Haura Geschrieben 9. Februar 2009 Melden Teilen Geschrieben 9. Februar 2009 Es gibt bei den Libanesen (oder Araber insgesamt?) ein sogenanntes "Katbit Kitab". Mit dieser Art "Verlobung" ist es dem Paar erlaubt, sich zu berühren und miteinander auszugehen und so weiter. Gibt es sowas auch in Irak, Iran oder so? Würde mich sehr interessieren. Und was ist der Unterschied zwischen Mutta und Katbit Kitab? Vielen Dank! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jasmina Geschrieben 9. Februar 2009 Melden Teilen Geschrieben 9. Februar 2009 As Salamu 3aleikum, damit bist du eigentlich inoffiziell verheiratet (naja eigentlich offiziell, aber die Libanesen machen es sich da so schwer hehe). Islamisch gesehen bist du verheiratet, und auch wenn sie miteinander GV hätten, wäre es nicht haram. Durch die Hochzeit wird nur alles offiziell, und jeder weiß es dann. Hat mit dem Islam aber weniger zu tun, aber ist dennoch erlaubt. wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Haura Geschrieben 9. Februar 2009 Autor Melden Teilen Geschrieben 9. Februar 2009 Tausend Dank für die schnelle Antwort. Aber worin besteht der Unterschied zwischen Mutta und Katbit Kitab? Danke nochmal Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Haura Geschrieben 9. Februar 2009 Autor Melden Teilen Geschrieben 9. Februar 2009 Wie sollte man vorgehen, wenn man vorhat zu heiraten, leider aber noch keine Wohnung ect. hat? Sollte man lieber Mutta schließen oder Katbit Kitab? Naja, wenn GV theoretisch schon erlaubt wäre im Falle des Katbit Kitab, finde ich es schade, als Mädchen dieses zu wählen, zumal ja der Partner dann verlangen kann, dass der GV schon vor der offiziellen Hochzeit stattfindet. Richtig? Bitte um Aufklärung und versucht, euch in die Lage eines Mädchens zu versetzen, die gerne einen Mann heiraten möchte, aber auch noch Zeit braucht für Wohnungs-/Jobsuche und so. Wie sollte sie sich verhalten und vorallem welche Dinge sollten in den Ehevertrag? Vielen Dank. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jasmina Geschrieben 9. Februar 2009 Melden Teilen Geschrieben 9. Februar 2009 As Salamu 3aleikum, mit Katib Ktab hat man eine Dauerehe geschlossen, bei Mut3a eine Zeitehe. Sie können bei der Zeitehe festlegen, dass sie kein GV machen wollen, und ähnliches. Bei Katib Ktab könnten sie es nicht machen. Also theoretisch gesehen, kann er mit ihr schlafen, wenn er es will (bei Katib Ktab). Aber wenn er es macht, und sie trennen sich doch in dieser "Verlobung" da darf er die ganze M2akhar abdrücken, die bei manchen über 25000 Euro liegt, wenn er sie nicht entjungfert hat, wäre es nur die Hälfte (Das ist nur, wenn er sich von ihr trennt) Ich habe es bis jetzt noch nicht erlebt, dass manche die Verlobung durch den GV "gebrochen" haben, sondern haben immer bis zur Hochzeit gewartet. Wenn sie sich doch sicher mit ihm ist, dann könnte sie Katib Ktab machen. Wenn sie befürchtet, dass er irgendwie keine Lust mehr auf die Bedinungen der Verlobung hat (ihr versteht ja was ich meine) dann wäre eine Zeitehe passend, da sie sich durch Vertragspunkte dagegen sichern kann. Zum Ehevertrag kannste dir das durchlesen: http://www.shia-forum.de/index.php?showtop...p;hl=Ehevertrag http://www.shia-forum.de/index.php?showtop...p;hl=Ehevertrag http://www.shia-forum.de/index.php?showtop...p;hl=Ehevertrag wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Haura Geschrieben 9. Februar 2009 Autor Melden Teilen Geschrieben 9. Februar 2009 Genau das wollte ich wissen. Ich danke dir, Schwesterherzchen! Ich wusste doch, dass ich mich auf dich verlassen kann . Allah ye 5alieki! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
