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Imam Scheidung


Adlerstochter

Empfohlene Beiträge

Salam,

 

Ich habe eine Frage und zwar,mal angenommen die Frau will sich scheiden lassen,hat auch schon die räumliche Trennung gemacht,der Mann will aber die Scheidung nicht,Der Mann kann sich ja leicht von eine Frau scheiden lassen,was ist mit die Frau?Es ist zwar schwierig,aber wie könnte eine Frau beim Imam die Scheidung durchsetzen?

 

Wasalam

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Salamu alaikum,

ja, das ist möglich. Und zwar kann man sich zum Beispiel an das IZH wenden und einem Gelehrten sein Anliegen schildern. Dieser Gelehrte kann sich dann auch an den Ehemann wenden, wenn vernünftige Gründe für eine Scheidung vorliegen.

Die Scheidung wird im IZH auch auf Wunsch in Abwesenheit der Ehepartner gemacht. Frag einfach mal dort nach.

 

K.

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;) Salam,

 

du kannst dich beim IZH erkundigen. Allerdings werden Scheidungen nur durchgeführt, wenn die Scheidung beim deutschen Gericht schon vollzogen wurde.

Mann muß schon schwerwiegende Gründe als Frau haben, auch wenn man schon räumlich getrennt lebt.Wenn der Mann dann trotzdem sagt das er mit dir zusammenbleiben will(obwohl ihr schon getrennt seid), dann kann es sehr sehr lange dauern bis man die Scheidung bekommt.

Man sollte sich mit einem Gelehrten(beide Ehepartner) zusammensetzen und versuchen eine Lösung zu finden.

Wie gesagt, es kommt auf die Gründe an.

 

ws

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du kannst dich beim IZH erkundigen. Allerdings werden Scheidungen nur durchgeführt, wenn die Scheidung beim deutschen Gericht schon vollzogen wurde.

 

;)

 

Schwester, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, selbst wenn sie nicht nach deutschem recht geschieden sind, kann man sich Islamisch scheiden lassen und umgekehrt es ist genauso richtig. denn wir liegen keinen Wert auf die staandesamtliche Heirat, das sind nur Formalitäten, die man hier von uns verlangt, deshalb nehmen wir das auch nicht in Acht wenn wir uns scheiden wollen.

 

:D

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:D

 

Schwester, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, selbst wenn sie nicht nach deutschem recht geschieden sind, kann man sich Islamisch scheiden lassen und umgekehrt es ist genauso richtig. denn wir liegen keinen Wert auf die staandesamtliche Heirat, das sind nur Formalitäten, die man hier von uns verlangt, deshalb nehmen wir das auch nicht in Acht wenn wir uns scheiden wollen.

 

;)

 

;) Salam,

 

das ist nicht ganz richtig.Meine Aussage bzgl. der deutschen Scheidung bezog sich auf das IZH.

Eine Freundin von mir versucht schon seit Jahren die Scheidung zu bekommen, auch beim IZH. Dort wurde ihr gesagt das erstmal die deutsche Scheidung vollzogen werden muß.

Mir ist schon klar das das eine mit dem anderen nichts zu tun hat,aber wenn die Frau die Scheidung einreichen möchte und der Mann damit nicht einverstanden ist, so ist es eine Art Voraussetzung.(IZH)

 

Wenn es für die Scheidung schwerwiegende Gründe gibt, so kann natürlich ein Gelehrter die Ehe scheiden,dann spielt es keine Rolle ob du die deutsche Scheidung hast oder nicht.

 

Meine Freundin ist schon seit 3 Jahren räumlich von ihrem noch Mann getrennt und hat ihre Scheidung immer noch nicht.Sie wartet jetzt auf den deutschen Gerichtstermin und wird dann die Scheidung vor einem isl. Gericht einreichen.

Es ist von Fall zu Fall verschieden, es kommt auf die Gründe an.

 

ws

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Salam,

 

Puh #salam# wie ich schon befürchtet habe! Die Sache mit Imam,Gespräche,Chancen das alles hab ich hinter mir!

