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Das Buch des Gebets -> Das Verlesen & Gedenken


3aliy

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Das Verlesen und das Gedenken

Übersetzer: Ali A.

Anmerkung des Übersetzers: Die Gliederung iklusive der Einteilung in Kategorien weicht vom Original ab und hatte als Zweck den Text übersichtlicher zu gestalten. Inhaltlich wurde aber nichts geändert, sondern so gut wie möglich versucht den Inhalt wiederzugeben.

Inhaltsverzeichnis:

 

Die Absicht:

Absicht vor dem Verlesen

Verlesene Sure ändern

Fehlerhaftes Verlesen

Zweifel beim Verlesen

Die Texte:

Verlesen im 1.ten und im 2.ten Gebetsabschnitt

Verlesen & Dhikr im 3.ten und 4.ten Gebetsabschnitt

Verlesen von mehr als einer (weiteren) Sure

Die Basmalah

Geteilte Suren

Verbotene Verlesesuren

Erwünschte Verlesesuren

 

Die Stimme

  1. Grundsätzliches Urteil
  2. Fehlerquellen: Absicht & Unwissen
  3. Frauenurteile
  4. Die Stimme beim Basmalah
  5. Definition der Stimmhaftigkeit

Die Aussprache

  1. Grundsätzliche Urteile
  2. Definition der korrekten Aussprache
    1. Grundsätzliche Urteile
    2. Feinheiten des Tajwid
    3. Verlesungsarten
    4. Spezielle Hinweise
    5. Unfähigkeit
    6. Der Körper

      Stabibilität beim Verlesen

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  • 8 Monate später...

Die Absicht

 

Absicht vor dem Verlesen:

Man muss (schon) vor dem Verlesen der Basmalah festlegen, welche Sure man verlesen möchte. Und wenn man eine Sure festlegt und dann seine Meinung (während man sie verliest) ändert und zu einer anderen Sure wechselt, so muss man (auch) die Basmalah wiederholen. Und wenn man bei der Basmalah eine Sure festlegt und dann diese vergisst, wiederholt man auch die Basmalah und legt eine bestimmte Sure davor fest. Und wenn man vom Anfang des Gebets eine bestimmte Sure festgelegt hatte, die man verlesen möchte und dann dies vergessen hat und eine andere verlesen hat oder wenn es für sich, eine Gewohnheit ist eine bestimmte Sure zu verlesen doch man hat eine andere verlesen, ist die Basmalah genug und es ist nicht notwendig die Sure zu wiederholen.

 

Verlesene Sure ändern:

Es ist erlaubt von dem Verlesen einer Sure zum Verlesen einer anderen Sure zu wechseln, wenn man ihre Mitte noch nicht erreicht hat, außer bei At-Tauhid wal Jahd (Kafirun), so ist es weder erlaubt von diesen zu anderen Suren zu wechseln noch ist es erlaubt von einer dieser Suren zur anderen zu wechseln, ausgenommen ist das Freitagsgebet sowie der ganze Freitag aber in diesem Fall darf man nur zur Sure Al-Jum'a oder Al-Munafiqun wechseln, soweit das Verlesen der anderen Sure aus Vergessenheit geschehen ist und die Mitte der Sure noch nicht erreicht wurde.

 

Fehlerhaftes Verlesen:

  1. Unbeabsichtiges Verlesen:
    Wenn man Tasbih beabsichtigt hatte doch die Zunge zum Verlesen eilte, ohne dass man die Absicht dazu hatte, nicht mal eine grundsätzliche Absicht, so ist es nicht gültig, wenn man (jedoch) die Absicht verinnerlicht oder auch nur die grundsätzliche Absicht hatte, dann ist es gültig. Gleiches gilt wenn man eins der beiden verliest ohne eins der beiden zu beabsichtigen, sondern nur bewusstlos ausspricht, denn wenn die Aufmerksamkeit nicht mal im Bewusstsein vorhanden ist, dann ist es ungültig sonst ist es gültig.
  2. Unbewusstheit bzgl. dem Gebetsabschnitt:
    Wenn man Al-Fatiha verliest und dabei denkt, dass man in einem der ersten zwei Gebetsabschnitten ist, doch dann merkt, dass man eigentlich in den letzten zwei Gebetsabschnitten ist, dann ist das genug (man muss also nichts wiederholen). Gleiches gilt gedacht hat, dass man in einem der letzten zwei Gebetseinheiten ist, dann aber festgestellt hat, dass man in den ersten zwei ist.
  3. Wiederholungen:
    Es ist als Vorsichtsmaßnahme verpflichtend nicht mehr als 3 Tasbihat zu verlesen, außer wenn man das absolute Gedenken beabsichtigt [d.h. wenn man es macht und weiss, dass es nicht ein Bestandteil des Gebets ist.]