*Jasmin* Geschrieben 9. Februar 2009 Melden Teilen Geschrieben 9. Februar 2009 Salam diese erste "Eheschließung" wird wie eine Verlobung gefeiert, meist im kleineren Kreis der engsten Freunde und Familie, bei der aber schon der richtige Ehevertrag geschlossen wird. Die Traditionen besagen, dass der Mann die Frau nicht um GV bitten darf. Viele Eltern lassen ihre Töchter auch in der Zeit trotzdem nicht mit dem Mann allein, oft sind dann jüngere Schwestern anwesend oder die Mutter selbst. Oder sie dürfen in einem Nebenraum zusammensitzen, oft wird die Tür ein Stück offen gelassen. Wenn dann die Wohnung gefunden und eingerichtet ist, wird eine größere Feier gemacht, bei der die Frau dann das weiße Kleid trägt und der Ehemann sie anschließend nach Hause bringt. Ausserdem gibt es einen Quran-Vers, der die Verlobung quasi erlaubt, bzw. sollte es in der Zeit der "Verlobung" nicht klappen, darf man sich wieder trennen ohne Probleme, falls die Frau noch unberührt ist: "Ihr begeht keine Sünde, wenn ihr euch von euren Frauen scheidet, bevor ihr sie berührt habt und ihnen ein Brautgeld ausgesetzt habt. ...." [2:236] Sollte sie berührt sein, ist eine Scheidung wesentlich schwerer und schwerwiegender. Für beide. Und die meisten Väter würden ihrer jungfräulichen Tochter eine Mutah nicht erlauben, sie möchten gleich was greifbares in der Hand haben. Auch zur Sicherheit der Tochter. Obwohl eine Mutah auch Brautgeld beinhaltet und man dort bestimmte Regeln treffen kann, wie eben kein GV, was man bei dem anderen Vertrag ja nicht ausschließen kann, dort ist es eher die Tradition, die es auschließt. Nun, wenn die Frau oder das Mädchen schon selbstständig ist, sie selbst entscheiden und gut auf sich achtgeben kann, würde ich die Mutah empfehlen, mit Ausschluss von allem, was sie vor dem Zusammenleben nicht möchte. Wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
StolzeSchiitin Geschrieben 9. Februar 2009 Melden Teilen Geschrieben 9. Februar 2009 Bismilah ar-rahman ar-rahim Asalamu Alaykum! Nun, wenn die Frau oder das Mädchen schon selbstständig ist, sie selbst entscheiden und gut auf sich achtgeben kann, würde ich die Mutah empfehlen, mit Ausschluss von allem, was sie vor dem Zusammenleben nicht möchte. Meiner Meinung nach wäre das auch sinnvoller, denn da wären beide eher abgeneigt um mit einander zu schlafen. aber finde mir mal einen in unserer Gesellschaft, der das machen würde! Da wird ja gleich gelästert, denn sie lästern schon bei Katb Kteb Fe aman Lah Wassalam! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 9. Februar 2009 Melden Teilen Geschrieben 9. Februar 2009 Meiner Meinung nach wäre das auch sinnvoller, denn da wären beide eher abgeneigt um mit einander zu schlafen. aber finde mir mal einen in unserer Gesellschaft, der das machen würde! Da wird ja gleich gelästert, denn sie lästern schon bei Katb Kteb Man kann sagen, dass es drei Formen gibt, wie man sich vor der offiziellen Heirat bzw. Hochzeit kennenlernen könnte: 1. Sich einander versprechen, Ringe tragen 2. Katb Kteb (islamischen (Dauer-)Ehevertrag schließen) 3. Mut'a-Ehe ohne GV Ich finde alle drei Formen haben ihre Vor- und Nachteile. Bei 1. dürfte man nicht komplett alleine sein, die Gefahr die erlaubte islamische Grenze zu übertreten ist gegeben. Bei 2. schließt man eine "richtige" Ehe ab. Der Vorteil ist, dass man sich intensiver kennenlernen kann, wobei man aber auch da respekteshalber Grenzen einhalten sollte. Der große Nachteil ist, dass eine Scheidung sehr erschwert wird. Wenn der Mann nicht mehr will, dann müsste er wohl auf die bezahlte Morgengabe verzichten. Wenn das Mädchen nicht mehr will, dann braucht sie erstmal die Zustimmung seitens des Mannes für eine Scheidung und der Mann kann eine Entschädigungssumme verlangen. Das wird leider oft übertrieben. Es gibt Geschichten, wo Männer 20 000€ verlangen, ansonsten würden sie die Scheidung nicht aussprechen. Bei dem Mädchen