 

Die Gründe sind schon schwerwiegend genug,nur der Imam besteht auf weitere Versuche und darauf hab ich keine Lust,ich brauch mich nicht weiterhin quälen lassen(auch wenn der Imam es gut meint)

 

Ich habe zwar nicht vor zu heiraten oder sonstwas aber es ist schon komisch mit jemanden verheiratet zu sein,mit dem man nicht mehr mit ihm lebt,und irgendwann würde ich mich halt gerne lösen..

 

Vielen dank,Wasalam

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#salam#

 

Schreibe mal deinen Marja an, ich denke Er hat verständnis. #salam#

Er wird dir das beste raten, versuche So gut wie möglich deine Situation zu Erklären, denn ansonsten wirst du eine allgemeine antwort bekommen.

Viel Glück

 

#salam#

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Salamu alaikum,

 

es ist richtig, dass das IZH Scheidungen erst nach der deutschen Scheidung durchführt. Hierfür wird ein Beleg verlangt. Das finde ich auch nicht falsch, da eine standesamtl. Heirat mit zahlreichen (auch finanziellen) Verpflichtungen einhergeht. Hierbei erstmal für klare Verhältnisse zu sorgen, ist doch vernünftig.

Wenn ein Ehepartner sich sträubt, kann die Scheidung in Deutschland lange dauern, ich habe es jetzt nicht genau im Kopf wie lange, aber der scheidungsunwillige Partner (in dem Fall der Mann) kann auch vor dem dt. Gericht darauf bestehen, dass der Partner es sich noch einmal überlegen soll... und nicht zustimmen. Besser ist es, man einigt sich einvernehmlich (was sollte ein Mann von einer Frau auch haben, die ganz woanders lebt und eine Ehe nicht will?).

Der scheidungswillige Partner kann die Scheidung dann aber auch gegen den Willen des anderen durchsetzen, aber das dauert. Es gibt Fristen (da müsste man nachgucken).

 

Dann erst macht das IZH die religiöse Scheidung. Ich habe mich dort gut aufgehoben gefühlt. Es fand ein beidseitiges Gespräch statt, also zum einen mit mir (ich habe meine Meinung ausführlich geschildert), dann mit meinem geschiedenen Mann. Dieser hat der Scheidung zugestimmt, wir beide haben das unterschrieben, notariell beglaubigt, alle Unterlagen dem IZH geschickt und dort wurde die Scheidung in Abwesenheit vollzogen.

 

Ich denke, es ist wichtig, dass der Mann sich nicht sträubt. Ich würde einen Gelehrten von der Bedeutung der Sache überzeugen und diesen bitten, mit dem Ehemann Kontakt aufzunehmen. Die Sache kostet im IZH etwas, die Unterlagen beim Notar auch, aber dafür hat man dann einen sauberen Schlussstrich.

 

Die räumliche Trennung alleine bewirkt nicht automatisch die Scheidung, auch wenn diese schon lange ist.

 

Wie gesagt, man müsste einen Gelehrten finden, der für einen "eintritt".

Ob die Scheidungsgründe der Frau stichhaltig sind, wird dieser überprüfen. Zum Glück wollten wir beide die Scheidung, da war nicht viel Überzeugung nötig. Ich habe lediglich einen Gelehrten gebraucht, der für mich "gesprochen" und "gearbeitet" hat, auch mit meinem Exmann Kontakt aufgenommen hat in dieser Angelegenheit... und war sehr zufrieden.

 

K.

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  • 1 Monat später...
Zeinab bint Ali

Bismillah ar-rahman ar-rahim

Assalamu 'aleikum

 

Nachdem ich das alles gelesen habe, stellt sich mir die Frage: Warum im Islam so auf die Rechte der Frauen berufen wird. u.a. das Recht auf Scheidung? Wer gibt ihr dieses Recht denn?

Und wie kann sie dieses Recht einfordern?

Welche schwerwiegenden Gründe sind hier gemeint?

 

Fi Aman Allah

Wassalamu 'aleikum

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As Salamu 3aleikum,

 

 

bei diesem Thema kommt die "berühmte" Stufe über die Frau. Es gibt verschiedene Arten von Scheidungen, bei einer ist die Frau dem Mann für immer verboten, also er darf sie nie wieder heiraten. Ich glaube, es ist hier weniger der Fall, dass der Mann die Frau des Ehebruchs bezichtigt, obwohl es nicht stimmt, oder dass er sie neunmal geschieden hat.

