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Strafe für Sünde in Deutschland


~Zehra~

Empfohlene Beiträge

#bismillah#

 

salam liebe brüder und schwestern.

 

durch zufall bin ich heute auf ein paar threads gestoßen in denen die themen unzucht und ehebruch behandelt wurden.

unter anderem ging es da auch um die unterschiedlichen strafmaße, in wie weit steinigung erlaubt ist etc.

 

auch hier in deutschland kommt es vor, dass zina und ehebruch begangen wird. wie wäre die strafe denn hier auszulegen?

 

denn man kann ja schlecht jemanden hier steinigen oder auspeitschen, ohne sich selber strafbar zu machen ( körperverletzung etc)

wie kann denn dann jemand, der sowas getan hat, seine irdische strafe bekommen?

oder reicht es wirklich, aufrichtig zu bereuen, tauba zu machen etc?

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#bismillah#

#salam#

 

Alle Strafen, die die Schari'ah vorsieht, gelten nur für Länder, wo die Schari'ah auch herrscht.

 

Da ich es irgendwie schon erahne: Wenn das Thema wieder in Richtung Steinigung gelenkt wird, dann werd ich die Beiträge löschen.

 

:)

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nein schwester, ich möchte nicht darüber diskutieren ob man für oder gegen steinigung ist, denn die gesetze sind für uns alle bindend.

 

meine frage beläuft sich eher darauf, in wie weit man hier in deutschland, oder in anderen ländern in denen die scharia nicht als rechtssystem gilt, seine irdische strafe bekommen kann, um im jenseits vielleicht nicht ganz so hart bestraft zu werden

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#bismillah#

#salam#

 

meine frage beläuft sich eher darauf, in wie weit man hier in deutschland, oder in anderen ländern in denen die scharia nicht als rechtssystem gilt, seine irdische strafe bekommen kann, um im jenseits vielleicht nicht ganz so hart bestraft zu werden

 

Solange du nicht in diesem islamischen Rechtssystem lebst, wirst du auch nicht nach den islamischen Gesetzen bestraft werden können.

 

Man kann sich natürlich von vorne herein von diesen schlimmen Sünden fernhalten. Und wenn man sie doch begangen hat, dann bereuen, Allah um Vergebung bitten und diese Sünde nie wieder begehen.

 

:)

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zalam

 

vorweg: ich hab die suchfunktio benutzt, jedoch kein ergebnis gefunden dass zu der frage passt, falls doch eins drinnen sein sollte sorry!)

 

also: um aufrichtig zu bereuen und vollständiuge tauba zu machen, gibt es etwas was man rezitieren kan? also ich bin noch sehr unerfahren mit dem gebet, deswegen frage ich. einige versen die die reue auch ausdrücken. welche nimmt man , wo baut man sie ein und zu welcher bewegung oder gebetsabschnitt gehören sie dann?

 

danke im voraus #bismillah##salam#

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schwester,

 

es gibt ein sehr schönes dua , es heißt dua at-taubah, bittgebet der reue

 

 

Dua at-Taubah

 

 

in wieweit man das jetzt im gebet integriert, oder ob man es auch alleine rezitieren kann weiß ich leider auch nicht, bin auch noch sehr unerfahren #bismillah#

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Mohammad16081975
#bismillah#

:)

 

Alle Strafen, die die Schari'ah vorsieht, gelten nur für Länder, wo die Schari'ah auch herrscht.

 

Da ich es irgendwie schon erahne: Wenn das Thema wieder in Richtung Steinigung gelenkt wird, dann werd ich die Beiträge löschen.

 

;)

#salam#

:D

 

Da muss ich dir leider widersprechen Schwester!

Gesetze Allahs gelten überall! Dass sie nicht angewendet werden, heißt es nicht, dass sie nicht gültig sind.

Islam ist von Propheten (SAAS) nicht nur für die Araber gebracht worden oder nahen Osten oder für bestimmte Länder oder Rassen (wie z.B. Judentum für Bani Israel). Islam ist für die gesamte Menschheit gebracht worden.

Ich hoffe das wird nicht als Fanatismus oder Fundamentalismus gedeutet, aber die Wahrheit ist nun mal so

 

:O

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salam

 

schwester mariaa, hier ist nochmal eine ganz tolle seite, wo man nachlesen kann wann man am besten dua machen sollte, wie, wann sie akzeptiert werden etc.

