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verschenken von Haram Essen an Ungläubige


Akila-Zeinab

Empfohlene Beiträge

#rose#

#salam#

 

 

Liebe Geschwister,

 

 

Ich wollte fragen ob man Essen verschenken kann...also an Ungläubige ,was haram ist, z.b etwas was Alkohol enthält.

Also ich habe es gekauft und wusste erst danach, das da Alkohol drinne ist(obwohl das nicht auf der Verpackung steht), habe es alhamduliallah nicht gegessen(wurde noch rechtzeitig gewarnt).

Ist es Haram dies zu verschenken?Weil man ja dadurch andere zu Haram-Taten führt also auch Ungläubige.

Vielen Dank. #lol##salam##sas#

 

 

P.S.Ich habe wirklich nichts in der Suchfunktion gefunden.

 

wa #salam#

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#rose# liebe Schwester,

 

Man darf Zinsen auch nicht weiter"schenken".

 

Ganz einfaches Prinzip: Was du selber nicht nehmen kannst, das darfst du auch nicht weitergeben.

 

ich sehe es oft zu Weihnachten, wo die Türken das Weihnachtsgeschenk (meistens Wein) weiter an ihre nicht-muslimische Kollegen schenken.

 

Man verleitet sie indirekt zum Alkoholkonsum.

 

wa salam

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Salam

 

Aber die Ungläubigen sehen doch im Alkoholkonsum kein Problem und sie würden es doch auch so tun. Hat denn niemand eine konkrete Antwort. Vermutungen helfen der Schwester auch nicht weiter.

 

Wa Salam #rose#

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#rose#

#salam#

 

 

Danke #lol#

Ich habe genau dieselbe Vermutung und ich habe noch nie etwas dann verschenkt, aber es würde mich wirklich interessieren ob man das darf oder nicht.Am Besten wäre eine Fatwa wenn es geht. #sas#

 

Möge Allah swt euch reichlich belohnen.#salam#

 

wa #salam#

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Salam

 

eine Fatwa hab ich zwar auch grad nicht, aber die Logik sagt schon, dass man es nicht tun kann. Jeder Mensch hat bis zu seinem Tod die Chance, den rechten Weg zu finden. Jeder Muslim sollte als bestes Beispiel vorangehen und Gutes gewähren und Schlechtes verwehren, so dass jeder aus unseren Handlungen erkennen kann, wie wundervoll und vor allem richtig der Islam ist und jeder den Weg zum Islam finden kann.

Also sollte man auch niemandem (!!!) dazu verleiten Alkohol zu trinken oder sonst wie zu verzehren. Wie wollt ihr das dann rechtfertigen, dass ihr jemandem Alkohol gegeben habt? Und wie möchtet ihr rechtfertigen, dass ihr jemandem dazu gebracht habt, etwas zu tun, das von Allah verboten wurde? Das diese Leute sündigen, ist nicht unsere Schuld und sie müssen sich selbst vor Allah rechtfertigen, wenn wir ihnen den Alkohol schenken, dann ist es ein Stück weit unsere Schuld.

 

Wasalam

  • Like 1
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244. Einem Muslim ist es nicht erlaubt, jemandem berauschende Getränke zu servieren, nicht mal an diejenigen, die es für erlaubt halten. Es ist ihm nicht einmal gestattet, das Geschirr zu spülen oder weiterzureichen, wenn dieses Waschen und Geben dazu führt das Trinken von Berauschendem zu ermöglichen.

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  • 11 Jahre später...

Salam, der Beitrag ist etwas länger her aber meine Frage bezieht sich ebenso hierzu. 
 

Ein Käse mit sehr geringen Anteil an Alkohol, sie hat es erst zu Hause gesehen. Würde es gerne einem nicht gläubigen verschenken. 

es ist ein unterschied ob man eine Flasche Sekt einem Bedürftigen schenken würde oder etwas Käse mit sehr geringen Alkohol Anteil ? 
Von der reinen Logik her, würde man doch einem hungernden Menschen damit helfen, anstatt es wegzuwerfen. 
 

wa Salam 🌹

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  • 1 Jahr später...

Salam, ich bin etwas zwiegespalten.

Ich verstehe das Gebot mit dem Alkohol. Dieses halte ich auch strickt ein seid dem ich das erfahren habe, das beziehe ich auch dan auf die Lebensmittel.