besteht also die Gefahr nie wieder oder sehr erschwert wieder herauszukommen. Deshalb ist es nicht sinnvoll Katb Kteb für das Kennenlernen zu verwenden. Bei 3. ist der Vorteil derselbe wie bei 2., aber der Nachteil, dass diese Eheform als Genusseheform angesehen wird, schließlich heißt Mut'a Genussehe, und deshalb von der Gesellschaft nicht gerne akzeptiert wird, und dass die Eltern des Mädchens sich auch Sorgen machen könnten, ob der Mann es wirklich ernst meint, oder nur paar Monate mit dem Mädchen zusammen sein möchte. Ich persönlich fände es folgernder Weise ideal: Man kann sich zuerst versprechen und symbolisch Ringe tragen und in dieser Zeit sich kennenlernen, sowie die Familien. Und wenn beide es dann ernst meinen und sich zu (fast) 100% sicher sind, dass sie für immer zusammenleben möchten, den islamischen Ehevertrag abschließen, anfangen die Wohnung einzurichten und die Hochzeit vorzubereiten. Und dann schließlich offiziell heiraten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lovingislam Geschrieben 10. Februar 2009 Melden Teilen Geschrieben 10. Februar 2009 Ich habe mal eine Frage zu Verlobung. Ich habe in Libanon oft gesehen, dass sich Verlobte und Verlobter an der Hand hielten, aber sie hatten noch kein Katbit Kitab. Ist das haram? wassalam lovingislam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Karbala2 Geschrieben 10. Februar 2009 Melden Teilen Geschrieben 10. Februar 2009 Ich habe mal eine Frage zu Verlobung. Ich habe in Libanon oft gesehen, dass sich Verlobte und Verlobter an der Hand hielten, aber sie hatten noch kein Katbit Kitab. Ist das haram? wassalam lovingislam ja Schwester das ist haram. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
StolzeSchiitin Geschrieben 10. Februar 2009 Melden Teilen Geschrieben 10. Februar 2009 ja Schwester das ist haram. Bismilah ar-rahman ar-rahim Asalamu Alaykum! Außer wenn sie eine Zeitehe abgeschlossen haben. Fe aman Lah Wassalam! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Karbala2 Geschrieben 10. Februar 2009 Melden Teilen Geschrieben 10. Februar 2009 Bismilah ar-rahman ar-rahim Asalamu Alaykum! Außer wenn sie eine Zeitehe abgeschlossen haben. Fe aman Lah Wassalam! davon hat die Schwester nichts erwähnt , natürlich darf man das bei einer Zeitehe, keine Frage. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AmericanShia Geschrieben 10. Februar 2009 Melden Teilen Geschrieben 10. Februar 2009 Insha'Allah geht es euch allen gut. Wenn ihr schon bei dem Thema "Heirat" seit, würde ich gerne wissen, warum manche Frauen ihr Haupt enthüllen am Tag der Hochzeit? Normalerweise tragen sie Hijab, doch an diesem tag (Hochzeitsfeier) legen sie es ab. Ist das nur Tradition? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Shi´aForLife Geschrieben 10. Februar 2009 Melden Teilen Geschrieben 10. Februar 2009 ob es welche gibt die das machen weiss ich nicht..Allahu A3lam. Aber viele tragen anstatt einem Kopftuch, eine Perücke um ihr natürliches Haar zu verdecken. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 10. Februar 2009 Melden Teilen Geschrieben 10. Februar 2009 Wenn ihr schon bei dem Thema "Heirat" seit, würde ich gerne wissen, warum manche Frauen ihr Haupt enthüllen am Tag der Hochzeit? Normalerweise tragen sie Hijab, doch an diesem tag (Hochzeitsfeier) legen sie es ab. Ist das nur Tradition? Das ist nicht Tradition, aber diese Mädchen denken, dass sie diese einzige Ausnahme in ihrem Leben machen dürften, da sie ja nur einmal im Leben heiraten. Natürlich ist das Haram und es gibt keine Rechtfertigung dafür seine geschmückten Haare, den Hals und vielleicht noch mehr Haut an dem Abend sovielen Männern zu zeigen. Ich weiß nicht, wie man diesen besonderen neuen Lebensabschnitt mit Haram beginnen kann. Man möchte doch, dass Allah die