 

dua

 

 

 

und bruder mohammad, die frage war ja nicht für wen die gesetze gelten oder nicht, sondern wie man hier in deutschland seine strafe bekommen kann, bzw. was man stattdessen tun kann

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Mohammad16081975
salam

 

schwester mariaa, hier ist nochmal eine ganz tolle seite, wo man nachlesen kann wann man am besten dua machen sollte, wie, wann sie akzeptiert werden etc.

 

dua

 

 

 

und bruder mohammad, die frage war ja nicht für wen die gesetze gelten oder nicht, sondern wie man hier in deutschland seine strafe bekommen kann, bzw. was man stattdessen tun kann

Salam

Schwester Ich habe doch hierauf geantwortet!

Die Gesetze Allahs (sobhanahoo) gelten überall!

Wasalam

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salam

 

also bruder mohammad, wenn jetzt beispielsweise jemand zu dir kommt, und gesteht zina oder ehebruch begangen zu haben, würdest du dieser person dann die hundert peitschenhiebe geben, bzw. sie steinigen?

 

ich denke, um so eine verurteilung aussprechen zu können bedarf es eines geistlichen, und hier in deutschland ist man trotz allem an das grundgesetz gebunden, welches solche taten untersagt

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Mohammad16081975
salam

 

also bruder mohammad, wenn jetzt beispielsweise jemand zu dir kommt, und gesteht zina oder ehebruch begangen zu haben, würdest du dieser person dann die hundert peitschenhiebe geben, bzw. sie steinigen?

 

ich denke, um so eine verurteilung aussprechen zu können bedarf es eines geistlichen, und hier in deutschland ist man trotz allem an das grundgesetz gebunden, welches solche taten untersagt

Salam

1) ich bin kein Richter

2) wenn ich Richter wäre würde ich mich damit nicht in Deutschland strafbar machen

3) Gestehen reicht nicht zu Strafe

4) Allahs Gesetze bleiben dennnoch gültig! Nun ziehen wir Menschen die Zifriedenheit von Frau Merkel (deutsches Grundgesetz) seiner (sobhanahoo) Zufriedenheit zuvor. Seine Gesetze bleiben dennoch gültig, sei er gepriesen.

Lasst uns diese Angelegenheit hiermit beenden OK?

Wasalam

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dann sage mir doch bitte lieber bruder, was in so einem fall zu tun wäre...

ich habe die frage nicht gestellt um mit mehr oder weniger inhaltlosen beiträgen abgespeist zu werden, sondern weil mich wirklich interessiert wie man hierzulande in solch einem fall vorgehen müsste

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As Salamu 3aleikum,

 

bitte mit Salam grüßen und auch die Bedeutung dieses Wortes (Frieden) beachten #bismillah#

 

den Vollzug einer "islamischen" Straftat kann kein "normaler" Muslim vollbringen, das kann nur der isl. Richter.

 

Du solltest vielleicht ein Marja fragen, er kann dir das ganz sicher sagen.

 

 

wassalam

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#salam#

 

natürlich hast du recht schwester jasmina ich entschuldige mich aufrichtig dafür.... #bismillah#

 

hmm nun ja da stellt sich jetzt für mich wieder eine frage..ich habe noch keinen marja und ich wüsste auch nicht wie ich mit einem kontakt aufnehmen sollte *schäm*

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#salam#

 

natürlich hast du recht schwester jasmina ich entschuldige mich aufrichtig dafür.... #bismillah#

 

hmm nun ja da stellt sich jetzt für mich wieder eine frage..ich habe noch keinen marja und ich wüsste auch nicht wie ich mit einem kontakt aufnehmen sollte *schäm*

 

 

As Salamu 3aleikum,

 

 

gucks du hier: http://www.shia-forum.de/index.php?showtopic=6719 Auf ihre Seite stehen auch immer, was sie so gemacht haben.

Und hier http://www.shia-forum.de/index.php?showforum=68 steht bei jeden Marja eine kleiner Bericht.

 

Inshallah wirst du fündig, ansonst einfach nochmal fragen.

 

wassalam

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Mohammad16081975
dann sage mir doch bitte lieber bruder, was in so einem fall zu tun wäre...

ich habe die frage nicht gestellt um mit mehr oder weniger inhaltlosen beiträgen abgespeist zu werden, sondern weil mich wirklich interessiert wie man hierzulande in solch einem fall vorgehen müsste

salam

Verehrte Schwester!

