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Ehevertrag


Zahra

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FRAGE: Betrachten Sie einen Ehevertrag, in dem steht, dass der Ehemann keine zweite Frau heiraten muss, als gültig?

 

ANTWORT: Der Mann muss sich für solch eine Bedingung nicht verpflichten, da dies mit dem, was im Heiligen Quran steht, nicht übereinstimmt. Alles, was den Lehren des Heiligen Quran widerspricht, ist Unsinn.

 

 

FRAGE: Mit Ihrer Erlaubnis würde ich gerne folgende Frage stellen, da bei diesem Thema oft Missverständnisse aufkommen. In einem anderen Urteil erklärten Sie, dass der Zusatz einer Ehefrau, dass ihr Ehemann keine weitere Frau heiraten darf, nicht gültig ist, da es dem Quran widerspricht. Macht dieser Zusatz den ganzen Ehevertrag ungültig, oder ist nur dieser Zusatz ungültig. Und hat eine Frau das Recht auf eine Scheidung, falls ihr Mann eine weitere Frau heiratet? Des weiteren, falls der Ehemann seiner Ehefrau verspricht, keine weitere Frau zu heiraten, ist er an dieses Versprechen gebunden gemäß dieser Hadith:

 

Der edle Prophet (s.) sagte: "Wer an Allah und den letzten Tag glaubt, der sollte erfüllen, was er verspricht."

 

Sollte er das Versprechen brechen, hat sie in dem Fall das Recht auf Scheidung?

 

ANTWORT: Der Ehevertrag im Ganzen ist nicht ungültig, jedoch der oben erfragte Zusatz ist ungültig, unabhängig ob dies mündlich oder schriftlich vereinbart wurde. Dies kann man auch folgender Hadith entnehmen:

 

“Die Gläubigen sollen ihr Versprechen halten, es sei denn, dass dieses Versprechen etwas unerlaubtes zu erlaubten und etwas erlaubtes zu etwas unerlaubtes erklärt."

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