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Barfuß Beten


SehzadeTimurCan

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SehzadeTimurCan

Vielen Dank

 

Ja bei uns Hanefiten ist es aehnlich,

 

eine Frau darf nicht barfuss beten, vor Nicht Mahram Maennern

 

Allerdings sagen Türkische Hanefiten, das barfuß Beten an sich waere Mekruh, weil man damit den Juden aehnele

 

Arabische und andere Nicht Türkische Hanefiten beten die Maenner auch barfuss, nur die frauen sollten nicht

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#salam#

 

Darf man bei den Sunniten mit Schuhe beten?

 

Wa Salam

 

#bismillah#

#salam#

 

Ja darf man.

Aber ich weiss nicht ob in allen 4 Rechtschulen.

 

Aber viele haben schon vor meinen Augen mit Schuhen gebetet!

 

:)

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#bismillah#

 

 

hmm...die Schuhe sind doch unrein,wie rechtvertigen sie es?

 

Ich hab auch gehört,dass bei den Sunniten beim Wuduu die Socken anbleiben und dadrüber gestrichen wird,ist das auch wahr?

 

Wa Salam

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hmm...die Schuhe sind doch unrein,wie rechtvertigen sie es?

 

#salam#

#salam#

 

Sie sagen das der Prophet #lol# es auch gemacht hat wo er im Krieg war.

 

 

Ich hab auch gehört,dass bei den Sunniten beim Wuduu die Socken anbleiben und dadrüber gestrichen wird,ist das auch wahr?

 

 

Nicht nur das....es gibt sogar welche die streichen über die Schuhe! #salam#

 

#salam#

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SehzadeTimurCan

Ikhwatis

 

Was daß streichen über die Schuhe und normale Socken anbelangt, ist es Wahabitsche Lehre

 

Nicht aber die 4 Madhabs

 

da darfst du nur über die Khuff streichen und mit khuff beten bzw Sandalen(Sandalette)

 

Die Wahabiten aber beten in Normalen Straßenschuhen und streichen darüber sowie über normale Socken

 

Hier eine Fatwa von der Al Azhar Uni, über das Barfuß beten, ich habe dort nachgefragt

 

Original Mail , hier Kopiert

 

Frage As Salâmu 3alaykum wa ra7matullâhi wa barakâtuhu.

Ich habe eine Frage,bezüglich des barfußbetens für Männer .Darf man

Barfuß beten,oder gibt es ein hadieth dafür daß es Mekruh wäre.???

Was sagen die die 4 madhab dazu?

 

 

Antwort:

Geehrter Bruder Timur Can, As-Salamu Alaikum,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir Ihnen wie folgt beantworten:

 

Vom Propheten ist (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) in authentischen Hadithen überliefert, dass er das Gebet in seinen Sandalen verrichtete und auch seine Gefährten anwies, das Gebet in ihren Sandalen zu verrichten, nachdem sie überprüft haben, was sich an ihnen an schädigenden oder unreinen Dinge befindet. Es wurde über ihn ferner berichtet, dass er (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) barfuß und in seinen Sandalen zu beten pflegte. Hinsichtlich dessen, was davon das Bessere sei, sind die Gelehrten unterschiedlicher Meinung:

Viele Rechtsgelehrte, unter ihnen Imam Asch-Schafii (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!) und in einer Rechtsmeinung bei den Hanbaliten, sind der Auffassung, dass das Nichttragen von Sandalen im Gebet besser ist, da ein Betender den Gebetsplatz mit den Zehenspitzen beider Füße direkt berührt, wenn er sich auf sie niederwirft.

Der schafiitische Imam An-Nawawi erwähnte in seinen Fatwas namens Al-Masa'ilu-l-Manthura: "Ist das Gebet in Sandalen oder barfuß besser? Die Antwort lautet: Das Barfußbeten ist besser, da der Gesandte Allahs (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) dies am meisten zu tun pflegte. Er verrichtete jedoch das Gebet in Sandalen zu einigen Zeiten nur ob der Darlegung der Zulässigkeit."

Der hanbalitische As-Safarini erwähnte in seinem Werk Ghidha'u-l-Albabi Scharhi-Mandhumati-l-Aadaab: "Der Verfasser sagte: Das Barfußbeten ist angemessener. Im Werk Al-Adaabu-l-Kubra steht, dass der Prophet in einem von Abu Muhammad Al-Challal nach einer Aussage von Ibn Abbas (möge Allah an beiden Wohlgefallen finden!) auf den Propheten direkt zurückgeführten überlieferten Hadith sagte: «Wenn man im Gebet ohne Sandalen bekleidet ist, befreit Allah, der Erhabene, einen von seinen Sünden, bis man IHM wie am Tage, an dem ihn seine Mutter zur Welt gebracht hat, entgegentritt.» Al-Qadi sagte: «Dies beweist den Vorzug des Ledigseins der Sandalen im Gebet.»"

