Naynawa Geschrieben 28. Januar 2009 Melden Teilen Geschrieben 28. Januar 2009 Ich möchte nur kurz etwas zu Schw. Jasmins Beitrag schreiben, bzw. beantworten: das würde dann bedeuten, dass in keinem Land der Welt (ausser vielleicht Iran, in dem die Sharia herrscht) irgendjemand nach den islamischen Gesetzen verurteilt werden kann. Und um der Gerechtigkeit willen, würden dann alle islamischen Gesetze, seien es die die Familie, die Gesellschaft usw betreffen, ja auch nicht gelten. Nur um noch mal die Gesetze bzgl. Erbe oder Scheidung anzusprechen oder die sich um die Erziehung drehen, auch hier gibt es bestimmte Verfahren, in denen Urteile gesprochen werden. Dann wären die genauso wenig gültig da in einem nicht-muslimschen Land ausgesprochen. Also könnte eine Frau hierzulande niemals aus bestimmten Gründen (wie z.B. Gewalt u.a.) die (islamische) Scheidung einreichen, da es hier ja keinen Richter gibt, der ein islamisches Urteil sprechen kann. Und ein Vater könnte nie seine Kinder nach der Scheidung verlangen, da die Frau durch deutsche Gesetze erwirken kann, dass sie bei ihr bleiben. Was mich bei dieser Aussage aber stört, ist die Tatsache, das doch die Gesetze Allahs überall gelten, aber mit diesem Satz werden die Gesetze eingeschränkt. Dass ist eigentlich der Kern des ganzen. Ich habe versucht zu betonen, dass sich meine Aussagen auf die Vollstreckung von Strafen bezieht und dass es nicht möglich ist, diese in nichtislamischen Ländern durchzuführen. Zu den Beispielen, die du nennst: Diese Gesetze kann man auch in nichtislamischen Ländern regeln, da sie "legal" sind. Wir heiraten doch z.B. auch nach islamischem Recht und nicht immer standesamtlich. Nur als Beispiel, damit du verstehst, wieso deine Beispiele nicht dagegen sprechen, dass solche Regeln auch in nichtislamischen Ländern angewandt werden. Wenn eine Frau sich von ihrem Mann scheiden lassen will, dann wendet sie sich an ihren Marja', der die Scheidung für sie durchführt. So steht es z.B. in den Fatwas von Sayyid Sistani. Und ein Vater könnte nie seine Kinder nach der Scheidung verlangen, da die Frau durch deutsche Gesetze erwirken kann, dass sie bei ihr bleiben. Indem Fall begeht die Frau aber eine Sünde, wenn sie dem Vater seine Kinder vorenthält. Denn hier steht das islamische Gesetz über dem deutschen Gesetz. Sie missachtet also das islamische Gesetz und gebraucht das deutsche Gesetz für etwas Schlechtes. Für weitere Auskünfte können, wie Schw. Jasmina gesagt hat, die Maraje' gefragt werden. Sie kennen sich in Detailfragen zum Islamischen Recht am allerbesten aus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jasmina Geschrieben 29. Januar 2009 Melden Teilen Geschrieben 29. Januar 2009 As Salamu 3aleikum, die erste Antwort ist eingetroffen, von Seyyed Sistani: Bitte einmal hier klicken. wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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