behruz Geschrieben 18. April 2006 Melden Teilen Geschrieben 18. April 2006 Inshallah geht es auch allen gut. Also ich hätte auch mal wieder eine Frage. Und zwar: Wie siehts mit dem Einhalten von Haram-Eiden aus? Also ich meine damit, dass wenn z.B. jemand einen Familienangehörigen durch einen Mord verloren hat Rache schwört und den Menschen tötet. Davon abgesehen, dass eben Selbstjustiz im Islam verboten ist, ist es ja auch die Sache eines Gerichts in einem islamischen Staat bei solchen Fällen möglichst genau die Sachverhalte zu untersuchen, um nicht ggf einen Unschuldigen hinzurichten. Dies ist aber eher die Nebensache in meiner Frage. Dies war jetzt nur ein Beispiel. Man kann ja bei vielen Sachen "auf Gott schwören". Wie sieht es nun aus, wenn man bei einer Sache "auf Gott schwört", die haram ist? Danke im Vorraus Va Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rajaa Geschrieben 18. April 2006 Melden Teilen Geschrieben 18. April 2006 Salam ... naja, dann hat er wohl statt einer Sünde zwei bis drei begangen. Und keine kleinen, würde ich sagen. Wassalam Rajaa Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
behruz Geschrieben 18. April 2006 Autor Melden Teilen Geschrieben 18. April 2006 Danke für die Beantwortung der Frage! Va Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Yamin Naqvi Geschrieben 19. April 2006 Melden Teilen Geschrieben 19. April 2006 Danke für die Beantwortung der Frage! Va Salam haraam-Eide sind generell ungültig und man muss ( und darf!) sie nicht einhalten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
behruz Geschrieben 30. April 2006 Autor Melden Teilen Geschrieben 30. April 2006 Sind Eide gültig, wenn man in Gedanken geschworen hat, diesen Schwur aber nicht wirklich meinte? Also, wenn man diesen Schwur nicht ausgesprochen hat? Entschuldigt die komische Frage. Danke im Vorraus Va Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Cara Geschrieben 1. Mai 2006 Melden Teilen Geschrieben 1. Mai 2006 Assalamu alaykum was meinst du mit diesen Schwur aber nicht wirklich meinte? Für dich nicht wirklich oder für Allah Taala? Allah Taala weiss alles, was in deinem Herzen ist und auch was in deinen Gedanken ist. Also auch wenn du nur in Gedanken mit Allah Taala "redest" und ihm einen Schwur leistest, bist du daran gebunden. Vorausgesetzt, es ist Halal. Anders kann ich es mir nicht vorstellen. Denn auch wenn man ein Bittgebet betet, tut man das ja auch nicht immer laut, z.B. wenn andere Leute um einen herum sind. Und diese Bittgebete werden ja auch von Allah Taala erhört, oder nicht? Wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Zaman Geschrieben 1. Mai 2006 Melden Teilen Geschrieben 1. Mai 2006 Salamu Alykum Damit ein Schwur verbindlich wird, muss er: - erlaubt-Halal sein. - sich auf die Zukunft beziehen: etwas was man tun wird. - sich selbst betreffen (es ist nicht verbindlich zu schwören, dass der Gast Tee trinken wird) und -laut ausgesprochen werden. Gedanken sind (noch) kein verbindlicher Schwur, auch wenn Cara Recht hat, dass Allah die Gedanken kennt. Fie Amanillah was Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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