 

 

Es gibt auch eine Scheidung, die khul3 heißt. Dies ist eine unwiderrufliche Scheidung. Es entspricht einer Scheidung, die von der Frau ausgeht. Hierbei bezahlt die Frau eine Summe bzw. verzichtet auf einen Teil oder die ganze Mahriya (Brautgeschenk), damit der Mann in die Scheidung einwilligt. Sobald der Mann einwilligt, hat er kein Recht mehr auf Einwand, außer wenn die Frau die Forderung zurücknimmt. Die Summe, die die Frau bezahlen muss kann auch das Brautgeschenk übersteigen. Anders bei der Scheidung Mubarah, die zwar ähnlich wie khul3 ist, aber beide können da die Scheidung bewirken, da darf die Summe das Brautgeschenk nicht übersteigen.

 

 

Und dann gibt es noch die Scheidung, bei dem man den Ehevertrag annuliert. Die wohl die "gängigste" bzw. bekannteste Scheidung ist.

 

 

Man soll eine Scheidung nicht unterschätzen. Es ist auch nichts, was man mal eben nebenbei macht.

 

 

wassalam

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Zeinab bint Ali

Bismillah ar-rahman ar-rahim

Assalamu 'aleikum

 

Im Ehevertrag wird eine Summe festgesetzt, die der Mann an die Frau im Falle einer Scheidung auszahlen muss. Aber er erniedrigt sie bis sie auf dieses Recht verzichtet. Erst dann stimmt er der Scheidung zu. Dies wäre somit dasselbe was du genannt hast, die Summe die die Frau zahlten müsste.

 

Ist es denn richtig, dass der Mann von der Frau erzwingt, auf einen Teil ihres Rechst zu verzichten? Warum wird das noch unterstützt? Warum wird nicht gleich ersichtlich, dass er der Scheidung schon zustimmt, wenn er sagt, dass er erst Geld will bevor er sich scheiden lässt?

 

Warum kann die Frau nicht Geld verlangen, bevor sie geschieden wird?

 

Bitte versteht meine Beiträge nicht falsch, ich möchte das nur gerne verstehen.

 

Fi Aman Allah

Wassalamu 'aleikum

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Bismillah ar-rahman ar-rahim

Assalamu 'aleikum

 

Im Ehevertrag wird eine Summe festgesetzt, die der Mann an die Frau im Falle einer Scheidung auszahlen muss. Aber er erniedrigt sie bis sie auf dieses Recht verzichtet. Erst dann stimmt er der Scheidung zu. Dies wäre somit dasselbe was du genannt hast, die Summe die die Frau zahlten müsste.

 

Ist es denn richtig, dass der Mann von der Frau erzwingt, auf einen Teil ihres Rechst zu verzichten? Warum wird das noch unterstützt? Warum wird nicht gleich ersichtlich, dass er der Scheidung schon zustimmt, wenn er sagt, dass er erst Geld will bevor er sich scheiden lässt?

 

Warum kann die Frau nicht Geld verlangen, bevor sie geschieden wird?

 

Bitte versteht meine Beiträge nicht falsch, ich möchte das nur gerne verstehen.

 

Fi Aman Allah

Wassalamu 'aleikum

 

As Salamu 3aleikum,

 

 

also ich verstehe dein Beitrag nicht hehe. Warum denn erniedrigen? Das Brautgeschenk ist doch vom Mann. Hat er nicht das Recht, es wieder zu nehmen, wenn sie sich scheiden?

Und niemand darf hier jemanden erniedrigen. Der Islam billigt das bestimmt nicht. Das wäre ja schon fast Vertragsbruch. Der Mann muss sich dafür verantworten.

Bei Mubarah kann die Frau einr Summe einfordern.

 

Würde man den Mann völlig mittellos machen, könnte er nicht nochmal heiraten, da er ja für seine Frau sorgen muss. Jedenfalls, wäre es schwer für ihn.

 

wassalam

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Zeinab bint Ali

Assalamu 'aleikum

 

Ein Recht dass ihm ermöglicht ein Geschenck zurück zufordern?

