Mohammad16081975 Geschrieben 27. Januar 2009 Melden Teilen Geschrieben 27. Januar 2009 Ich sehe (noch) keinen Grund dafür das Thema zu schließen. Wenn du Richter wärst in Deutschland, dann dürfest du nicht nach der islamischen Schari'ah deine Urteile fällen, sondern nach dem deutschen Gesetz. Darum geht es doch die ganze Zeit. Diese Strafen, die der Islam vorsieht, dürfen nur von islamischen Richtern erlassen werden. Sayyid Sistanis Fatwa verdeutlicht doch, dass Selbstjustiz nicht erlaubt ist. Und islamische Richter gibt es nur in Ländern, wo die Schari'ah herrscht. An Alle geläubigen Schwestern: Also was würdet ihr machen, wenn Kopftuchtragen in Deutschland verboten wäre? Sagt bitte nicht, dass das nicht realistisch ist! In Türkei ist das so für Studenten? Was hat Vorang Gesetze in Deutschland oder islamische Gesetze? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mohammad16081975 Geschrieben 27. Januar 2009 Melden Teilen Geschrieben 27. Januar 2009 Salam entschuldige bitte, das du die Fragen nicht verstehst, wird aus deiner Antwort leider deutlich. Ich finde dieses Thema sehr interessant, daher hoffe ich, dass es noch nicht geschlossen wird. Schade, dass du denkst, wenn du deine Meinung kund getan hast, dass damit dann alles geklärt ist und geschlossen werden kann. Wenn du dazu nichts mehr sagen möchtest, dann ist es doch gut. Aber vielleicht hat noch jemand anders eine gute (oder sogar bessere?) Erklärung. Die beiden Fatwas, die du gepostet hast, gehen an dem Thema vorbei, da es ja nicht um Selbstjustiz geht (oder um die sogenannten, nach islamischen ebenso wie nach deutschem Gesetz verbotenen Ehrenmorde), sondern um ein gerechtes islamisches Urteil. Und es geht auch nicht darum, ob derjenige in den Iran fliegen soll. Du selbst hast ja betont, dass die islamischen Gesetze überall gelten. Also warum dann woanders hinfliegen? Ich frage mich nur, welches Gesetz wichtiger ist, das der islamischen Bestrafung oder jenes, das wir uns an die deutschen Gesetze zu halten haben, welches auch ein islamisches Gesetzt darstellt. Und würde jemand denn die deutschen Gesetze übergehen, um ein islamisches Urteil zu fällen? Hier spiele ich nicht nur auf die Steinigung an, sondern auch auf andere islamische Gesetze, wie Auspeitschung, oder z.B. auch, das die Kinder nach der Scheidung ab einem gewissen Alter zum Vater kommen (nach deutschem Recht ja auch anders). Schwester Naynawas Einwand finde ich da schon recht aussagekräftig, dass diese Urteile nur in einem islamischen Land vollstreckt werden dürfen. Aber andererseits, gelten denn Allahs Gesetze nicht überall? Ist der Quran und somit Allahs Wort und somit die islamischen Gesetze in Deutschland eingeschränkt? Und wenn ja, warum? Denn der Islam ist für alle Menschen gemacht und hat überall Gültigkeit und somit auch die islamischen Gesetze, oder? Ich glaube, das ist der entscheidende Punkt, den wir mal versuchen sollten zu klären. Wasalam Salam Schwester! Was findest du bei diesen Themen interessant? Ich kann mich an deine Kommentare erinnern, dass Steinigung nicht Allahs Strafe ist! Ich habe nur gesagt, dass es nicht unbediengt Steinigung sein muss. Aber die Gesetze Allahs sind zu befolgen. Wenn du daran zweifelst, beantworte bitte welche Gesetze du folgern würdest? Gesetze Allahs oder die Gesetze von Frau Merkle? Wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