Zweifel beim Verlesen:

Wenn man daran zweifelt ob man einen Vers oder ein Wort richtig verlesen hat oder nicht muss es wiederholen, wenn er die Stelle nicht verpasst hat und es ist erlaubt es zu wiederholen auch wenn er die Stelle verpasst hat, wenn man es aus Vorsicht machen will auch wenn man ein zweites und drittes Mal zweifelt darf man wiederholen, es sei denn dies geschieht aus Einflüsterung, dann ignoriert er diesen Zweifel

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Die Texte

 

Verlesen im 1.ten und im 2.ten Gebetsabschnitt:

  1. In den Pflichtsgebeten:

    1. Grundsätzliche Urteile:
      Man muss in den ersten zwei Gebetsabschnitten der Pflichtgebete Al-Fatiha und eine weitere Sure anschliessend verlesen. In einigen Ausnahmefällen ist es erlaubt, es zu unterlassen die zweite Sure zu verlesen, es kann sogar Pflicht werden, wie z.B. wenn die Zeit zu eng ist oder wenn man Angst hat oder bei ähnlichen Zwangsszenarien.
    2. Reihenfolgefehler:
      1. Wenn Jemand die (zweite) Sure absichtlich vor Al-Fatiha verliest, muss er das Gebet wiederholen.
      2. Wenn er es aber unabsichtlich macht, dann unterscheidet man zwei Fälle:
        1. Er erinnert sich vor der Vorbeugung daran, dann unterscheidet man wieder zwei Fälle:
          1. Er hatte Al-Fatiha noch nicht verlesen: Dann verliest er Al-Fatiha und danach die Sure wieder.
          2. Er hatte Al-Fatiha danach verlesen: Dann verliest er die Sure nochmal
          3. [*]Er erinnert sich nach der Vorbeugung daran, dann ignoriert er es.

            [*]In den Zusatzgebeten:

            (Stichworte: Fatiha, zweite Sure, spezielle Gebete)

             

            Es ist eine Pflicht Al-Fatiha in den Zusatzgebeten zu verlesen, in dem Sinne, dass es eine Vorraussetzung dafür ist, dass diese richtig sind. Die (zweite) Sure aber muss in keinen der Zusatzgebeten verlesen werden, außer wenn es aus einem besonderen Grund verpflichtend wurde, wie im Fall des Nazr oder ähnliches.

             

            Ja, die Zusatzgebete, für die explizit bestimmte Suren in den Überlieferungen erwähnt wurden, müssen auch mit diesen Suren verrichtet werden, damit sie als soches betrachtet werden, außer wenn es bewiesen ist, dass das Verlesen solcher Suren eine Bedingung für die Vollkommenheit der Verrichtung nicht aber für ihre Gültigkeit oder ihre religiöse Berechtigung.

            Verlesen & Dhikr im 3.ten und 4.ten Gebetsabschnitt:

            1. Grundsätzliches Urteil:
              Man darf bis auf die ersten zwei Gebetsabschnitte zwischen Al-Fatiha und Dhikr auswählen.
            2. Erwünschte Vorgehensweise:
              Der Vorbeter sollte besser verlesen und der Nachbeter Dhikr machen (in einem Gemeinschaftgebet) und wenn man das Gebet alleine verrichtet sind Al-Fatiha und Al-Dhikr gleichwertig.
            3. Beschreibung:
              Al-Dhikr sieht wie folgt aus: "Subhanallah Walhamdulillah wa la Ilaha illa Allah wallahu Akbar". Und es ist eine Pflicht dies auf arabisch zu verlesen und es ist genug es einmal zu verlesen doch es ist als Vorsichtsmaßnahme erwünscht es dreimal zu wiederholen und es ist erwünscht Istighfar hinzuzufügen [im Anschluss "Astaghifrullaha Rabbi wa Atubu Ilaih" sagen] . Und es ist pflicht leise zu verlesen, sowohl beim Dhikr als auch bei Al-Fatiha, selbst bei Bismillah als verpflichtende Vorsichtsmaßnahme und es ist nicht verpflichend, dass man in den letzten zwei Gebetsabschnitten (3 und 4) die selbe Wahl (zwischen Dhikr und Al-Fatiha) trifft.
            4. Verlesen von mehr als einer Sure:
              Es ist erlaubt mehr als eine Sure(neben Al-Fatiha) zu rezitieren in einem Gebetsabschnitt eines Pflichtgebets aber verpönt im Gegensatz zum Zusatzgebet da ist es nicht verpönt. Es ist aber als Vorsichtsmaßnahme erwünscht dies zu unterlassen.
            5. Die Basmalah:
              Die Basmalah(Bismillah Arrahman Arrahim) ist ein Teil jeder Sure außer die Sure Bara'a(9) und somit ist es Pflicht sie zu verlesen.

