Al Shahida Geschrieben 14. Februar 2009 Melden Teilen Geschrieben 14. Februar 2009 Darf eine Muslima eine Ausbildung zur Bestattungsfachkraft machen? Also die toten Männer und Frauen müsste sie dann waschen, die Frage ist jetzt, ob eine Muslima tote Männer waschen darf? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sayed Geschrieben 14. Februar 2009 Melden Teilen Geschrieben 14. Februar 2009 Die Toten werden doch von Gleichgeschlechtlichen gewaschen,andersrum ist es doch haram denke ich,oder doch nicht? Wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Al Shahida Geschrieben 14. Februar 2009 Autor Melden Teilen Geschrieben 14. Februar 2009 Bestattungsfachkraft das ist eine Ausbildung die man hier in Deutschland macht, viele Menschen haben keine Verwandten und die muss ja jemand waschen, das machen dann die Menschen die diese Ausbildung machen. Naja, ich warte auf eine sichere Antwort, bitte nicht sagen was ihr denkt oder glaubt Geschwister Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Märtyrer Geschrieben 14. Februar 2009 Melden Teilen Geschrieben 14. Februar 2009 aufjedenfall weiss ich das wenn man einen Toten anfasst das man eine bestimmte Ghusl machen muss!! was salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Houda Geschrieben 14. Februar 2009 Melden Teilen Geschrieben 14. Februar 2009 Darf eine Muslima eine Ausbildung zur Bestattungsfachkraft machen?Also die toten Männer und Frauen müsste sie dann waschen, die Frage ist jetzt, ob eine Muslima tote Männer waschen darf? Die gleiche Frage wurde hier vor ein paar Tagen einem Gelehrten gestellt und die Antwort war: Den einzigen Mann, den die Frau waschen darf, ist der Ehemann, sonst niemanden. Nicht mal den Bruder und/oder den Vater. Eher sollte jemand ungewaschen ins Grab gelegt werden, bevor er/sie vom anderen Geschlecht gewaschen wird. Vielleicht hat auch jemand eine Fatwa dazu, ich habe es, wie gesagt, vom Gelehrten. wa Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Al Shahida Geschrieben 15. Februar 2009 Autor Melden Teilen Geschrieben 15. Februar 2009 Was sagt der Quran eigentlich zu solchen sachen wie Beerdigung, steht da vilt drin wie man einen Menschen beerdigen soll? Dann frage ich mich wie das bei einer muslimischen Ärztin ist im Krankenhaus da kommen ja auch verletzte kranke Männer hin die man behandeln muss die sind ja dann auch bei Operationen nackt. Eine Fatwa würde ich auch gerne lesen, mal sehen was Gelehrte dazu sagen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AmericanShia Geschrieben 15. Februar 2009 Melden Teilen Geschrieben 15. Februar 2009 Dies habe ich auf der Seite von Ayatullah al-cUzma' As-Sayyid Ali al-Husayn al-Khamene'i (Möge er uns erhalten bleiben) gefunden. Insha'allah hílft dir das weiter.... Urteile zu Verstorbenen F. 238: In der heutigen Zeit übernehmen Personen - (allgemeine) Dienstleistende oder Friedhofsbedienstete - die Durchführung der Einkleidung (in Tücher) und die Beisetzung der Verstorbenen, unabhängig davon, ob sie Mann oder Frau sind. Ist dies bei der Beisetzungsangelegenheit bedenklich, wenn man weiß, daß diese Ausführenden, (welche) für die Einkleidung der Verstorbenen und für die Beisetzung (eingesetzt werden, schließlich) nicht zu den Mahram-Verwandten der Verstorbenen gehören? A: Die Gleichgeschlechtlichkeit ist eine Voraussetzung zur (Durchführung der) rituellen Vollkörperreinigung des Verstorbenen. Und bei (bestehender) Möglichkeit, den Verstorbenen durch einen Gleichgeschlechtlichen rituell zu waschen, ist die Durchführung der rituellen Waschung durch das andere Geschlecht nicht gültig, und die rituelle Waschung von diesem (Verstorbenen) ist ungültig , aber die Einkleidung und Beisetzung haben nicht die Gleichgeschlechtlichkeit zur Voraussetzung. http://islam-pure.de/iw/antworten/kapitel_...ezuVerstorbenen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AmericanShia Geschrieben 15. Februar 2009 Melden Teilen Geschrieben 15. Februar 2009 Hier ist noch einen link der Leichenwaschung (ghusl-ul mayyit). Ist leider nur auf englisch.... http://www.madressa.net/public/notes_2007/fiqh/10_f.pdf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Houda Geschrieben 15. Februar 2009 Melden Teilen Geschrieben 15. Februar 2009 Danke für die Fatwa, Schwester. wa Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Fatima91 Geschrieben 12. Mai 2011 Melden Teilen Geschrieben 12. Mai 2011 Slm Ich arbeite als Krankenpflegerin und vor kurzem ist ein Patient gestorben und ich hab den angefasst Jetzt haben einige gesagt man muss duschen und sowas bestimmtes Sagen und einige Sagen Nein muss man nicht,aber dann kõnnte man Ja auch nicht als bestattungsfachkraft arbeiten oder ? W Slm Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
KARIMA2 Geschrieben 12. Mai 2011 Melden Teilen Geschrieben 12. Mai 2011 Salam Soweit ich weis muss man den guhsul fur Berührung eines toten machen. Weis aber nicht mehr ob jetzt wenn er noch warm ist oder schon kalt. Wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JamilabdAllah Geschrieben 12. Mai 2011 Melden Teilen Geschrieben 12. Mai 2011 Salam Soweit ich weis muss man den guhsul fur Berührung eines toten machen. Weis aber nicht mehr ob jetzt wenn er noch warm ist oder schon kalt. Wasalam slm erst wenn er kalt geworden ist, wird ghusl wajjib. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Fatima91 Geschrieben 13. Mai 2011 Melden Teilen Geschrieben 13. Mai 2011 Ich danke euch jetzt weiß ich für nächstes mal bescheid;) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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