~Zehra~ Geschrieben 27. Januar 2009 Autor Melden Teilen Geschrieben 27. Januar 2009 salam bruder mohamad, es geht hier nicht darum dass man gesetze zu befolgen hat. natürlich haben wir uns alle an allahs gesetze zu halten. die frage ist, was passiert bei einer übertretung dieser gesetze? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mohammad16081975 Geschrieben 27. Januar 2009 Melden Teilen Geschrieben 27. Januar 2009 Sayyid Sistanis Fatwa verdeutlicht doch, dass Selbstjustiz nicht erlaubt ist. Und islamische Richter gibt es nur in Ländern, wo die Schari'ah herrscht. Ich habe Extra beide Urteile (Fatwas) zusammen gepostet. Seyed Sistani sieht für Ehebruch keine Todesstrafe vor: das geht eindeutig aus dem folgenden Urteil hervor. Frage: Wenn eine verheiratete Frau mit einem Mann Ehebruch begeht, was ist Ihr Urteil über sie beide? Antwort: Die Frau wird für immer für ihn Haram Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mohammad16081975 Geschrieben 27. Januar 2009 Melden Teilen Geschrieben 27. Januar 2009 salam bruder mohamad, es geht hier nicht darum dass man gesetze zu befolgen hat. natürlich haben wir uns alle an allahs gesetze zu halten. die frage ist, was passiert bei einer übertretung dieser gesetze? Salam Schwester! Was genau willst du denn hören? Dass Allah eine Strafe für eine Sünde in Deutschland geringer vorsieht, als in einem Land, wo Sharia herscht? Irgendwie ist mir immer noch unklar was diese Fragen bezwecken wollen. Dass man eine Strafe nicht vollziehen kann (warum auch immer), heißt es doch nicht, dass es anders gesehen wird. Ich frage es deutlicher und bringe es auf dem Punkt: Was passiert, wenn du in einem Land wie Iran sündigst und nach Deutschland kommst? In Iran spricht man einen Urteil gegen Dich (Allahs Urteil). Die Tatsache, dass niemand in Deutschland den Mum hat diesen Urteil auszuführen, hebt doch die Richtigkeit nicht auf. Ich kenne aber keinen Henker in Deutschland, falls das deine Frage war Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 27. Januar 2009 Melden Teilen Geschrieben 27. Januar 2009 Wir befolgen die Gesetze Allahs, natürlich. Sollten die Gesetze in Deutschland uns in der Praktizierung der Gebote und Verbote Allahs einschränken, dann müssen wir das Land verlassen. Aber das steht in keinster Verbindung zu dem Erlass von Strafen für bestimmte Sünden. Solange du nicht in einem islamischen Land lebst, kannst du dich nicht an einen islamischen Richter wenden, der diese erlässt. Vermischt bitte nicht Themen, die nichts miteinander zu tun haben. Das verwirrt nur Ich habe Extra beide Urteile (Fatwas) zusammen gepostet. Seyed Sistani sieht für Ehebruch keine Todesstrafe vor: das geht eindeutig aus dem folgenden Urteil hervor. Frage: Wenn eine verheiratete Frau mit einem Mann Ehebruch begeht, was ist Ihr Urteil über sie beide? Antwort: Die Frau wird für immer für ihn Haram Nein, Bruder. Das kommt aus der Fatwa nicht hervor. Man hätte konkret danach fragen müssen, ob die Steinigung zur Schari'ah gehört oder nicht. Aber wie gesagt, ist das nicht das Thema des Threads. Was genau willst du denn hören?Dass Allah eine Strafe für eine Sünde in Deutschland geringer vorsieht, als in einem Land, wo Sharia herscht? Irgendwie ist mir immer noch unklar was diese Fragen bezwecken wollen. Dass man eine Strafe nicht vollziehen kann (warum auch immer), heißt es doch nicht, dass es anders gesehen wird. Oh, hier liegt wohl ein Missverständnis vor. Natürlich verdient jeder Mensch auf der Welt das, was Allah als irdische Bestrafung für ihn vorsieht. Ob er in Deutschland lebt oder in Iran, spielt dabei keine Rolle. Hier geht es allein um die Vollstreckung dieser Strafen