Andere meinen, dass das Gebet in beiden Sandalen erwünscht ist, wenn sich an ihnen kein Schmutz befindet. Dies ist die Meinung der Hanafiten und die anerkannte Meinung bei den Hanbaliten. Der hanbalitische Hadith-Kenner Ibn Radschab erwähnte in dessen Werk Scharhu-l-Buchari über die meisten Vorfahren, dass das Gebet in Sandalen besser als das Barfußbeten ist.

Der hanafitische Hochgelehrte At-Tahawi erwähnte in seiner Anmerkung über das Werk Maraqi-l-Falah: "Seine Worte «Man betet in beiden» gilt als Beweis für das Erwünschtsein des Gebets in rituell reinen Sandalen. Dies ist in der Rechtsschule bestimmt."

Genau genommen ist es so, wie Imam Abu-l-Fath Ibnu Daqiq Al-Id in seinem Werk Ihkamu-l-ÙAhkam gesagt hat, dass das Gebet in Sandalen zu den zugelassenen und nicht zu den erwünschten Dingen gehört. Er sagte: "Der Hadith gilt als Beweis für das Erlaubtsein des Gebets in Sandalen. Man soll jedoch von ihm nicht das Erwünschte schlussfolgern, da dies nicht in die Bedeutung des hinsichtlich des Gebetes Geforderten, hineinreicht."

All dies gilt für den Fall, wenn es an den Sandalen weder unreine Dinge, noch Schädliches oder Schmutz gibt. Sonst ist das Gebet ihnen von der Scharia her verboten. Es ist festgelegt, dass die Beurteilung einer Sache ein Teil deren Vorstellung ist. Zur Zeit des Propheten (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) wurden die Moscheen mit Sand und kleinen Steinen bedeckt. Daher verursachte das Gebet in Sandalen keine schädlichen oder unreinen Dinge am Gebetsplatz.

In der heutigen Zeit werden die Moscheen hingegen mit vorzüglichen Teppichen bedeckt, denen das Gebet in Sandalen schadet, da dies Gewebe und Sauberkeit der Teppiche beeinflusst, und der Muslim ist gehalten, die Sauberkeit der Moschee zu beachten und deren Unverletzlichkeit zu schützen. Dementsprechend wird derzeit das Gebet in Sandalen in den Moscheen ob dessen, was daraus an großem Schaden resultiert, verboten.

Was aber das Gebet in rituell reinen Strümpfen oder Strumpfpantoffeln, betrifft, so ist dies zulässig und es gibt von der Scharia her nichts dagegen einzuwenden. Allerdings ist das Barfußbeten besser, da ein Betender den Boden mit den Zehenspitzen bei der Füße bei der Niederwerfung direkt berührt, wie oben von Imam Asch-Schafii (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!) erwähnt wurde.

Der malikitische Imam Al-Hattab erwähnte in seinem Werk Mawahibu-l-Dschalil (Band 1, S. 141 f.): "(Teil) Im Werk Al-Ikmal steht: "Das Gebet in Sandalen ist eine Erlaubnis, die der Gesandte Allahs (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) respektive seine Gefährten anzuwenden pflegten, und zwar wenn keine Unreinheit an den Sandalen festgestellt wurde.

Al-Ubbi sagte: "Auch dann, wenn dies zulässig ist, soll man dies heutzutage nicht machen, insbesondere in den großen Moscheen, da dies möglicherweise zu einer größeren Ursache von Unmoral führt, nämlich größer als die Missbilligung durch die breite Masse." Er erzählte diesbezüglich eine Geschichte, in der dies zur Tötung eines Sandalenträgers führte. Er fuhr fort, dass dies eventuell auch dazu führt, dass es einer aus der breiten Masse bei dem tut, der während des Laufens in Sandalen keine Vorsicht übt. Al-Ubbi sagte: "Vielmehr soll er die Moschee mit nicht ausgezogenen Sandalen nur dann betreten, wenn dies an einem geborgenen Ort ist."