Ich bin mir nur unschlüssig mit reinen Haram Lebensmittel. Die Fatwa bezieht sich meinem Wissen Nach nur auf Alkohol und nicht auf non-Halal-Food. Ich bin zwiegespalten da ich normalerweise dies als Auslegung Sache nehmen würde wie beim Rauchen ist ja meines wissen Standes Mekruh (für mich tendenziell verboten) aber anderer Seitz würde ich niemals etwas als Haram bezeichnen was nicht explizit drinnen stehen würde. darum würde ich so weit es geht nicht verschenken aber finde es Vorwurfsvoll Lebensmittel vor den Augen der ungläubigen weg zu schmeißen ob wohl sie gut sind. Bitte korreliert mich wenn ich hier was falsches sage. Aber das ist meine Ansicht bis jetzt. 

wa Salam 

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Salam alaikum,

etwas, was haram ist zu essen, darfst du auch jemand anderem nicht zu essen geben. Es spielt keine Rolle, ob er es als ok sieht, es zu essen. Das ändert nichts daran, dass es sich bei dem Nahrungsmittel um etwas handelt, was zum Verzehr verboten ist. Man kann es also mit ruhigem Gewissen wegschmeißen.

Wassalam

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Am 21.12.2021 um 16:06 schrieb Me Müni:

Salam, ich bin etwas zwiegespalten.

Ich verstehe das Gebot mit dem Alkohol. Dieses halte ich auch strickt ein seid dem ich das erfahren habe, das beziehe ich auch dan auf die Lebensmittel.

Ich bin mir nur unschlüssig mit reinen Haram Lebensmittel. Die Fatwa bezieht sich meinem Wissen Nach nur auf Alkohol und nicht auf non-Halal-Food. Ich bin zwiegespalten da ich normalerweise dies als Auslegung Sache nehmen würde wie beim Rauchen ist ja meines wissen Standes Mekruh (für mich tendenziell verboten) aber anderer Seitz würde ich niemals etwas als Haram bezeichnen was nicht explizit drinnen stehen würde. darum würde ich so weit es geht nicht verschenken aber finde es Vorwurfsvoll Lebensmittel vor den Augen der ungläubigen weg zu schmeißen ob wohl sie gut sind. Bitte korreliert mich wenn ich hier was falsches sage. Aber das ist meine Ansicht bis jetzt. 

wa Salam 

Salam

Erlaubte Tiere,die aber nicht Halal geschlachtet sind,darf man weitergeben.Das Fleisch darf man im Restaurant auch servieren (laut Sayyid Sistani): 

A Muslim is allowed to serve meat of an animal that was not slaughtered according to Islamic laws to those who consider it lawful like Christians, Jews, and others. Similarly, it is permissible for him to work in preparing and cooking that meat. The money that he receives in return for that work can be legitimized by the rule of tanãzul (withdrawing your exclusive right from that meat).

https://www.sistani.org/english/book/46/2052/

Schwein darf man nicht servieren!
 

Ich denke mal,dass man das Fleisch dann weitergeben darf.Ob das auch für andere Lebensmittel gilt,weiß ich nicht.

 

Am 21.12.2021 um 16:06 schrieb Me Müni:

wie beim Rauchen ist ja meines wissen Standes Mekruh (für mich tendenziell verboten)

Passt nicht zum Thema,aber:

Das Rauchen ist im allgemeinen nicht Haram (ich glaube nur Sayyid Fadlallah und Makarem Shirazi Stufen es als komplett Haram ein).Makruh ist es zwar,aber auch nicht immer,da es auf den genauen Fall ankommt.

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vor 6 Stunden schrieb privat_:

Erlaubte Tiere,die aber nicht Halal geschlachtet sind,darf man weitergeben.Das Fleisch darf man im Restaurant auch servieren (laut Sayyid Sistani): 

Salam alaikum,

die Fatwa bezieht sich doch auf die Arbeit. Da gibt man jemandem nicht etwas, was einem selbst gehört, deshalb würde ich die Erlaubnis aus der Fatwa nicht auf diese andere Situation übertragen.

Wassalam

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Am 23.12.2021 um 19:24 schrieb Naynawa:

Salam alaikum,

die Fatwa bezieht sich doch auf die Arbeit. Da gibt man jemandem nicht etwas, was einem selbst gehört, deshalb würde ich die Erlaubnis aus der Fatwa nicht auf diese andere Situation übertragen.

Wassalam

Salam 

Für mich war das eine logische Schlussfolgerung.Ich hab die Frage aber nochmal an Sayyid Sistanis Büro in London geschickt (um eine schnelle Antwort zu erhalten).Das Büro war über Weihnachten geschlossen,aber heute habe ich die Antwort erhalten:

Meine Frage: 

Da es erlaubt ist,nicht-Halal Fleisch von erlaubten Tieren (z.B vom Rind) an nicht-Muslime zu servieren,wollte ich fragen,ob es auch möglich ist,ihnen das Fleisch zu geben,um es nicht wegschmeißen zu müssen (z.B nach einem Fehlkauf des Fleisches).

Antwort: Ja,dies ist erlaubt.

Hab‘s aus dem englischen übersetzt.Ich bin jetzt mal davon ausgegangen,dass man das Fleisch nicht absichtlich gekauft hat,denn soweit ich weiß darf man es nicht absichtlich kaufen.

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