7assan ibn 3ali Geschrieben 15. April 2009 Melden Teilen Geschrieben 15. April 2009 216. Es ist niemandem erlaubt etwas auf den öffentlichen Wegen liegen zu lassen, das den Passanten oder anderen Schaden verursachen könnte. Dies gilt überall, in islamischen und nichtislamischen Ländern. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
7assan ibn 3ali Geschrieben 15. April 2009 Autor Melden Teilen Geschrieben 15. April 2009 217. Es ist einem Muslim nicht erlaubt auf Außenwände, Plakatwände oder schwarze Bretter, die anderen gehören, Zettel anzuschlagen, zu schreiben oder sich an ähnlichen Aktivitäten zu beteiligen, außer man weiß, dass der Besitzer einverstanden ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
7assan ibn 3ali Geschrieben 15. April 2009 Autor Melden Teilen Geschrieben 15. April 2009 227. Frage: Wenn ein Muslim am Bankautomaten von seinem Konto Geld abheben möchte, der Automat aber mehr Geld ausgibt als er angegeben hat, darf er dann dieses zusätzliche Geld behalten ohne die Bank in Kenntnis zu setzen? Antwort: Das ist nicht erlaubt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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