und nicht darum, ob sie gültig sind oder nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mohammad16081975 Geschrieben 27. Januar 2009 Melden Teilen Geschrieben 27. Januar 2009 Wir befolgen die Gesetze Allahs, natürlich. Sollten die Gesetze in Deutschland uns in der Praktizierung der Gebote und Verbote Allahs einschränken, dann müssen wir das Land verlassen. Ist es nicht Gesetz allahs jemanden, der Ehebruch begangen hat seine gerechte Strafe zukommen zu lassen? wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 27. Januar 2009 Melden Teilen Geschrieben 27. Januar 2009 Ich wiederhole mich nun schon zum x-ten Mal: Ist es nicht Gesetz allahs jemanden, der Ehebruch begangen hat seine gerechte Strafe zukommen zu lassen? Ja, aber die gerechte Strafe erlässt ein islamischer Richter und ein islamischer Richter arbeitet in einem Land mit islamischer Gesetzesordnung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mohammad16081975 Geschrieben 27. Januar 2009 Melden Teilen Geschrieben 27. Januar 2009 Ich wiederhole mich nun schon zum x-ten Mal: Ja, aber die gerechte Strafe erlässt ein islamischer Richter und ein islamischer Richter arbeitet in einem Land mit islamischer Gesetzesordnung. Du hast recht Schwester! Ich gebe mich geschlagen! In Deutschland sind Allahs Gesetze nicht ausführbar, sofern sie sich den Gesetzen hierzulande widersprechen. Ist die Frage damit schon beantwortet? Wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
~Zehra~ Geschrieben 27. Januar 2009 Autor Melden Teilen Geschrieben 27. Januar 2009 salam.... ich bin peinlich berührt dass meine frage soviel zwist aufgeworfen hat. dann sind wir uns jetzt soweit einig dass die strafe hier nicht verhangen werden, bzw. eingelöst werden kann. wie kann man nun stattdessen vorgehen? wenn man wirklich gewillt ist, nicht nur zu bereuen, sondern auch zu seinen fehlern zu stehen, bzw. sie wieder gut zu machen? nein, wieder gut machen kann man das nicht, aber um seine strafe im jenseits zu verringern. gibt es da möglichkeiten? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SehzadeTimurCan Geschrieben 27. Januar 2009 Melden Teilen Geschrieben 27. Januar 2009 Da muss ich dir leider widersprechen Schwester! Gesetze Allahs gelten überall! Dass sie nicht angewendet werden, heißt es nicht, dass sie nicht gültig sind. Islam ist von Propheten (SAAS) nicht nur für die Araber gebracht worden oder nahen Osten oder für bestimmte Länder oder Rassen (wie z.B. Judentum für Bani Israel). Islam ist für die gesamte Menschheit gebracht worden. Ich hoffe das wird nicht als Fanatismus oder Fundamentalismus gedeutet, aber die Wahrheit ist nun mal so WENN DU OHNE SÜNDE BIST; WERFE DEN ERSTEN STEIN ICH WÜRDE NIE JEMANDEN STEINIGEN DENN ICH BIN SELBER EIN SÜNDER UND WO BITTE WID MAN SCHON GROSSARTIG ERWISCHT??? MAN BRAUCH IMMERHIN 4 Zeugen MANCHMAL HAB ICH DAS GEFÜHL; DAS ES VIELE MUSLIME GIBT; DIE GERNE AUS PERVERSER ADER HERAUSS EINE STEINIGUNG DURCHFÜHREN WOLLEN BZW ZUSCHAUEN ODER STEINIGEN Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mohammad16081975 Geschrieben 27. Januar 2009 Melden Teilen Geschrieben 27. Januar 2009 WENN DU OHNE SÜNDE BIST; WERFE DEN ERSTEN STEIN ICH WÜRDE NIE JEMANDEN STEINIGEN DENN ICH BIN SELBER EIN SÜNDER UND WO BITTE WID MAN SCHON GROSSARTIG ERWISCHT??? MAN BRAUCH IMMERHIN 4 Zeugen MANCHMAL HAB ICH DAS GEFÜHL; DAS ES VIELE MUSLIME GIBT; DIE GERNE AUS PERVERSER ADER HERAUSS EINE STEINIGUNG DURCHFÜHREN WOLLEN BZW ZUSCHAUEN ODER STEINIGEN Salam 1) Bruder wo ist dein Salam? 