Er erwähnte dies auch im Kapitel des Urinierens in der Moschee, wobei er von Scheich Abu Muhammad Az-Zawawi berichtet hat, dass dieser dies für unerwünscht erklärt hat. Ebenso missbilligte er bei Scheich As-Salih Ali Al-Qarawi, dass dieser die Sandalen in die Moschee ungeschützt angelegt hatte, und fuhr fort: "Ihr, o kleine Schar, seid Imame, nach denen man sich richtet . So macht dies nicht!"

Der hanbalitische Scheich Ibn Muflih erwähnte im Werk Al-Adaabu-l-Scharija (Band 3, S. 399), dass die Sandale, wenn sie ein Grund für das Beschädigen von etwas vom Moscheeboden oder für das Schädigen von jemandem ist, nicht zulässig und man verantwortlich für das ist, was auf Grund dessen zerstört wurde.

Ferner sagte der hanbalitische Hochgelehrte Al-Hadschawi in seinem Werk Al-Iqna: "Ist die Sandale ein Grund für die Zerstörung von etwas vom Moscheeboden oder für das Schädigen von jemandem, ist dies nicht zulässig, und man ist verantwortlich für das, was auf Grund dessen zerstört wurde."

 

Wir hoffen, dass wir Ihnen Ihre Frage beantwortet haben. Sollten Sie oder jemand aus Ihrem Bekanntenkreis weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gern zur Beantwortung zur Verfügung.

 

Mit freundlichem Gruß!

Was-Salamu Alaikum!

Ägyptisches Fatwa-Amt

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Ikhwatis

 

Was daß streichen über die Schuhe und normale Socken anbelangt, ist es Wahabitsche Lehre

 

Nicht aber die 4 Madhabs

 

#salam#

#salam#

 

Bruder das stimmt nicht.

Ich hab nichts mit Wahabis am Hut.

 

Viele die ich kenne und die vor mir mit Schuhe gebetet und über die Socken gestrichen haben, sind Hanefiten.

Und sie sind absolute Wahabi-Gegner #salam#

 

#salam#

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nach Sayyid Sistani

 

Wiping performed on socks or shoes is void. But if one is unable to remove his socks or shoes because of severe cold, or fear of life, or a robber, the obligatory precaution is that he will wipe on the socks or shoes, and then perform tayammum al so. And if a person is under Taqayya (hiding one's faith), he can perform wiping on his socks and shoes.

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Salam

 

aleykum salam

 

nun ja weil sie es nicht richtig wissen

 

schade eigentlich

 

Hmm was du sagst, stimmt nicht 100%ig. Nicht nur bei Wahabis ist es erlaubt, mit Schuhen zu beten, auch bei Sunniten, ist dies erlaubt. Und die beten auch mit Straßenschuhen. In Fällen, wo sie sich beim Wudhu ihre Schuhe nicht ausziehen können, streichen sie sich etwas Wasser drüber oder halt über die Socken.

Und du sagtest, dass es laut hanefitischer Rechtsschule makruh sei, dass die Frauen barfuß beten, also das ist mir echt neu. Hast du vielleich eine Quelle für diese Behauptung?

Ich kenne mich eigentlich ganz gut mit den 4 Rechtsschulen aus, aber das ist mir wirklich neu.

 

Wa Salam

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Salam

 

Hmm komisch. Ich war selbst Sunnitin und hatte mich auch selbst erkundigt. Von daher, ist es nichts, was ich nur gesehen habe, sondern auch etwas, was ich selbst praktiziert habe.

Ich werde mich nochmal erkundigen Bruder.

 

Wa Salam

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SehzadeTimurCan

Ich bin Sunnite, und nehme nur Fatwas von Al Azhar Uni

 

ich poste es nochmal

 

 

Original Mail , hier Kopiert

 

Frage As Salâmu 3alaykum wa ra7matullâhi wa barakâtuhu.

Ich habe eine Frage,bezüglich des barfußbetens für Männer .Darf man

Barfuß beten,oder gibt es ein hadieth dafür daß es Mekruh wäre.???

Was sagen die die 4 madhab dazu?

 

 

Antwort:

Geehrter Bruder Timur Can, As-Salamu Alaikum,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir Ihnen wie folgt beantworten:

 

Vom Propheten ist (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) in authentischen Hadithen überliefert, dass er das Gebet in seinen Sandalen verrichtete und auch seine Gefährten anwies, das Gebet in ihren Sandalen zu verrichten, nachdem sie überprüft haben, was sich an ihnen an schädigenden oder unreinen Dinge befindet. Es wurde über ihn ferner berichtet, dass er (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) barfuß und in seinen Sandalen zu beten pflegte. Hinsichtlich dessen, was davon das Bessere sei, sind die Gelehrten unterschiedlicher Meinung:

Viele Rechtsgelehrte, unter ihnen Imam Asch-Schafii (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!) und in einer Rechtsmeinung bei den Hanbaliten, sind der Auffassung, dass das Nichttragen von Sandalen im Gebet besser ist, da ein Betender den Gebetsplatz mit den Zehenspitzen beider Füße direkt berührt, wenn er sich auf sie niederwirft.

