Alamdaaram Geschrieben 17. Februar 2009 Melden Teilen Geschrieben 17. Februar 2009 Ich habe eine Frage, nämlich: Ist es bei Imam Sayyed Ali Khamenei pflicht sein Khums (Fünftelabgabe) bei ihm abzugeben, oder erlaubt er es auch einem anderen oder an Armen oder sonstiges sinnvolles abzugeben? Bitte um Antwort eventuelle mit Fatwa? Ich danke euch! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
zayn~al~Abidin Geschrieben 17. Februar 2009 Melden Teilen Geschrieben 17. Februar 2009 Ich habe hetzt keine Fatwa was das angeht ber khums ist eigentlich nach koran pflicht im islam und das Khums gibt man an dem Marjaa nich an armen , das was du an armen gibst ist dan hasana und das ist erwünscht zu tun aber khums ist egentlich für den profet und allah nicht dass sie das brauchen , aber sagt man so , und das gibt man an dem Marjaa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 17. Februar 2009 Melden Teilen Geschrieben 17. Februar 2009 Inschallah helfen dir folgende Fatwas von Imam Khamenei weiter: F. 1025: Ich habe in einer Antwort Eurer Eminenz über die Chums gelesen, daß diese (Chums) an den Verfügungsberechtigten der Chums oder seinen Bevollmächtigten der Abrechnungsangelegenheiten zu zahlen ist. Und es stellt sich die Frage: Wer ist mit dem Verfügungsberechtigten der Chums gemeint, ist es ein Rechtsgelehrter im allgemeinen oder der Befehlshaber der Muslime? A: Der Verfügungsberechtigte der Chums ist der Befehlshaber , der die Befehlsverantwortung für die Angelegenheiten der Muslime hat. F. 1026 - F. 1027: ... F. 1028: Wenn der Regierende und das (eigene) Vorbild der Nachahmung verschiedene Personen sind, an welchen der beiden muß dann die Chums gezahlt werden? A: Die Chums muß an den Verfügungsberechtigten der Chums abgegeben werden, und dies ist derjenige, der die Befehlsverantwortung über die Muslime hat, außer das Rechtsurteil des Rechtsgelehrten , den man nachahmt, ist anders als dieses (Urteil). F. 1029: Sind die Bevollmächtigten Eurer Eminenz oder die Personen, die nicht (von Ihnen) für die Annahme der religionsgesetzlichen Abgaben bevollmächtigt sind, religiös verpflichtet, denjenigen, die an die beiden (Chums) zahlen, Quittungen für die beiden Anteile zu geben? A: Derjenige, der religionsgesetzliche Abgaben an unsere verehrten Bevollmächtigten oder an andere Personen gezahlt hat, damit diese an unser Büro überreicht werden, kann einen Beleg einfordern, welcher mit unserem Stempel versehen ist. http://islam-pure.de/iw/antworten/kapitel_zum_thema_chums.htm#AnteilderSayyids Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
~Zehra~ Geschrieben 17. Februar 2009 Melden Teilen Geschrieben 17. Februar 2009 salam ich hätte dann auch mal ne frage. wenn man jetzt hier in deutschland hartz 4 bekommt, muss man dann auch chums und zakat bezahlen? zakat bezahlt man doch eigentlich nur von dem was übrig bleibt. von hartz4 bleibt nichts übrig... wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 17. Februar 2009 Melden Teilen Geschrieben 17. Februar 2009 Nach Imam Khamenei muss man für "Geschenke" kein Khums zahlen, und Harzt IV wird als solches angesehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
~Zehra~ Geschrieben 17. Februar 2009 Melden Teilen Geschrieben 17. Februar 2009 salam hihi, hartz 4 ist ein geschenk... ein geschenk vom vater staat... na wie auch immer, und was ist mit zakat? wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 17. Februar 2009 Melden Teilen Geschrieben 17. Februar 2009 http://www.eslam.de/begriffe/z/zakat.htm Güter, für die unter bestimmten Umständen ab einem spezifischen Mindestmaß gemäß dschafaritischer Rechtsschule Zakat Pflicht ist, sind: 1. Weizen, 2. Gerste, 3. Datteln, 4. Rosinen, 5. Gold, 6. Silber, 7. Kamele, 8. Rinder, 9. Ziegen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
al-mualim Geschrieben 2. März 2009 Melden Teilen Geschrieben 2. März 2009 Inschallah helfen dir folgende Fatwas von Imam Khamenei weiter: F. 1025: Ich habe in einer Antwort Eurer Eminenz über die Chums gelesen, daß diese (Chums) an den Verfügungsberechtigten der Chums oder seinen Bevollmächtigten der Abrechnungsangelegenheiten zu zahlen ist. Und es stellt sich die Frage: Wer ist mit dem Verfügungsberechtigten der Chums gemeint, ist es ein Rechtsgelehrter im allgemeinen oder der Befehlshaber der Muslime? A: Der Verfügungsberechtigte der Chums ist der Befehlshaber , der die Befehlsverantwortung für die Angelegenheiten der Muslime hat. F. 1026 - F. 1027: ... F. 1028: Wenn der Regierende und das (eigene) Vorbild der Nachahmung verschiedene Personen sind, an welchen der beiden muß dann die Chums gezahlt werden? A: Die Chums muß an den Verfügungsberechtigten