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Ehe


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FRAGE: Können ein muslimischer Mann und seine muslimische Ehefrau in der Form gleichberechtigt sein, dass sie die klassische Rollenverteilung überwinden? Besteht ein Zwang dahingehend, dass der Mann erwerbstätig sein muss, auch wenn keine Kinder geboren wurden?

 

ANTWORT: Der Lebensunterhalt der Frau ist eine Pflicht des Mannes, auch wenn sie genug Gels hat. Mit Lebensunterhalt wird gemeint, dass der Mann die Frau ernährt, und ihr eine menschenwürdige Wohnmöglichkeit und Kleidung gewährt. Die Frau ist zugleich frei, wenn sie auf diesen Lebensunterhalt verzichten möchte.

 

 

FRAGE: Besteht ein Zwang zum Heiraten? Oder darf ein Muslim Single aus Überzeugung sein? Ich kenne die Ahadith, keine Frage, aber sie sind mehrdeutig, teilweise widersprüchlich und selten klar. Im übrigen halte ich die Ahadith ohnehin für eine nur zurückhaltend heranzuziehende Rechtsquelle, da ihre Echtheit mit guten Gründen angezweifelt werden kann.

 

ANTWORT: Deine Einstellung, dass die religionsgesetzlichen Bestimmungen nicht dem Quran und der Sunna sowie den unfehlbaren Imamen (a. s.) entnommen werden können, ist völlig richtig. Das ist eigentlich die Aufgabe des Mujtahid. Deshalb möchte ich bezüglich deiner Frage sagen, dass man nicht heiraten ''muss''. Man kann auch ledig bleiben genauso wie Jesus Christus (a. s.). Ich möchte zugleich erwähnen, dass unser Prophet (s. a. a. w.) ermutigt es, dass man heiratet, und betrachtet jene, die nicht heiraten wollen, als jemand, der seine ''erwünschte'' Sunna weigert. Ich glaube nicht, dass ein Muslim damit zufrieden sein kann, dass er den Propheten unzufrieden macht.

 

 

FRAGE: Soll man seine Frau fragen, wenn man eine zweite Frau heiraten möchte?

 

ANTWORT: Dem islamischen Gesetz nach muss er dies nicht. Aber die Besprechung solcher Themen im Voraus ist unentbehrlich, denn es ist eine Bedingung des Zusammenlebens, dass man seine Frau gut behandeln muss. Dieses Zusammenleben soll deswegen nicht verletzt werden.

 

 

FRAGE: Hat die Frau das Recht darauf, ihrem Mann z. B. den Besuch im Cafe oder das Treffen von Freunden zu verbieten?

 

ANTWORT: Sie hat nicht das Recht, ihm das zu verbieten, solange das, was er macht, nicht haram ist. Ich glaube, dass die Lösung nicht darin liegt, dass man ihm dies verbietet, sondern darin, dass man sich eine konstruktive Beziehung aufbaut, welche auf Liebe, Treue und Offenheit basiert.

 

 

FRAGE: Wie muss man sich als muslimische Ehefrau und Mutter von Kleinkindern verhalten, wenn der Ehemann kein wünschenswertes islamisches Familienoberhaupt ist? Er verrichtet nicht das Gebet noch Fastet er im Ramadan Er flucht vor den Kindern und verleugnet Gottes, Propheten und die Ahlulbait .Er ist unehrlich und man kann nur schwer gute Absichten in ihm sehen. Wie kann ich meine Kinder vor seinem schlechten Einfluss schützen? Die Frage darf für die deutschsprachige Rechtssammlung veröffentlicht werden.

 

ANTWORT: Wenn der Ehemann für eueren Lebensunterhalt und für eine menschenwürdige Wohnmöglichkeit sorgt, und euch nicht dazu zwingt, eine Pflicht wie z. B. das Pflichtgebet oder das Fasten von Ramadan zu vernachlässigen, oder Unerlaubtes, wie z.B. das Kopftuch im Gegenwart von Fremden abzumachen, dann sollte man sich ihm gegenüber geduldig zeigen, und ihm vernünftige und gute Ratschläge geben. Man sollte ihn darüber hinaus nicht mit schlechten Worten provozieren, was möglicherweise dazu führt, dass sich sein Verhalten verschlimmert. Was die Kinder anbelangt, solltest du dich intensiv um die Kinder kümmern, dass sie sich deiner Nähe wohlfühlen und dir vertrauen. Allah möge dir bei dieser Verantwortung helfen.

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