Der schafiitische Imam An-Nawawi erwähnte in seinen Fatwas namens Al-Masa'ilu-l-Manthura: "Ist das Gebet in Sandalen oder barfuß besser? Die Antwort lautet: Das Barfußbeten ist besser, da der Gesandte Allahs (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) dies am meisten zu tun pflegte. Er verrichtete jedoch das Gebet in Sandalen zu einigen Zeiten nur ob der Darlegung der Zulässigkeit."

Der hanbalitische As-Safarini erwähnte in seinem Werk Ghidha'u-l-Albabi Scharhi-Mandhumati-l-Aadaab: "Der Verfasser sagte: Das Barfußbeten ist angemessener. Im Werk Al-Adaabu-l-Kubra steht, dass der Prophet in einem von Abu Muhammad Al-Challal nach einer Aussage von Ibn Abbas (möge Allah an beiden Wohlgefallen finden!) auf den Propheten direkt zurückgeführten überlieferten Hadith sagte: «Wenn man im Gebet ohne Sandalen bekleidet ist, befreit Allah, der Erhabene, einen von seinen Sünden, bis man IHM wie am Tage, an dem ihn seine Mutter zur Welt gebracht hat, entgegentritt.» Al-Qadi sagte: «Dies beweist den Vorzug des Ledigseins der Sandalen im Gebet.»"

Andere meinen, dass das Gebet in beiden Sandalen erwünscht ist, wenn sich an ihnen kein Schmutz befindet. Dies ist die Meinung der Hanafiten und die anerkannte Meinung bei den Hanbaliten. Der hanbalitische Hadith-Kenner Ibn Radschab erwähnte in dessen Werk Scharhu-l-Buchari über die meisten Vorfahren, dass das Gebet in Sandalen besser als das Barfußbeten ist.

Der hanafitische Hochgelehrte At-Tahawi erwähnte in seiner Anmerkung über das Werk Maraqi-l-Falah: "Seine Worte «Man betet in beiden» gilt als Beweis für das Erwünschtsein des Gebets in rituell reinen Sandalen. Dies ist in der Rechtsschule bestimmt."

Genau genommen ist es so, wie Imam Abu-l-Fath Ibnu Daqiq Al-Id in seinem Werk Ihkamu-l-ÙAhkam gesagt hat, dass das Gebet in Sandalen zu den zugelassenen und nicht zu den erwünschten Dingen gehört. Er sagte: "Der Hadith gilt als Beweis für das Erlaubtsein des Gebets in Sandalen. Man soll jedoch von ihm nicht das Erwünschte schlussfolgern, da dies nicht in die Bedeutung des hinsichtlich des Gebetes Geforderten, hineinreicht."

All dies gilt für den Fall, wenn es an den Sandalen weder unreine Dinge, noch Schädliches oder Schmutz gibt. Sonst ist das Gebet ihnen von der Scharia her verboten. Es ist festgelegt, dass die Beurteilung einer Sache ein Teil deren Vorstellung ist. Zur Zeit des Propheten (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) wurden die Moscheen mit Sand und kleinen Steinen bedeckt. Daher verursachte das Gebet in Sandalen keine schädlichen oder unreinen Dinge am Gebetsplatz.

In der heutigen Zeit werden die Moscheen hingegen mit vorzüglichen Teppichen bedeckt, denen das Gebet in Sandalen schadet, da dies Gewebe und Sauberkeit der Teppiche beeinflusst, und der Muslim ist gehalten, die Sauberkeit der Moschee zu beachten und deren Unverletzlichkeit zu schützen. Dementsprechend wird derzeit das Gebet in Sandalen in den Moscheen ob dessen, was daraus an großem Schaden resultiert, verboten.

Was aber das Gebet in rituell reinen Strümpfen oder Strumpfpantoffeln, betrifft, so ist dies zulässig und es gibt von der Scharia her nichts dagegen einzuwenden. Allerdings ist das Barfußbeten besser, da ein Betender den Boden mit den Zehenspitzen bei der Füße bei der Niederwerfung direkt berührt, wie oben von Imam Asch-Schafii (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!) erwähnt wurde.

