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Eheschlisseung ohne Vater


Zahra

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FRAGE: In der Regel gibt der Vater oder Großvater die Erlaubnis zur Eheschließung seiner jungfräulichen Tochter.

 

Wie verhält es sich, wenn das Mädchen weder Vater noch Großvater oder sonstige männliche Verwandte hat. Liegt dann diese Verantwortung bei der Mutter? Wen muss der junge Mann, der um die Eheschließung bittet, um Erlaubnis fragen? Wer darf in so einem Fall darüber entscheiden bzw. die Erlaubnis oder Verweigerung zur Eheschließung des Mädchens erteilen?

 

ANTWORT: Die Mutter ist in diesem Fall nicht der Vormund der Tochter. Die Tochter soll selber entscheiden. Sie kann also bezüglich der Heirat selber bejahen oder ablehnen, wenn sie erwachsen und volljährig ist.

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