 

Ich verstehe das alles echt nicht. Ich finde, dass dem Mann einfach zuviele Rechte in dieser Hinsicht zugesprochen werden. Sagt nicht Allah swt im heiligen Koran in Surat Al Baqara, vers 229:

''Die Entlassung (mit dem Recht, die Frau zurückzunehmen) ist zweimal (erlaubt). Dann (sind die Frauen entweder) in rechtlicher Weise (zu) behalten oder auf ordentliche Weise frei(zu)geben. Und es ist euch (im letzteren Fall) nicht erlaubt, etwas von dem, was ihr ihnen (vorher als Morgengabe) gegeben habt, (wieder an euch) zu nehmen, - außer wenn die beiden fürchten, daß sie (hinsichtlich der Ehegemeinschaft) die Gebote Allahs nicht einhalten werden. Wenn aber zu befürchten ist, daß die beiden (im Fall der Aufrechterhaltung der Ehegemeinschaft) die Gebote Allahs nicht einhalten werden, ist es für sie keine Sünde, wenn die Frau sich mit einem gewissen Betrag loskauft. Das sind die Gebote Allahs. Übertretet sie nicht! Diejenigen, die sie übertreten, sind die (wahren) Frevler.''

 

Astakhfirullah, aber wie soll sich eine Frau loskaufen, wenn sie nie etwas verdient hat und der der Mann alleine das Einkommen und die Ersparnisse hatte?

Auch wenn die Frau ihm schon voher ihre Morgengabe gegeben hat um ihn damit zu unterstützen, kann er trotzdem wieder einen gewissen Betrag verlangen?

 

Wassalamu 'aleikum

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As Salamu 3aleikum,

 

 

also ich verstehe dein Beitrag nicht hehe. Warum denn erniedrigen? Das Brautgeschenk ist doch vom Mann. Hat er nicht das Recht, es wieder zu nehmen, wenn sie sich scheiden?

Und niemand darf hier jemanden erniedrigen. Der Islam billigt das bestimmt nicht. Das wäre ja schon fast Vertragsbruch. Der Mann muss sich dafür verantworten.

Bei Mubarah kann die Frau einr Summe einfordern.

 

Würde man den Mann völlig mittellos machen, könnte er nicht nochmal heiraten, da er ja für seine Frau sorgen muss. Jedenfalls, wäre es schwer für ihn.

 

wassalam

 

Salam

 

Liebe Schw. Jasmina, es gibt Männer, die ihre Frauen erniedrigen und quälen, so dass die Frau, wenn sie vor hat, weiter zu leben, sich scheiden lassen MUSS, um ihrer selbst willen. Ausser, sie ist vielleicht doch lebensmüde oder masochistisch veranlagt. Ob der Islam das billigt oder nicht, ist dann nicht mal mehr zweitrangig, sondern gerät einfach beim Mann mal sehr sehr in Vergessenheit. Diese Scheidung, die die Frau dann verlangt, hat ihre Ursache in dem absolut unakzeptablen, üblen und unislamischen Verhalten des Mannes. So wäre er eigentlich verpflichtet, das Brautgeld, welches der Frau bei einer Scheidung zustehen würde, auszuzahlen, ganz zu schweigen von dem Schmerzensgeld für die Misshandlungen. Denn der Mann ist für das Scheitern der Ehe in so einem Fall verantwortlich. Nicht die Frau. Jeder Sheikh oder Marja müsste ihr das eigentlich zusprechen. Nur, Fakt ist, dass die Männer sich nach aussen hin immer wie die nettesten, gläubigsten Kerle geben, so dass sich der Sheikh dann fragt, was hat der arme Mann eigentlich getan, die Frau ist doch die Böse und will sich ohne ersichtlichen Grund scheiden lassen. Also stimmt der Sheikh ganz im Sinne des Mannes der Scheidung nicht zu. Und die Frau hat Schwierigkeiten, alles nachzuweisen, vielleicht, weil sie aus lauter Scham nicht beim Arzt oder sonst wem war, um die "Beweise" für die körperliche Misshandlung zu sichern. Auch seelische Grausamkeiten und Demütigungen lassen sich schwer nachweisen. Nun, letztendlich ist es dann meistens so, dass der Mann die Frau dann so lange quält und noch mehr demütigt, bis sie auf das Geld verzichtet, damit er endlich in die Scheidung einwilligt. Es ist für eine Frau der absolute Horror.

