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Gelatine


Zahra

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FRAGE: Hier in Deutschland wird, um klare Getränke herzustellen, Gelatine verwendet. Sie wird eingesetzt und dann wieder rausgeholt, also nur dafür, dass das Getränk klar wird. Wie ich gelesen habe und nach gefragt habe ist hier Gelatine zu 90% Schweinegelatine. Ist es den Muslimen erlaubt oder verboten, so ein Getränk zu trinken?

 

ANTWORT: Wenn man sicher ist, dass die Gelatine von einem unreinen Tier stammt und dieses Gelatine mit dem Getränk in Berührung kam, dann ist der Getränk auch unrein, auch wenn die Gelatine später herausgenommen wird.

 

 

FRAGE: Ist der Verzehr von Lebensmitteln, in denen Gelatine enthalten ist, in einem nicht-muslimischen Land erlaubt? Ist es erlaubt, auch wenn man nicht weiß, ob es tierisch oder pflanzlich hergestellte Gelatine ist, oder von welchem Tier die Gelatine stammt und wie es geschlachtet wurde, falls es sich um ein erlaubtes Tier wie die Kuh handelt? Ist der Verzehr von Gelatine vom Schwein erlaubt? Trifft in dem Fall die Istihala zu?

 

ANTWORT: Wenn man weiß, dass diese Gelatine von einem Tier gewonnen wird, dann ist sie verboten. Wenn man sich auf der anderen Seite, nicht sicher ist, ob diese in Lebensmitteln enthaltene Gelatine pflanzlich oder tierisch ist, dann kann man davon ausgehen, dass diese Gelatine nicht unerlaubt ist. Istihala spielt in diesem Fall keine Rolle.

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