2) meinst du man ließt es besser, wenn du in Großbuchstaben schreibst? 3) wo siesht du in meinem Beitrag Steinigung? 4) Dieser Spruch "WENN DU OHNE SÜNDE BIST; WERFE DEN ERSTEN STEIN" stammt nicht von Nabi Issa, wenn du das meinst. Nabi Issa hätte auch wie unser Prophet zu Steinigung aufgerufen, wenn es Allahs Urteil wäre! 5) Auch wenn du noch lauter schreist; die Gesetze Allahs sind unveränderbar 6) Bruder du kopierst meinen Beitrag und schreibst wirre Worte wie Pervers usw. Deine Gefühle kannst du für dich behalten Möge Allah uns unsere Schulden vergeben Wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
~Zehra~ Geschrieben 27. Januar 2009 Autor Melden Teilen Geschrieben 27. Januar 2009 salam brüder bitte streitet euch nicht, das ist nicht sinn dieser frage...und wenn man die frage nicht beantworten kann, dann lieber gar nichts schreiben...vielleicht wäre es besser einen marja danach zu befragen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
dunya Geschrieben 27. Januar 2009 Melden Teilen Geschrieben 27. Januar 2009 Es gehört eigentlich nicht direkt zum Thema, aber da ihr euch gerade darüber streitet: schaut mal was Ayatollah Yaqoobi sagt: Die Steinigung ist die Strafe des Muh'san (Verheirateten), wenn er eine Unzucht begeht. Ein Muh'san ist der Verheiratete, der mit seiner Frau ein normales Leben führt. Es ist nicht unbedingt, dass man für alles ein Quranvers anführt, denn der Quran ist genauso wie eine Verfassung, dessen gesetzlichen Einzelheiten dem Propheten und seiner Familie zu entnehmen sind. Beide, der Quran und die Sunna sind unerlässliche Quellen der Gesetzgebung. Es ist darüber hinaus zu bemerken, dass die Durchführung der gesetzlichen Bestimmungen nur mit dem Vorhandensein von einem ehren- und menschenwürdigen Leben verbunden ist. Ohne das Erfüllen von dem menschenwürdigen, sauberen Leben für den Menschen, sind diese Bestimmungen, einschließlich Steinigung, unanwendbar; deshalb haben die Imame sowie die religiösen Autoritäten solche Strafen noch nie erlassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mohammad16081975 Geschrieben 27. Januar 2009 Melden Teilen Geschrieben 27. Januar 2009 Es gehört eigentlich nicht direkt zum Thema, aber da ihr euch gerade darüber streitet: schaut mal was Ayatollah Yaqoobi sagt: Und schon ist das ein Thread über Steinigung! ruck Zuck geht das! Wir können es nicht lassen bist der Thread geschlossen wird, oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jasmina Geschrieben 27. Januar 2009 Melden Teilen Geschrieben 27. Januar 2009 Und schon ist das ein Thread über Steinigung! ruck Zuck geht das! Wir können es nicht lassen bist der Thread geschlossen wird, oder? As Salamu 3aleikum, mashallah du kannst aber auch gut mit "Thread schließen" drohen Also bitte Geschwister, bitte seid darum bestrebt, die Frage der lieben Schwester zu beantworten. Ein Thread über Steinigung & Co. haben wir schon. Und bitte Brüder, ihr seid, wenn ihr zusammen seid, sehr emotional. Bitte unterlasst es. Der Thread wird also dahin hinausgehen, dass der Thread bis zum Erhalt einer Fatwa, geschlossen wird. Obwohl ich nicht weiß, warum die Antworten nicht ausreichen wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
~Zehra~ Geschrieben 27. Januar 2009 Autor Melden Teilen Geschrieben 27. Januar 2009 salam Obwohl ich nicht weiß, warum die Antworten nicht ausreichen weil die frage nicht heißt, ob steinigung erlaubt ist, und wer sich an allahs gesetze zu halten hat. die frage ist wie man solchen personen in einem nichtislamischen staat verfahren soll, um ihnen die möglichkeit zu geben ihre sünde in diesem leben zu bereuen, um im jenseits etwas milder davon zu kommen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
