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Abtreibung


Zahra

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FRAGE: Manchmal stellen Ärzte noch während der Schwangerschaft beim Heranwachsen des Babys Missbildungen oder Behinderung fest. In vielen Ländern wird dann die Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruches gegeben. Ist es erlaubt, dann abzutreiben?

 

ANTWORT: Einfache Missbildungen und Behinderungen sind keine ausreichenden Gründe für den Schwangerschaftsabbruch; eine solche Tat wird als Töten einer menschlichen Seele angesehen, und der Täter muss demnach eine Buße bezahlen. Es ist aber in Fällen, wo man so erhebliche Missbildungen feststellt, dass das Kind nicht wie ein natürlicher Mensch aussieht, erlaubt, das Kind abzutreiben.

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