In Islam haben wir kein Beichten. Ich glaube sogar, dass Beichten eine Sünde ist (kann jemand Fatwas hierzu finden).

Allah (sobhanahoo) will, dass die Leute ihre Sünden bereuen und ihm gegeüber aufrichtig sind. Deshalb ist so ein geschilderter Fall schon sehr problematisch.

Eine Frau oder ein Mann, der büßen will, soll aufrichtig Tuaba machen:

Wenn Allah dein Gesicht vor Menschen wahrt und dir eine zweite Chance gibt, so ist es nicht angebracht dein Gesicht zu verlieren um deine Strafe zu bekommen.

Aus islamischer Sicht reicht es für dich, dass du es bereust und nicht wiederholst.

Die andere Seite ist die Sühne gegenüber der Gesellschaft, die hiermit nicht bezahlt wird.

Aber das bekommt man am besten weg in dem man gute Taten vollbringt!

 

Wasalam

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salam

Verehrte Schwester!

In Islam haben wir kein Beichten. Ich glaube sogar, dass Beichten eine Sünde ist (kann jemand Fatwas hierzu finden).

Allah (sobhanahoo) will, dass die Leute ihre Sünden bereuen und ihm gegeüber aufrichtig sind. Deshalb ist so ein geschilderter Fall schon sehr problematisch.

Eine Frau oder ein Mann, der büßen will, soll aufrichtig Tuaba machen:

Wenn Allah dein Gesicht vor Menschen wahrt und dir eine zweite Chance gibt, so ist es nicht angebracht dein Gesicht zu verlieren um deine Strafe zu bekommen.

Aus islamischer Sicht reicht es für dich, dass du es bereust und nicht wiederholst.

Die andere Seite ist die Sühne gegenüber der Gesellschaft, die hiermit nicht bezahlt wird.

Aber das bekommt man am besten weg in dem man gute Taten vollbringt!

 

Wasalam

 

As Salamu 3aleikum,

 

mashallah schön, jetzt musst du nur noch eine schöne Fatwa herbeibringen, dann haben wir's #bismillah#

 

wassalam

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Mohammad16081975
As Salamu 3aleikum,

 

mashallah schön, jetzt musst du nur noch eine schöne Fatwa herbeibringen, dann haben wir's #bismillah#

 

wassalam

 

Salam

In einem ähnlichen Fall habe ich einen Fatwa von Seyed Sistani (leider nichts über die Beichte gefunden) gefunden:

 

http://www.sistani.org/local.php?modules=n...d=5&cid=826

Übersezung:

F: Ein Mann hat in seiner Jugend Lawat (mit Männern Sex gehabt) gemacht. Nun hat er Tauba gemacht. Wird sein Tauba angenommen. Wenn, ja woher soll er das wissen?

A: Allah (Sobhanahoo) hat uns in heiligen Koran versprochen, dass er aufrichtige Tauba annimmt. Es ist unmöglich, dass er (sobhanahoo) sich nicht an seinem Versprechen hält

 

Iranisches Original:

سؤال: اگر كسى در ابتداى دوران بلوغ مرتكب عمل لواط شده باشد وبعد توبه نمايد آيا توبه اش پذيرفته است يانه از كجا اين موضوع را درك نمايد ؟ پاسخ: خداوند متعال در قرآن مجيد وعده داده است كه توبه را مى پذيرد حاشا و كلا كه او به وعده خود وفا نكند.

Islam ist die Religion der Vernünft und ein Lebensweg, der die Menschen erziehen will nicht unbediengt bestrafen. Beachtet bitte, dass Allahs (sobhanahoo) Barmherzigheit seinem Wut überwiegt.

Es ist eine wesliche Propoganda den Islam als eine blutdrunstige Relegion darzustellen.

 

Ich hoffe damit hat sich es mit diesem Thread und hoffe, dass es geschlossen wird!

Wasalam

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Salam

 

Maschaallah schöner Beitrag, womit aber die Ausgangsfrage der Schwester noch nicht beantwortet ist, denn es ging ihr nicht um die Reue, sondern um die Bestrafung.