 

Ich selbst musste ein dreiviertel Jahr kämpfen, um meine Scheidung von meinem Ex zu bekommen, dafür musste ich viel einstecken und aushalten und letztendlich auf alles verzichten. Sonst hätte ich noch Jahre warten müssen. Ich versteh dieses System auch nicht, aber ich denke, dass liegt nicht am Islam, denn wenn Männer nicht so unislamisch handeln würden, gäbe es viele dieser Probleme nicht. Das Problem ist, dass ein Sheikh eher dem Mann glaubt als der Frau, das ist meine Erfahrung, bis ich jemanden gefunden hab, der mir glaubt, aber trotzdem musste ich auf alles verzichten.

 

Wenn eine Frau einfach aus einer Laune heraus die Scheidung begehrt, obwohl ihr Mann sie anständig und islamisch und liebevoll behandelt, ist die Vorgabe aus dem Quran einfach richtig und dient als Schutz. Aber wenn eine Frau äusserst schlecht behandelt wird, dann sollten die Gelehrten mal mehr auf die Frauen hören und ihnen helfen, aber das ist bis heute, auch auf Grund der Mentalität und der Kultur, ein schweres Thema, welches für die Frauen fast unüberwindbare Hindernisse birgt und sie oft als die Sündige dastehen lässt. Gerade in diesen Dingen geht es einfach meiner Meinung nach (und ich spreche aus Erfahrung) sehr unislamisch und sehr ungerecht zu. Vor allem, wenn die Frau, die sowieso schon gedemütigt und gequält genug ist, sich auch noch "loskaufen" muss, damit sie aus diesem täglichen Alptraum endlich rauskommt.

 

Wasalam

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Hussein-Ali-Mohamed

Die scheidung im Islam!Scheidung ist die Auflösung einer Ehe. Die Scheidung ist im Islam zwar grundsätzlich für Männer und Frauen erlaubt, gehört aber zu den Dingen unter den erlaubten, die gemäß einer Überlieferung am meisten zu meiden sind. Es gilt als eine Art Notlösung einer ausweglosen Situation. Der Scheidung wird im Heiligen Qur'an u.a. erwähnt Vers 2:227.

 

Geschiedene dürfen bei Versöhnung wieder heiraten. Damit das aber nicht zu einem Missbrauch der Scheidung führt, ist solch eine Wiederverheiratung nur drei Mal möglich. Danach ist eine weitere Wiederverheiratung nicht möglich, ohne dass die Frau einen anderen Ehemann hatte.

 

Während im traditionellen Islam der Ehemann ohne Nennung von Gründen eine Scheidung bewirken konnte und die Frau nur bei bestimmten Gründen, werden derzeit u.a. in der Islamische Republik Iran oft derartige Eheverträge ausgehandelt, dass das Scheidungsrecht auch für die Frau vereinfacht wird, was bei Zustimmung des heiratswilligen Mannes möglich ist.

 

Im Falle einer Scheidung ist der Ex-Ehemann bis zu einer bestimmten Frist zu einer Versorgung verpflichtet und je nach Ehevertrag auch zu einer Art Abfindung.

 

Die Scheidungsregeln werden detailliert in den religiösen Regelwerken [risala] beschrieben.

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#rose#

#salam#

 

Man sollte aus den eigenen Erfahrungen heraus nicht dazu übergehen zu verallgemeinern und Gelehrten Ungerechtigkeit vorwerfen.

 

Wenn der Mann die Frau misshandelt, aber lügt, dann müssen Beweise her, sonst kann doch jede Frau soetwas erfinden, um ihren Mann loszuwerden. Sind diese Beweise vorhanden, dann wendet man sich an den Marja', bzw. an sein Büro und schildert die Geschichte.

Wenn Beweise vorhanden sind und der Mann immernoch lügt, dann wird der islamische Richter ihm nicht mehr glauben, was auch logisch ist. Und wenn keine Beweise vorhanden sind, dann wird der Mann vorgeladen, und muss einen Schwur ablegen. Ein Muslim, der Angst vor Allah hat, würde keinen falschen Schwur ablegen. Und das ist auch bei den meisten Fällen so. Wenn der Mann nicht erscheint, dann geht der Richter davon aus, dass er nicht die Wahrheit sagte, bzw. dass die Geschichte der Frau stimmen muss.