Ehe segnet. Aber viele tragen anstatt einem Kopftuch, eine Perücke um ihr natürliches Haar zu verdecken. Das ist auch verboten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Haura Geschrieben 11. Februar 2009 Autor Melden Teilen Geschrieben 11. Februar 2009 Man kann sagen, dass es drei Formen gibt, wie man sich vor der offiziellen Heirat bzw. Hochzeit kennenlernen könnte: 1. Sich einander versprechen, Ringe tragen 2. Katb Kteb (islamischen (Dauer-)Ehevertrag schließen) 3. Mut'a-Ehe ohne GV Ich finde alle drei Formen haben ihre Vor- und Nachteile. Bei 1. dürfte man nicht komplett alleine sein, die Gefahr die erlaubte islamische Grenze zu übertreten ist gegeben. Bei 2. schließt man eine "richtige" Ehe ab. Der Vorteil ist, dass man sich intensiver kennenlernen kann, wobei man aber auch da respekteshalber Grenzen einhalten sollte. Der große Nachteil ist, dass eine Scheidung sehr erschwert wird. Wenn der Mann nicht mehr will, dann müsste er wohl auf die bezahlte Morgengabe verzichten. Wenn das Mädchen nicht mehr will, dann braucht sie erstmal die Zustimmung seitens des Mannes für eine Scheidung und der Mann kann eine Entschädigungssumme verlangen. Das wird leider oft übertrieben. Es gibt Geschichten, wo Männer 20 000€ verlangen, ansonsten würden sie die Scheidung nicht aussprechen. Bei dem Mädchen besteht also die Gefahr nie wieder oder sehr erschwert wieder herauszukommen. Deshalb ist es nicht sinnvoll Katb Kteb für das Kennenlernen zu verwenden. Bei 3. ist der Vorteil derselbe wie bei 2., aber der Nachteil, dass diese Eheform als Genusseheform angesehen wird, schließlich heißt Mut'a Genussehe, und deshalb von der Gesellschaft nicht gerne akzeptiert wird, und dass die Eltern des Mädchens sich auch Sorgen machen könnten, ob der Mann es wirklich ernst meint, oder nur paar Monate mit dem Mädchen zusammen sein möchte. Ich persönlich fände es folgernder Weise ideal: Man kann sich zuerst versprechen und symbolisch Ringe tragen und in dieser Zeit sich kennenlernen, sowie die Familien. Und wenn beide es dann ernst meinen und sich zu (fast) 100% sicher sind, dass sie für immer zusammenleben möchten, den islamischen Ehevertrag abschließen, anfangen die Wohnung einzurichten und die Hochzeit vorzubereiten. Und dann schließlich offiziell heiraten. Shukran illik, Schwesterherz! Das hilft schon sehr viel weiter! Möge Allah euch alle reichlich belohnen, die hier helfen wollten oder geholfen haben!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
libnaniye Geschrieben 13. Februar 2009 Melden Teilen Geschrieben 13. Februar 2009 also das mit dem "kopftuch für einen abend ablegen" hab ich acuh einige male erlebt ...im libanon...ich kann es nicht verstehen wie das mädchen sich dann dazu verleiten kann´das KT abzulegen, obwohl es sich vorher so sehr bemüht hat ihr haar vor fremden zu verdecken. naja ich weiß auch nicht..ich finds nicht ok. shukran... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mariam Al-Azraa Geschrieben 13. Februar 2009 Melden Teilen Geschrieben 13. Februar 2009 also das mit dem "kopftuch für einen abend ablegen" hab ich acuh einige male erlebt ...im libanon...ich kann es nicht verstehen wie das mädchen sich dann dazu verleiten kann´das KT abzulegen, obwohl es sich vorher so sehr bemüht hat ihr haar vor fremden zu verdecken. naja ich weiß auch nicht..ich finds nicht ok. (B) Darf der Junge das Mädchen vor der Heirat ohne Hijaab sehen? Ein Mann darf die Frau, die er beabsichtigt zu heiraten, ohne Hijaab sehen. Allerdings ist diese Erlaubnis nur dazu da, damit der Mann seine zukünftige Frau einmal sieht, (Muhaqqiq al-Hilli, Sharaya', p. 493; Shahid ath-Thani, S'harh Lum'ah, vol. 2, p. 67; al-Yazdi, al-'Urwah, p. 625; al-Khu'i, Minhaj, vol. 2, p. 253; al-Khumayni, Tahrir, vol. 2, p. 254: 'Allamah