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Khums


Zahra

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FRAGE: Kann man Khums in Raten zahlen?

 

ANTWORT: Wenn das komplette Zahlen von Khums in einer Summe den wirtschaftlichen oder sozialen Zustand des Zahlers beeinträchtigt, dann ist die Ratenzahlung erlaubt.

 

 

FRAGE: Meine Frage betrifft den Khums/Hums/Chums. Ich habe gehört, dass es keinen einzigen Hadith gibt, welcher besagt, dass diese Fünftel-Abgabe zu Zeiten der 14 Masoumin eingesammelt wurden. Ist dies wahr? Falls es keinen Hadith und auch keinen Qur\'anvers gibt, worauf stützt sich die Shia bei dieser Angelegenheit? Und falls es einen Hadith gibt, wo kann ich ihn finden? Ich danke Ihnen. Möge Allah (swt) Ihnen noch ein langes Leben bescheren.

 

ANTWORT: Allah (s. t.) sagt: ”Und wisset, wenn ihr etwas erbeutet, gehört der Fünftel Teil davon Allah und dem Gesandten." (Quran 8/41).

 

Darüber hinaus wurde es in den Briefen des Propheten (s. a. w. w.) an die arabischen Sippenführer, dass er die Fünftelabgabe (Khums) vorschrieb (dazu siehe "Das Wort des Propheten", verfasst von Seyyed Hassan Al-Schirazi u.a.). Khums wurde auch von Imam Ali (a. s.) in einigen seiner Ansprachen angesprochen.

 

Der Gebetsrufer von der Sippe Bani Abs fragte den Imam As-Sadiq (a. s.) nach der Ayah: "Und wisset, wenn ihr etwas erbeutet, gehört der Fünftel Teil davon Allah und dem Gesandten."

 

Der Imam (a. s.) antwortete: "Hier wird der Khums gemeint."

 

Ali bin Mahzayaar berichtet von dem Imam Al-Jawaad (a. s.), der sagt: "Für das Einkommen und die Beuten soll man jährlich Khums zahlen, denn Allah sagt:”Und wisset, wenn ihr etwas erbeutet, gehört der Fünftel Teil davon Allah und dem Gesandten."

 

Weiterhin berichtet Ibn Mahzayaar von dem Imam Al-Jawaad (a. s.), der sagt: "Khums ist eine Pflicht."

 

Ibn Mahzayaar erwiderte: "Auch der Handwerker und der Kaufmann sollten Khums zahlen?"

 

Der Imam (a. s.) sagte: "Ja, nachdem diese ihr Lebensunterhalt gedeckt haben."

 

Anmerkung des Büros: Es gibt tatsächlich zahlreiche Hadithe, die sich mit Khums beschäftigen. Dazu kann man sich die Ansprachen sowie die diesbezüglichen Forschungen angucken. Um einen Überblick darüber verschaffen zu können, kamm man z. B. die Ansprachen in der deutschen und der arabischen Internetseite seiner Eminenz nachgucken.

 

 

FRAGE: Ist es erlaubt das Khums-Geld zu verwenden, um eine neue Moschee dort zu errichten, wo durch ein schweres Erdbeben die Moschee zerstört wurde?

 

ANTWORT: Das Khums-Geld geht tatsächlich an die gläubigen Bedürftigen. Es darf nicht für den Aufbau von Moscheen ausgegeben werden, es sei denn, dass die Errichtung einer Moschee in einer bestimmten Gegend notwendig ist, und dass es nicht möglich ist, diese Moschee von anderen Quellen als von dem Khums-Geld finanzieren zu können.

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