 

Wenn nun ein in Deutschland lebender Muslim zu einem islamischen Richter geht, mehrmals beschwört, dass er (oder sie) Zina begangen hat und nun laut der dementsprechenden Hadith gesteinigt (oder ausgepeitscht) werden möchte (rein hypothetisch gesehen), wie ist dann zu verfahren? Manche sind vielleicht der Auffassung (wie in dem dementsprechenden Hadith), dass sie nur durch die Steinigung (oder dem Auspeitschen) in dieser Welt einer Strafe im Jenseits entgehen. Aber in Deutschland ist die Steinigung nunmal verboten und die islamischen Gesetze sagen uns ja ebenfalls, dass wir uns an die Gesetze des Landes, in dem wir leben, zu halten haben. Da nun beide islamischen Gesetze Gültigkeit haben, welches ist gewichtiger? Und würde wirklich jemand in ein Deutsches Gefängnis gehen, weil er das islamische Gesetz der Steinigung oder Auspeitung in Deutschland durchgeführt hat? Und, wäre es überhaupt rechtmäßig, wenn er doch damit die deutschen Gesetze gebrochen hat, an die er sich ja wie gesagt, auch islamisch gesehen zu halten hat (dazu gibt es ja schließlich mehrere Fatwas). Und würde derjenige dann von Allah bestraft, weil er dies nicht beachtet hat?

 

 

Wasalam

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Mohammad16081975
Salam

 

Maschaallah schöner Beitrag, womit aber die Ausgangsfrage der Schwester noch nicht beantwortet ist, denn es ging ihr nicht um die Reue, sondern um die Bestrafung.

 

Wenn nun ein in Deutschland lebender Muslim zu einem islamischen Richter geht, mehrmals beschwört, dass er (oder sie) Zina begangen hat und nun laut der dementsprechenden Hadith gesteinigt (oder ausgepeitscht) werden möchte (rein hypothetisch gesehen), wie ist dann zu verfahren? Manche sind vielleicht der Auffassung (wie in dem dementsprechenden Hadith), dass sie nur durch die Steinigung (oder dem Auspeitschen) in dieser Welt einer Strafe im Jenseits entgehen. Aber in Deutschland ist die Steinigung nunmal verboten und die islamischen Gesetze sagen uns ja ebenfalls, dass wir uns an die Gesetze des Landes, in dem wir leben, zu halten haben. Da nun beide islamischen Gesetze Gültigkeit haben, welches ist gewichtiger? Und würde wirklich jemand in ein Deutsches Gefängnis gehen, weil er das islamische Gesetz der Steinigung oder Auspeitung in Deutschland durchgeführt hat? Und, wäre es überhaupt rechtmäßig, wenn er doch damit die deutschen Gesetze gebrochen hat, an die er sich ja wie gesagt, auch islamisch gesehen zu halten hat (dazu gibt es ja schließlich mehrere Fatwas). Und würde derjenige dann von Allah bestraft, weil er dies nicht beachtet hat?

 

 

Wasalam

Salam

Ich verstehe gar nicht was diese Fragen sollen.

Schwester! Kennst du Imam Alis Rede über Unglaube?

 

Ich versuche auf deine Frage inshalah zu antworten und bitte die Moderatoren dieses Thema endlich abzuschließen:

1) Die Stellung von Islam habe ich in meinem letzten Kommentar gesagt; und, dass es besser ist zu bereuen!

2) in dem von dir geschilderten Fall, wenn der Bruder oder die Schwester unbedingt bestrafft werden will, würde ich ihm / ihr raten nach Iran zu fahren (zu fliegen) und die Geständnisse dort zu machen #bismillah#

3) die islamischen Gesetze sagen, solange die Gesetze des Landes die islamischen Gesetze nicht widersprechen, sollen wir sie befolgen: ein Beispiel

Wenn das Gesetz eines Landes ist, dass Lehrer keinen Hijab haben dürfen und di bist Lehrerin. Würdest du dieses Gesetz befolgen? Wenn ja begehst du Sünde , weil es nicht aus Not war.

4) in diesem Punkt (Steinigung) sind sich die Gelehrten nicht einig: Hier zwei Fatwas von Seyed Sistani:

http://www.sistani.org/local.php?modules=n...d=5&cid=412

 

5 Question: If a Muslim woman commits adultery, is it permissible for her husband to kill her?Answer: Based on obligatory precaution, it is not permissible for him to kill her, even if he sees her in the act of committing adultery.

 

Frage: Wenn eine muslimische Frau Ehebruch begeht, ist es ihrem Mann erlaubt sie umzubringen?