*Jasmin* Geschrieben 27. Januar 2009 Melden Teilen Geschrieben 27. Januar 2009 Ich wiederhole mich nun schon zum x-ten Mal: Ja, aber die gerechte Strafe erlässt ein islamischer Richter und ein islamischer Richter arbeitet in einem Land mit islamischer Gesetzesordnung. Salam das würde dann bedeuten, dass in keinem Land der Welt (ausser vielleicht Iran, in dem die Sharia herrscht) irgendjemand nach den islamischen Gesetzen verurteilt werden kann. Und um der Gerechtigkeit willen, würden dann alle islamischen Gesetze, seien es die die Familie, die Gesellschaft usw betreffen, ja auch nicht gelten. Nur um noch mal die Gesetze bzgl. Erbe oder Scheidung anzusprechen oder die sich um die Erziehung drehen, auch hier gibt es bestimmte Verfahren, in denen Urteile gesprochen werden. Dann wären die genauso wenig gültig da in einem nicht-muslimschen Land ausgesprochen. Also könnte eine Frau hierzulande niemals aus bestimmten Gründen (wie z.B. Gewalt u.a.) die (islamische) Scheidung einreichen, da es hier ja keinen Richter gibt, der ein islamisches Urteil sprechen kann. Und ein Vater könnte nie seine Kinder nach der Scheidung verlangen, da die Frau durch deutsche Gesetze erwirken kann, dass sie bei ihr bleiben. Was mich bei dieser Aussage aber stört, ist die Tatsache, das doch die Gesetze Allahs überall gelten, aber mit diesem Satz werden die Gesetze eingeschränkt. Dass ist eigentlich der Kern des ganzen. Wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mohammad16081975 Geschrieben 27. Januar 2009 Melden Teilen Geschrieben 27. Januar 2009 As Salamu 3aleikum, mashallah du kannst aber auch gut mit "Thread schließen" drohen Also bitte Geschwister, bitte seid darum bestrebt, die Frage der lieben Schwester zu beantworten. Ein Thread über Steinigung & Co. haben wir schon. wassalam Salam Es weiß jeder, dass Iran Steinigung in seinen Gesetzen stehen hat. Egal wie man dazu steht, sollte man so viel Respekt vor den Autoritäten in dem Iran haben um nicht diesen Akt als Pervers zu bezeichnen. Aber anscheinend kann man den Iran nach belieben diskreminieren! Mashalah! Wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
*Jasmin* Geschrieben 27. Januar 2009 Melden Teilen Geschrieben 27. Januar 2009 salam weil die frage nicht heißt, ob steinigung erlaubt ist, und wer sich an allahs gesetze zu halten hat. die frage ist wie man solchen personen in einem nichtislamischen staat verfahren soll, um ihnen die möglichkeit zu geben ihre sünde in diesem leben zu bereuen, um im jenseits etwas milder davon zu kommen Salam ich denke, es geht nicht nur darum, sondern generell um Dinge, die von einem islamischen Richter entschieden werden müssen. Was dein Beispiel natürlich einschließt. Und vielleicht könnte man von der Steinigung mal wegkommen und sich dem eigentlichen Thema widmen! Wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SehzadeTimurCan Geschrieben 27. Januar 2009 Melden Teilen Geschrieben 27. Januar 2009 Und schon ist das ein Thread über Steinigung! ruck Zuck geht das! Wir können es nicht lassen bist der Thread geschlossen wird, oder? Das es Isa as, nicht so gesagt haben soll, ist reine Vermutung Er kam mit einem ganz anderen Auftrag, er meinte genau daß,,, das es zuviele gibt die behaupten der oder die habe Zina gemacht ohne zeugen die ehrlich waren Ich steinige niemand, auch wenn ich Zeuge waere, ich würde nie aussagen Und wenn meine Frau fremdgehen würde, würde ich sie eben raußschmeissen, Wie gesagt brauch man 4 Zeugen, die rechtschaffene Leute sind Und noch was, ja es ist pervers,,,,,,weil solche Leute wollen nur eine ACTION haben, in ihrem langweiligen Leben Bringt mal 4 Zeugen, die genau dabei waren, wir da geschlecht des Mannes in die Frau eindringt usw,, viele Auflagen muß man erfüllen EDIT Audhubillâh Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