            Geteilte Suren:

            Sure Al-Fil und Sure Quraisch sind zusammen eine Sure, gleiches gilt für Ad-Duha und Asch-Scharh deswegen ist es nicht genug eine von ihnen neben Al-Fatiha zu rezitieren, sondern es ist unbedingt notwendig beide zu rezitieren in der erwähnten Reihenfolge und die Basmalah muss somit zwei Mal verlesen werden.

             

            Verbotene Verlesesuren:

             

            Lange Suren:

            Es ist nicht erlaubt die langen Suren zu verlesen, die den zur Verfügung stehenden Zeitraum verbrauchen. Wenn man das absichtlich macht, wird das Gebet ungültig als verpflichtende Vorsichtsmaßnahme und wenn man es unabsichtlich macht, wechselt er zu einer anderen Sure, wenn es noch genügend Zeit ist. Wenn er es sich aber erst nachdem er von dieser Sure fertig ist, daran erinnert, und der Gebetszeitraum um ist, dann betet er zu Ende.

             

            Aza'im(Sajda) Suren:

            Es ist auch nicht erlaubt eine der A'za2im Suren in einem Pflichtgebet zu verlesen. Wenn er es aber vergisst und sie liest bis zum Niederwurfsvers oder wenn er dem Rezitieren des Verses während des Gebets zugehört hat. Dann ist es als Vorsichtsmaßnahme erwünscht die Niederwurfsstelle anzugucken und sich vorzustellen, dass man sich niederwirft. Und dann wirft man sich nach Ende des Gebets nieder, auch wenn es erlaubt ist, dass man sich mit dem vorgemachten Niederwurf begnügt oder dass man sich auf die Sure beschränken kann, ohne eine neue zu rezitieren.

             

            Erwünschte Verlesesuren:

            Folgende Suren stehen erwünschterweise zur Auswahl:

            1. Morgengebet (Sub7, Fajr):

                [*]Mittagsgebet(Dhuhr):

                1. Sabbih Ism (Sure 87)
                2. Asch-Schams (Sure 91)

                [*]Nachmittagsgebet(Assr) und Abendgebet(Maghreb):

                1. Iza Ja2a Nasrullah (Sure 110)
                2. Alhakum At-Takathur (Sure 102)

                [*]In der Nacht zum Freitag(D.h. Donnerstag abend):

                1. Bei Salatul-Maghreb und Salatul-Ischa:

                    [*]Oder bei Salatul-Maghreb:

                    1. In der ersten Rak'a: Aljum'a(Sure 62)
                    2. In der zweiten Rak'a: Al-Tauhid.(Sure 112)

                    [*]Am Freitag:

                    1. Salatul Dhuhr & Salatul Assr:

                        [*]Morgengebet(Sub7, Fajr) am Freitag:

                        1. Entweder wie Salatul dhuhr oder Assr von Freitrag oder
                        2. In der ersten Rak'a: Al-Jum'a(Sure 62) und in der zweiten At-Tauhid(Sure 112).

                        [*]Allgemein in jedem Gebet:

                        1. In der ersten Rak'a: Al-Qadr(Sure 97).
                        2. In der zweiten Tak'a: Al-Tauhid.(Sure 112)


                    2. In der ersten Rak'a: Al Jum'a(Sure 62)
                    3. In der zweiten Rak'a: Al Munafiqun(Sure 63)

                2. In der ersten Rak'a: Aljum'a (Sure 62)
                3. In der zweiten Rak'a: Al-A'la (Sure 87)

            2. Amma Ytasa'alun (Sure 78)
            3. hal Ata (Sure 76)
            4. Al-Ghashiya (Sure 88)
            5. Al-Kiyama (Sure 75)



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Die Stimme

 

Grundsätzliches Urteil:

Es ist eine Pflicht leise zu verlesen außer beim Basmalah im Dhuhr und Assr Gebet: Und die Männer sind verpflichtet stimmhaft zu verlesen im Morgengebet sowie in den ersten zwei Gebetsabschnitten von Maghreb und Ischa.