der Chums abgegeben werden, und dies ist derjenige, der die Befehlsverantwortung über die Muslime hat, außer das Rechtsurteil des Rechtsgelehrten , den man nachahmt, ist anders als dieses (Urteil). F. 1029: Sind die Bevollmächtigten Eurer Eminenz oder die Personen, die nicht (von Ihnen) für die Annahme der religionsgesetzlichen Abgaben bevollmächtigt sind, religiös verpflichtet, denjenigen, die an die beiden (Chums) zahlen, Quittungen für die beiden Anteile zu geben? A: Derjenige, der religionsgesetzliche Abgaben an unsere verehrten Bevollmächtigten oder an andere Personen gezahlt hat, damit diese an unser Büro überreicht werden, kann einen Beleg einfordern, welcher mit unserem Stempel versehen ist. http://islam-pure.de/iw/antworten/kapitel_zum_thema_chums.htm#AnteilderSayyids salam aleykum. also wie muß ich das nun verstehen? was sit wenn ein muslim imam khameini gar nicht als seinen politischen führer sieht? zudem gibt niemanden der derzeit begefehlsgewalt über die muslime allgemein hat. imam khamenei ist lediglich führer einier anzahl von shiitischen muslimen,aber ich denke nicht jeder erkennt ihn an. manche sehen vieleicht bei jemandem anderem ihren führer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mohammad16081975 Geschrieben 2. März 2009 Melden Teilen Geschrieben 2. März 2009 salam aleykum. also wie muß ich das nun verstehen? was sit wenn ein muslim imam khameini gar nicht als seinen politischen führer sieht? zudem gibt niemanden der derzeit begefehlsgewalt über die muslime allgemein hat. imam khamenei ist lediglich führer einier anzahl von shiitischen muslimen,aber ich denke nicht jeder erkennt ihn an. manche sehen vieleicht bei jemandem anderem ihren führer Dann sollte der "Führer" auch hoffentlich Fatwas zu Khumsabgabe haben! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 2. März 2009 Melden Teilen Geschrieben 2. März 2009 salam aleykum. also wie muß ich das nun verstehen? was sit wenn ein muslim imam khameini gar nicht als seinen politischen führer sieht? zudem gibt niemanden der derzeit begefehlsgewalt über die muslime allgemein hat. imam khamenei ist lediglich führer einier anzahl von shiitischen muslimen,aber ich denke nicht jeder erkennt ihn an. manche sehen vieleicht bei jemandem anderem ihren führer Verstehe, was du meinst. Aber auch wenn nur zwei ihm folgen würden, ändert es nichts daran, dass er diese Befehlsgewalt besitzt. Diese Fatwas gelten für die Muqallidin von Imam Khamenei und für diejenigen, die ihn als politischen Führer ansehen. Die anderen folgen den Fatwas ihrer Maraje' Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
al-mualim Geschrieben 3. März 2009 Melden Teilen Geschrieben 3. März 2009 Verstehe, was du meinst. Aber auch wenn nur zwei ihm folgen würden, ändert es nichts daran, dass er diese Befehlsgewalt besitzt. Diese Fatwas gelten für die Muqallidin von Imam Khamenei und für diejenigen, die ihn als politischen Führer ansehen. Die anderen folgen den Fatwas ihrer Maraje' naja schwester ich sehe in als mein marja in taqlid aber nicht als füher der muslime allgemein. dennoch würde ich mein khums an ihn zahlen. was genau wird mit dem geld gemacht? es werden doch bedürftige unterstützt usw oder?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 3. März 2009 Melden Teilen Geschrieben 3. März 2009 naja schwester ich sehe in als mein marja in taqlid aber nicht als füher der muslime allgemein. Alle Muslime im allgemeinen führen kann er auch nicht, wenn z.B. Sunniten ihn nicht akzeptieren. was genau wird mit dem geld gemacht? es werden doch bedürftige unterstützt usw oder?? Verse 8:41 im Heiligen Qur'an: "Und wisset, was immer ihr gewinnen möget, es gehört ein Fünftel davon Allah und dem Gesandten und der Verwandtschaft und den Waisen und den Bedürftigen und dem Wanderer, wenn ihr an Allah glaubt und an das, was Wir niedersandten zu Unserem Diener am Tage der Unterscheidung - dem Tage, an dem die beiden Heere zusammentrafen -, und Allah hat Macht über alle Dinge." http://www.eslam.de/begriffe/f/fuenftelabgabe.htm Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Halil Ibrahim Geschrieben 3. März 2009 Melden Teilen Geschrieben 3. März 2009 Steht Chums nicht den Prophetennachfahren nur zu? Also Seyids? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
al-mualim Geschrieben 3. März 2009 Melden Teilen Geschrieben 3. März 2009 Steht Chums nicht den Prophetennachfahren nur zu? Also Seyids? nicht nur. auch bedürftigen. imam fadlallah unterstütz mit khums zb den bau von waisenhäusern in qom wird von khums islamstudien bezahlt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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