~Zehra~ Geschrieben 27. Januar 2009 Autor Melden Teilen Geschrieben 27. Januar 2009 salam brüder ich bitte euch, wenn ihr euch anzicken wollt dann tut das per PN aber nicht hier. ich möchte gern eine antwort auf meine frage. und es geht nicht darum vier zeugen zu haben oder nicht, wenn eine person diese tat begangen hat, es aufrichtig bereut und seine strafe dafür haben möchte, dann kann diese person sich auch selbst anzeigen, wie aus einigen hadithen hervorgeht ist das machbar. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SehzadeTimurCan Geschrieben 27. Januar 2009 Melden Teilen Geschrieben 27. Januar 2009 ja dann soll er es eben tun, Du fragst hier wie es in Deutschland in so einem falle ist Würdest du dich freiwillig steinigen lassen, kaemen diejenigen dies ausfühen hiner Gittern Ist doch klar Was fragst du also??? Es waere hier Mord Genau so der Mann wo sich frewillig Schlachten ließ, und dann aufgegessen werden wollte Der Ausführende wurde als Moerder verurteilt So sind auch alle diejenigen wo Ihre Frauen oder Schwestern aus Ehrenmorde killen MOERDER Ok ? Verstanden?? Wenn du also zu einem Sheykh gehen würdest, und sagst Ich bin eine Frau die Zina getan hat, bin Verheiratet und will Gesteinigt werden Wenn er sagt ja , ich tue es, und es tut, wid er verurteilt und er kommt hinter Gittern SO in Deutschland Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jasmina Geschrieben 27. Januar 2009 Melden Teilen Geschrieben 27. Januar 2009 As Salamu 3aleikum, könnt ihr bitte aufhören euch so öffentlich anzugiften. Diese Beiträge sind gelöscht. Tatsache ist, Steinigung ist ein Urteil im islamischen Gesetz, da kannst du SehzadeTimurCan auch nichts dran ändern. Und NUR ein islamischer Richter kann dieses Urteil nach der Beweisführung aussprechen. Und kein Adrenalinsuchender. Für dich lieber Bruder: http://www.shia-forum.de/index.php?showtop...amp;hl=Ehebruch Bitte spricht aus Respekt vor der Schwester in gemäßigten und vernünftigen Worten, die sie weiterbringen, ansonsten wird der Thread geschlossen. wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jasmina Geschrieben 27. Januar 2009 Melden Teilen Geschrieben 27. Januar 2009 As Salamu 3aleikum, also nochmal liebe Schwester: Hier im Thread war die Rede von Reue. Im Quran steht, dass Allah sagte: "Sprich: Mein Herr würde euch keine Bedeutung beimessen, wären da nicht eure Bitten." (25, 77). Das heißt, wenn der Sünder bereut hat, und seine Reue angenommen wird, dann ist er frei von dieser Sünde, und Allah weiß es am besten. Für die Reue gibt es einige Voraussetzung, wie zb. es nicht noch einmal zu machen, die verletzen Personen um Verzeihung zu bitten usw. Wie es aussieht, weiß hier niemand so recht deine befriedigende Antwort, von daher bitte ich, dass du diese Frage an ein Marja schickst. Der Thread wird bis zum Erhalt der Fatwa, geschlossen. Wenn du Hilfe dazu brauchst, dann schreib mich an. Mit Bitte um Verständnis Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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