 

Fehlerquellen: Absicht & Unwissen

Wer es absichtlich, umgekehrt macht, macht dadurch sein Gebet ungültig. Doch derjenige, der es aus Vergessenheit tut, ist entschuldigt. Sogar jeder, der es unabsichtlich tut oder der das Urteil nicht kennt und nicht aufmerksam ist, dass er danach fragen sollte und sie müssen auch nicht wiederholen, was sie bisher verlesen haben, wenn sie während des Gebets drauf kommen.

 

Was aber denjenigen betrifft, der über das Urteil weiß und auch aufmerksam ist doch er wusste nicht mehr, wo er auf dieser Art und Weise verlesen sollte oder vergessen hat, wo er dies tun soll oder denjenigen, der das Urteil nicht kennt aber aufmerksam ist, dass er danach fragen sollte, so ist es als Vorsichtsmaßnahme für sie erwünscht das Gebet zu wiederholen, auch wenn das Gebet gültig bleibt, wenn dadurch die Nähe zu Allah beabsichtigt wurde.

 

Frauenurteile:

Die Frauen müssen nicht stimmhaft verlesen, sondern sie dürfen zwischen Stimmhaftigkeit und Stimmlosigkeit auwählen, wenn es keinen Fremden gibt. Und sie müssen leise verlesen, an den Stellen, and denen die Männer leise verlesen müssen und sie sind entschuldigt in den Fällen, in denen die Männer entschuldigt sind.

 

Die Stimme bei der Basmalah:

Es ist für die Männer erwünscht die Basmalah stimmhaft zu verlesen in den Dhuhrain (d.h. Dhuhr und Assr) sowohl bei Al- Fatiha als auch bei der zweiten Sure und es ist von ihnen erwünscht stimmhaft zu verlesen im Dhuhr von Freitag aber man sollte als Vorsichtsmaßnahme lieber leise verlesen.

 

Definition der Stimmhaftigkeit:

Stimmhaft bedeutet (religionsrechtlich gesehen) dass der Kern der Stimme bzw. ihre Essenz in Erscheinung tritt, stimmlos das Gegenteil. Das Maß ist (also) nicht, ob andere neben ihm(dem Verlesenden) hören würden oder nicht. Und es ist nicht erlaubt zu laut zu verlesen wie z.B. schreiend und es ist nicht erlaubt so leise zu verlesen, dass man sich selbst nicht hören würde, wenn es keine Hindernisse (z.B. hindernde Geräusche von Außen) gibt.

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Die Aussprache

Grundsätzliche Urteile:

Das Verlesen muss korrekt sein. Würde man die Korrektheit absichtlich verletzen, wird das Gebet ungültig und sei es ein Buchstabe oder Vokal oder šadda (Verdopplung eines Buchstaben) o.ä. Wer al-fatiḥa und eine zweite Sure nicht verlesen kann, ist verpflichtet sie zu lernen.

 

Definition des korrekten Verlesens:

 

Grundsätzliche Urteile:

Das Maß des korrekten Verlesens ist, dass man die Buchstaben so ausspricht, wie sie (in der Sprache) festgelegt sind, so dass die Sprachkenner, die Ausprache als erfüllend betrachten würden, wenn sie das hören würden aber auch die Pflege des richtigen Aufbaus des Wortes sowie alles, was mit dem Syntax des Wortes zu tun hat, sowie die richtige Aussprache der Vokale und der Haltebuchtstaben, so wie die Wissenschaftler der arabischen Sprache hergeleitet haben und das Streichen der Hamza-tul-Wassl, wenn man fliessend liest und das A in Al und das I in Ihdina sind als Vorsichtsmaßnahme zu beachten. Es ist verpflichtend hamzat-ul-qatʿ scharf auszusprechen so wie bei An'amtu

 

Feinheiten des Tajwid:

Es ist keine Pflicht die Feinheiten der Tajwid-Gelehrten, zu beachten, in denen man die Buchstaben ganz streng nach den Regeln ausspricht, geschweige denn die Eigenschaften der Aussprache dieser Buchstaben wie das Schadda, die Rachwa, At-Tafchim, tarqiq und isti3la2 und anderes.

 

Al-Idgham Al-Kabir:

Auch Al-Idgham Al-Kabir ist nicht Pflicht. Dieser ist nichts anderes als den vokalisierten Buchstaben nach der Entfernung des vokals mit einem anderen gleichen Buchstaben zu vermischen, obwohl die beiden Buchstaben sich in zwei verschiedenen Worten befinden.