Der malikitische Imam Al-Hattab erwähnte in seinem Werk Mawahibu-l-Dschalil (Band 1, S. 141 f.): "(Teil) Im Werk Al-Ikmal steht: "Das Gebet in Sandalen ist eine Erlaubnis, die der Gesandte Allahs (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) respektive seine Gefährten anzuwenden pflegten, und zwar wenn keine Unreinheit an den Sandalen festgestellt wurde.

Al-Ubbi sagte: "Auch dann, wenn dies zulässig ist, soll man dies heutzutage nicht machen, insbesondere in den großen Moscheen, da dies möglicherweise zu einer größeren Ursache von Unmoral führt, nämlich größer als die Missbilligung durch die breite Masse." Er erzählte diesbezüglich eine Geschichte, in der dies zur Tötung eines Sandalenträgers führte. Er fuhr fort, dass dies eventuell auch dazu führt, dass es einer aus der breiten Masse bei dem tut, der während des Laufens in Sandalen keine Vorsicht übt. Al-Ubbi sagte: "Vielmehr soll er die Moschee mit nicht ausgezogenen Sandalen nur dann betreten, wenn dies an einem geborgenen Ort ist."

Er erwähnte dies auch im Kapitel des Urinierens in der Moschee, wobei er von Scheich Abu Muhammad Az-Zawawi berichtet hat, dass dieser dies für unerwünscht erklärt hat. Ebenso missbilligte er bei Scheich As-Salih Ali Al-Qarawi, dass dieser die Sandalen in die Moschee ungeschützt angelegt hatte, und fuhr fort: "Ihr, o kleine Schar, seid Imame, nach denen man sich richtet . So macht dies nicht!"

Der hanbalitische Scheich Ibn Muflih erwähnte im Werk Al-Adaabu-l-Scharija (Band 3, S. 399), dass die Sandale, wenn sie ein Grund für das Beschädigen von etwas vom Moscheeboden oder für das Schädigen von jemandem ist, nicht zulässig und man verantwortlich für das ist, was auf Grund dessen zerstört wurde.

Ferner sagte der hanbalitische Hochgelehrte Al-Hadschawi in seinem Werk Al-Iqna: "Ist die Sandale ein Grund für die Zerstörung von etwas vom Moscheeboden oder für das Schädigen von jemandem, ist dies nicht zulässig, und man ist verantwortlich für das, was auf Grund dessen zerstört wurde."

 

Wir hoffen, dass wir Ihnen Ihre Frage beantwortet haben. Sollten Sie oder jemand aus Ihrem Bekanntenkreis weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gern zur Beantwortung zur Verfügung.

 

Mit freundlichem Gruß!

Was-Salamu Alaikum!

Ägyptisches Fatwa-Amt

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salam aleykum. meine shia geschwister. ich bitte euch nicht irgendwelche dinge über sunnis zu behaupten die ihr mal gesehen oder gehört habt.

 

man orientiert sich an den aussagen der ulema. wir sollten nicht den gleichen fehler wie unsere gegner machen die uns anhanf von fehlbeispielen oder hörensagen angreifen.

 

in den sunnitischen madahab ist es erlaubt über lederschuhe (khuff) zu streichen.

 

es ist festgelegt was ein khuff für eine schuhart ist und nur damit ist es zulässig.es ist eine ersatzwaschung im fall von kälte

 

man muß aber vorher den wudu machen und zieht dan diese schuhe über. wenn man dann den wudu verliert zb bei luftlassen , macht man den wudu normal aber macht nur mash über diese lederschuhe..

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Salam

 

Genau, diese Lederschuhe hat mein Vater, er macht es genau so, wie du es beschrieben hast Bruder al-mualim.

 

Eins noch zu dir Bruder SehzadeTimurCan. Ich habe nochmal sicherheitshalber nachgefragt und man hat mir 100%ig versichert, dass es bei Sunniten erlaubt ist, mit Straßenschuhen zu beten. Genau diese Widersprüche haben mir gezeigt, dass einzig und allein die Shia der richtige Weg sein kann.

Mein Schwager hat es mal vor meinen Augen gemacht und ich war total baff, ich dachte, er hätte vergessen seine Schuhe auszuziehen. Als ich ihn darauf aufmerksam machte, meinte er auch zu mir, dass es erlaubt wäre und er hat auch nochmal nachgefragt. Naja ich finde es komisch und würde es niemals machen, #bismillah# .

 

Wa Salam

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