Anser: Basierend auf die obligatorische Vorsichtsmaßnahmen ist es ihm NICHT erlaubt, auch wenn er sie dabei erwischt hat, wie sie Ehebruch begeht

 

6 Question: If a married woman commits adultery with a man, what would be your ruling about them.Answer: The woman becomes permanently haram for him.

Frage: Wenn eine verheiratete Frau mit einem Mann Ehebruch begeht, was ist Ihr Urteil über sie beide?

Antwort: Die Frau wird für immer für ihn Haram

 

Wasalam

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#bismillah#

#salam#

 

Ich sehe (noch) keinen Grund dafür das Thema zu schließen.

 

Salam

1) ich bin kein Richter

2) wenn ich Richter wäre würde ich mich damit nicht in Deutschland strafbar machen

3) Gestehen reicht nicht zu Strafe

4) Allahs Gesetze bleiben dennnoch gültig! Nun ziehen wir Menschen die Zifriedenheit von Frau Merkel (deutsches Grundgesetz) seiner (sobhanahoo) Zufriedenheit zuvor. Seine Gesetze bleiben dennoch gültig, sei er gepriesen.

Lasst uns diese Angelegenheit hiermit beenden OK?

Wasalam

 

Wenn du Richter wärst in Deutschland, dann dürfest du nicht nach der islamischen Schari'ah deine Urteile fällen, sondern nach dem deutschen Gesetz. Darum geht es doch die ganze Zeit. Diese Strafen, die der Islam vorsieht, dürfen nur von islamischen Richtern erlassen werden. Sayyid Sistanis Fatwa verdeutlicht doch, dass Selbstjustiz nicht erlaubt ist. Und islamische Richter gibt es nur in Ländern, wo die Schari'ah herrscht.

 

#salam#

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Salam

Ich verstehe gar nicht was diese Fragen sollen.

 

Salam

 

entschuldige bitte, das du die Fragen nicht verstehst, wird aus deiner Antwort leider deutlich.

Ich finde dieses Thema sehr interessant, daher hoffe ich, dass es noch nicht geschlossen wird. Schade, dass du denkst, wenn du deine Meinung kund getan hast, dass damit dann alles geklärt ist und geschlossen werden kann. Wenn du dazu nichts mehr sagen möchtest, dann ist es doch gut. Aber vielleicht hat noch jemand anders eine gute (oder sogar bessere?) Erklärung.

 

Die beiden Fatwas, die du gepostet hast, gehen an dem Thema vorbei, da es ja nicht um Selbstjustiz geht (oder um die sogenannten, nach islamischen ebenso wie nach deutschem Gesetz verbotenen Ehrenmorde), sondern um ein gerechtes islamisches Urteil. Und es geht auch nicht darum, ob derjenige in den Iran fliegen soll. Du selbst hast ja betont, dass die islamischen Gesetze überall gelten. Also warum dann woanders hinfliegen?

Ich frage mich nur, welches Gesetz wichtiger ist, das der islamischen Bestrafung oder jenes, das wir uns an die deutschen Gesetze zu halten haben, welches auch ein islamisches Gesetzt darstellt. Und würde jemand denn die deutschen Gesetze übergehen, um ein islamisches Urteil zu fällen? Hier spiele ich nicht nur auf die Steinigung an, sondern auch auf andere islamische Gesetze, wie Auspeitschung, oder z.B. auch, das die Kinder nach der Scheidung ab einem gewissen Alter zum Vater kommen (nach deutschem Recht ja auch anders).

 

Schwester Naynawas Einwand finde ich da schon recht aussagekräftig, dass diese Urteile nur in einem islamischen Land vollstreckt werden dürfen. Aber andererseits, gelten denn Allahs Gesetze nicht überall? Ist der Quran und somit Allahs Wort und somit die islamischen Gesetze in Deutschland eingeschränkt? Und wenn ja, warum? Denn der Islam ist für alle Menschen gemacht und hat überall Gültigkeit und somit auch die islamischen Gesetze, oder? Ich glaube, das ist der entscheidende Punkt, den wir mal versuchen sollten zu klären.

 

 

Wasalam

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salam

 

ich schließe mich jetzt mal meiner vorrednerin an.

 

nur weil einer seine meinung kund getan hat, heißt das nicht gleich dass das thema geschlossen werden muss. immerhin ist dies hier ein forum, was dazu dient, auch andere ihr meinungen und ansichten bezüglich dieses thema äußern zu lassen.

 

wa salam

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