 

Ungerechtigkeiten alleine auf den Mann zu schieben ist nicht richtig, da es bestimmt auch Frauen gibt, die zu sehr übertreiben, um das Scheidungsrecht bewilligt zu bekommen. Deshalb muss der Richter die Situation genau prüfen.

 

Es ist wichtig sich an gute Gelehrte zu wenden, denen man vertrauen kann und die einem auch helfen. Ich kenne einige Gelehrte, die vertrauenswürdig sind und einer Frau, der offensichtlich Unrecht getan wird, helfen.

 

Wenn die Frau keinen triftigen Grund hat, um sich scheiden zu lassen, dann kann der Mann eine Art Entschädigungszahlung fordern. Verlangt er absichtlich zuviel, dann wird er sich eines Tages vor Allah dafür rechtfertigen müssen. Das ist schließlich Betrug. Wenn die Frau den Betrag nicht aufbringen kann, dann muss ein Vermittler her, wie ein vertrauenswürdiger Gelehrte, der dann versucht einen Kompromiss zwischen den beiden Parteien zu ermöglichen.

 

Scheidung ist nicht einfach und die Möglichkeiten und Ratschläge variieren je nach Situation und Scheidungsgründe.

 

Wie Br. Hussein schrieb, ist es möglich soetwas schon vorher im Ehevertrag festzulegen. Aber wenn man frisch heiratet, dann ist der Gedanke an Scheidung fern...

 

#salam#

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Man sollte aus den eigenen Erfahrungen heraus nicht dazu übergehen zu verallgemeinern und Gelehrten Ungerechtigkeit vorwerfen.

 

Salam

 

auch wenn ich aus Erfahrung spreche, weiß ich aber auch, dass es leider doch verbreitet ist, da ich auch andere Frauen kennengelernt habe, denen es ähnlich ergangen ist. Das bedeutet nicht, dass ALLE Gelehrte ungerecht sind, ich wollte sagen, dass gerade Frauen es oft sehr schwer haben, etwas zu beweisen, ob körperliche Gewalt oder seelische Misshandlung. Oder es wird gesagt, der Mann hätte Recht usw. Das ist kein Einzelfall, sondern geschieht eben, sie gesagt, viel zu oft. Nicht jede kennt auch Gelehrte, die weiterhelfen (wollen). Sicherlich gibt es auch Frauen, die übertreiben, nur, Männer können sich eher wehren, als Frauen es können, da sie einfach die schwächeren sind. Und diese Schwäche wird oft ausgenutzt oder sogar gegen sie verwendet. Und ich sage OFT, nicht IMMER, und nicht ALLE sind so. Nur leider meiner Meinung nach viel zu viele. Und eine Klausel im Vertrag, dass die Frau ein Recht auf Scheidung hat, wenn der Mann sich nicht islamisch korrekt verhält (die ich übrigens damals auch hatte), wird dann irgendwie nicht für voll genommen, wenn z.B. auch nach mehreren Versuchen immer noch gesagt wird, man soll verzeihen und Chance geben usw. bei den Gesprächen mit dem Vermittler oder Sheikh. Denn viele Gelehrte versuchen die Ehe zu retten mit allen Mitteln, vor allem, wenn das Scheidungsverlangen von der Frau ausgeht. Auch wenn es für die Frau absolut nicht mehr tragbar ist, wird es versucht, bis zum geht nicht mehr. Auch das weiß ich nicht nur aus eigener Erfahrung.

 

Und mal ehrlich, wenn ein Mann seine Frau so behandelt, hat er offensichtlich auch keine Angst vor Allah, auch nicht, wenn es um einen Schwur geht..... Oder, wenn er es zugibt, dann "bereut" er "zutiefst", um die Frau weiter zu quälen, bis sie entweder klein beigibt oder auf alles verzichtet.

 

Inschallah wird es immer mehr vertrauensvolle Gelehrte geben, an die sich Frauen wenden können, wenn sie Hilfe brauchen, denn nur EINE misshandelte Frau ist genau EINE ZUVIEL!! Und das ist unabhängig von Religon oder Herkunft!!

 

@Schwester Adlerstochter: Es gibt Gelehrte, die die deutsche Scheidung nicht brauchen, sondern auch nach dem Gespräch mit beiden Parteien die Scheidung aussprechen. Aber die deutsche Scheidung sollte trotzdem beantragt werden, da diese für das deutsche Recht maßgebend ist.

