*Jasmin* Geschrieben 11. April 2009 Melden Teilen Geschrieben 11. April 2009 FRAGE: Ist es erlaubt, sich von einem Arzt des anderen Geschlechtes untersuchen zu lassen sofern auch eine andere Möglichkeit vorhanden gewesen wäre? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen ist es erlaubt? ANTWORT: Es ist nur in absoluten Notfällen erlaubt und nur dann, wenn es keine anderen Alternativen (Gleichgeschlechtlicher Arzt) gibt. Das Schamgefühl beider Seiten ist zu wahren. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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