al-Hilli, Tazkirah, vol. 2, p. 572; Shaykh at-Tusi, an-Nihayah, p. 484.) es ist keine fortwährende Erlaubnis zusammen auszugehen! Solche Treffen sollten im Beisein der Eltern, bzw. Erziehungsberechtigten stattfinden. http://www.al-shia.de/familie/sexualmoral2heirat.htm Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Houda Geschrieben 13. Februar 2009 Melden Teilen Geschrieben 13. Februar 2009 (B) Darf der Junge das Mädchen vor der Heirat ohne Hijaab sehen? Ja, aber mit dem "einen Abend" ist der Hochzeitstag gemeint. Das höre ich auch von vielen, dass sie denken, dass es am Hochzeitstag auf der Feier erlaubt ist. wa Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mariam Al-Azraa Geschrieben 13. Februar 2009 Melden Teilen Geschrieben 13. Februar 2009 Ach so, ich habe es nicht in Verbindung mit dem Thread gebracht. Danke für die Aufmerksamkeit^^ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AmericanShia Geschrieben 13. Februar 2009 Melden Teilen Geschrieben 13. Februar 2009 Ja, aber mit dem "einen Abend" ist der Hochzeitstag gemeint. Das höre ich auch von vielen, dass sie denken, dass es am Hochzeitstag auf der Feier erlaubt ist. wa Genau das habe ich auch gemeint. Ich hatte da auch eine Diskussion mit einem Mädchen in Libanon.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
libnaniye Geschrieben 14. Februar 2009 Melden Teilen Geschrieben 14. Februar 2009 dass das mädchen vor der hochzeit vor ihrem "verlobten" das kopftuch abglegt, damit er sieht wie sie ausschaut, wusste ich ja..aber mein beitrag bezog sich eher darauf, wie man vor ALLEN männlichen gästen auf der hochzeitsfeier ohne kopftuch "auftreten" kann. aber viele männer erlauben es eigentlich nichtda ist das thema dann eh gegessen =) mal ne frage, die auch wirklich themabezogen ist: ähm darf man eigentlich schon zusammenziehen, wenn man "katib kitab" gemacht hat? im libanon ist meistens es so, das die sich immernoch dagegen sträuben, d.h das "ehepar"(islamisch gesehen sind sie ja legal verheiratet) dürfte selbst nach "Katib Kitab" net zusammenziehen. warum ist das so? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AmericanShia Geschrieben 14. Februar 2009 Melden Teilen Geschrieben 14. Februar 2009 Ich weiß zwar nicht was für einen Hintergrund das hat, aber meist warten die Eltern der Braut bis zur eigentlichen Hochzeitsfeier um sie gehen zu lassen. Somit wird die Eheschließung öffentlich gemacht.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Houda Geschrieben 14. Februar 2009 Melden Teilen Geschrieben 14. Februar 2009 ähm darf man eigentlich schon zusammenziehen, wenn man "katib kitab" gemacht hat? im libanon ist meistens es so, das die sich immernoch dagegen sträuben, d.h das "ehepar"(islamisch gesehen sind sie ja legal verheiratet) dürfte selbst nach "Katib Kitab" net zusammenziehen. warum ist das so? Ja, theoretisch dürften die beiden nach dem katib kitab zusammenziehen, da sie islamisch gesehen verheiratet sind. Aber ich persönlich kenne auch keine Eltern, die ihren Kindern das erlauben würden, vor der Hochzeitsfeier zusammen zu ziehen, auch wenn die Feier erst einige Jahre später stattfindet. Das hat sich so "eingebürgert" bei uns. Ich kenne auch Eltern, die es den Töchtern verbieten, mit ihrem "Verlobten" (obwohl er ja ihr Ehemann ist, islamisch gesehen) allein wegzugehen. Da versteh ich persönlich auch nicht, warum die Eltern dann überhaupt erst einem katib kitab zustimmen. Denn dann würde ich "nur" eine Khutbe machen, also das die Kinder einander versprochen werden und Ringe austauschen, um es offiziell vor den Familienangehörigen zu machen und erst am Tag der Hochzeitsfeier (oder ein paar Tage vorher) dann katib kitab machen. wa Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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