Sorry wegen meiner Beiträge, deine Situaiton ist inschaallah eine andere, aber inschaallah geht alles gut für dich aus.

 

 

Wasalam

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Zeinab bint Ali

Bismillah ar-rahman ar-rahim

Assalamu 'aleikum

 

Man sagt doch: ''Frage einen der es am eigenen Leib erfahren hat, und nicht einen Arzt.''Wenn man sowas nicht erlebt oder miterlebt hat, kann man kein Verständnis dafür aufbringen.

 

Dennoch, wenn der Mann die Scheidung verlangt fragt ihn kaum ein Scheikh nach dem Grund, aber bei der Frau ist es ganz anders. Allah swt sagt, dass die Frau sich loskaufen kann, darf, aber

Er swt sagt nicht, dass der Mann es von ihr vordern darf/kann. Er swt sagt auch, dass es dem Mann verboten ist die Morgengabe zurückverlangen.

Oder versteh ich da was falsch?

 

Vielleicht wird die Frau als emotional empfindliches Wesen angesehen, die mal eben aus ihrer Laune herraus eine Scheidung verlangt (?).

 

Fi Aman Allah

Wassalamu 'aleikum

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#augenroll#

#bismillah#

 

Das Scheidungsrecht ist im Quran nicht genau beschrieben, weshalb du ihn nicht als einzige Quelle nehmen kannst.

 

Der Mann verfügt über freies Scheidungsrecht und die Frau über beschränktes. Es gibt bestimmte Fälle, wo sie ein Recht darauf hat. Und sind diese Fälle nicht gegeben, hat sie kein Recht darauf, kann aber die Scheidung beantragen und dem Mann eine Entschädigungszahlung entrichten, wenn er damit einverstanden ist und dies verlangt. Und genau da könnte es sehr schwer für sie werden, wenn der Mann sich nicht scheiden lassen möchte. Stell dir vor ein Mann heiratet ein Mädchen und gibt während der Verlobungszeit viel Geld für sie aus und eines Tages gefällt er ihr nicht mehr und sie möchte sich von ihm scheiden lassen. Da hat er das Recht, alle Ausgaben von ihr zurückzuverlangen.

Ich kenne nur solche Fälle, wo die Mädchen/Frauen keinen triftigen Grund hatten, sich scheiden zu lassen. Manche mussten leider hohen Summen bezahlen, andere mussten Monate warten, bis er damit einverstanden war.

Ich kenne einen Fall, wo die Frau geschlagen wurde und sie wurde problemlos geschieden.

 

Das ist das islamische Recht. Es gibt soweit ich weiß drei verschiedene Arten von Scheidungen, die ich erklären kann, wenn jmd. daran interessiert ist.

 

Nicht zu vergessen, sollte auch das Einverständnis des Vaters bei der Heirat das Mädchen davor schützen an den falschen zu geraten. Man sollte sich seinen Ehemann sehr gut aussuchen und sich viel Zeit zum Kennenlernen nehmen.

 

#salam#

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Zeinab bint Ali

Bismillah ar-rahman ar-rahim

Assalamu 'aleikum

 

Danke für deine Ausfühliche Erklärung.

 

Es gibt soweit ich weiß drei verschiedene Arten von Scheidungen, die ich erklären kann, wenn jmd. daran interessiert ist.

 

Ich hätte daran Interesse, wenn es dir recht ist. Wäre dir wirklich sehr dankbar, Ukhti #augenroll#

 

Nicht zu vergessen, sollte auch das Einverständnis des Vaters bei der Heirat das Mädchen davor schützen an den falschen zu geraten. Man sollte sich seinen Ehemann sehr gut aussuchen und sich viel Zeit zum Kennenlernen nehmen.

 

Es ist ja empfohlen in einem jungen Alter zu heiraten, aber oft ist es leider so, dass man nur aufgrund von Verliebtheit heiratet, und später erst bemerkt, dass man einen schwerwiegenden Fehler begangen hat. Früh heiraten hat gute und schlechte Seiten. Aber das ist ein anderes Thema.

 

Fi Aman Allah

Wassalamu 'aleikum

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