 

Beispiel: "yaʿlamu ma bayna aydīhim", die so "jaʿlamma bayna aydīhim" ausgesprochen wird, In diesem Fall wurde das mīm mit dem mīm verschmolzen.

 

Allgemein wird es mit einem Nachbarbuchstaben verschmolzen, auch wenn beide im selben Wort sind

Beispiel: "yarzuqukum" wird zu "yarzuqkum" - "zuḥziḥa ʿan an-nāri" wird zu "zuḥziḥʿanin nāri".

 

(Es ist nicht nur so, dass Al-Idgham Al-Kabir keine Pflicht ist.) Es ist sogar als Vorsichtsmaßnahme erwünscht dies zu unterlassen, vor allem bei allgemeinen Nachbarbuchstaben.

 

Al-Idgham As-Saghir:

Es ist sogar keine Pflicht Al-Idgham As-Saghir zu berücksichtigen, wie wenn man den ursprünglich nicht voklasierten Buchstaben mit einem ähnlichen Buchstaben verschmelzen, wie bei "min rabik" wird zu "mirrabik".

 

Ja es ist erwünscht die verpflichtende Verlängerung zu berücksichtigen, die genau dann eintritt, wenn der Verlängerungsbuchstabe mit seinen beiden oder einer seiner Ursachen -Alef [im folgenden als "ah" bezeichnet]und Hamza- im Wort auftaucht, wie bei "Ddchah2a", Ssuh2, Jih2, Dahbba, Qahf, Sahd.

 

Es ist aber auch erwünscht den Halt bei vokalisierten Buchstaben zu vermeiden, sowie das Verbinden über unvokalisierte Buchstaben und der Idgham At-Tanwin und den unvokalisierten Nun in den Buchstaben „ya ra mim lam waw nun",

 

Es ist (jedoch) erlaubt, all die (in diesem Abschnitt erwähnten) Regeln nicht zu beachten.

 

Verlesungsarten:

Es ist als Vorsichtsmaßnahme verpflichend eine der sieben Verlesungsarten auszuwählen und es ist als Vorsichtsmaßnahme erwünscht den Mushaf zu benutzen, der in den Händen der Muslime am geläufigsten ist, auch wenn es nicht schadet, dass man bei machen Worten wie bei Maliki Jaum Ad-Din und Kufwan ahad anders verliest, es ist aber (an sich) erlaubt irgendeine der sieben verlesungsarten auszuwählen.

 

Spezielle Hinweise:

Es ist erlaubt „Maaliki jaumid-Din" zu verlesen sowie „Maliki Jaumid-Din. Es ist aber nicht unwahrscheinlich, dass das erste das richtige ist und es ist auch erlaubt, dass As-Sirat mit einem simplen sowie mit eine rohen S ausgesprchen wird, (obwohl es) besser ist, ein rohes S (auszusprechen). Was "Kufuwan Ahad" [in der Sure 112 namen At-Tauhid] betrifft, (gibt es) 4 mögliche Verlesungsarten(die alle erlaubt sind) mit einem Damma über das F oder ein Sukun und mit einem hamza über den W oder ohne Hamza. Es ist (jedoch) nicht unwahrscheinlich, dass die richtige Art und Weise, die Damma kombiniert mit dem Waw, ist.

 

Unfähigkeit:

Das Verlesen eine Jemanden, der nicht korrekt verlesen kann bzw. einige Buchstaben falsch aussprechen muss, ist ausreichend. Er muss nicht hinter einem Vorbeter beten, auch wenn dies eine erwünschte Vorsichtsmaßnahme ist und wer fähig ist, seine Aussprache zu korrigieren und zu lernen aber dies nicht tut, dann muss er als Vorsichtsmaßnahme hinter einem Vorbeter beten, sofern dies möglich ist.

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Der Körper

 

Du weisst nun, dass man während des Verlesens und des Gedenkens stabil aufstehen muss. Will man sich aber währenddessen nach vorne oder nach hinten bewegen oder sich aus einem bestimmten Grund sich vorbeugen, dann muss man das Verlesen und das Gedenken einstellen bis man wieder stabil ist. Ja es schadet nicht, wenn man Hand, Fingerzehen o.ä. bewegt, auch wenn es vorzuziehen ist, dies zu unterlassen. Wenn man sich während des Verlesens aus Zwang bewegt, dann ist es als Vorsichtsmaßnahme verpflichtend das zu wiederholen, was man im Zustand der Instabilität verlesen hat.

 

 

Anmerkung:

Eventuelle Fragen oder Korrekturen können in einem gesonderten Thread gerne behandelt werden. Fehler können auch per PN mitgeteilt werden.

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