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Medizinisches


7assan ibn 3ali

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7assan ibn 3ali

351. Es ist nicht zulässig, an dem Körper eines toten Muslims eine Autopsie vorzunehmen, sei es zu Ausbildungszwecken oder aus anderen Gründen. Es ist nur dann zulässig, wenn das Leben eines anderen Muslims direkt davon abhängt, auch ein Zukünftiges.

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352. Es ist zulässig, das Organ eines Tieres (darunter auch Hunde und Schweine) in den menschlichen Körper einzupflanzen. Das transplantierte Organ wird, unter Anwendung aller üblichen Regeln, wie ein eigenes Organ des Empfängers betrachtet. Daher ist das Gebet, nachdem das Organ vom Körper angenommen worden ist und die Zellen sich verbunden haben und dann als rituell rein, tahir gilt, zulässig.

 

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356. Frage: Die schwerwiegenden gesundheitlichen Schäden durch Betäubungsmittel für den Anwender oder die Allgemeinheit sind hinreichend bekannt (sei es durch die Abhängigkeit von Drogen oder familiäre, soziale, ethische Konsequenzen). Deshalb wenden sich Ärzte- und Gesundheitswesen wie auch die Gesetzgeber in aller Schärfe gegen den Missbrauch von Drogen. Welche Ansicht hat die ehrwürdige schari'ah zu diesem Thema?

Antwort: Aufgrund des großen gesundheitlichen Schadens, den Betäubungsmittel an den Menschen anrichten, ist deren Anwendung verboten. Vorsorglich ist es verpflichtend, sich jedem Gebrauch von Drogen fernzuhalten, außer für medizinische Zwecke und dergleichen. Aber auch in letztgenanntem Fall dürfen sie nur im Rahmen des Notwendigen angewendet werden.

 

 

 

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359. Frage: Der medizinische Beruf verlangt, dass ein Arzt auch weibliche Patienten gründlich untersucht. Nun ist das Entkleiden für eine Behandlung in einigen europäischen Ländern sehr üblich. Ist es unter diesen Umständen für einen Muslim zulässig, eine medizinische Praxis zu betreiben?

 

Antwort: Es ist dann zulässig, wenn er sich von verbotenem Berühren und Betrachten zurückhält, außer wo es für die Untersuchung erforderlich ist.

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373. Frage: Ist es gestattet, medizinische Eingriffe zur Verschönerung des Gesichts oder Körpers durchzuführen?

 

Antwort: Es ist gestattet, solange man vermeidet, etwas zu berühren oder zu betrachten, was einem zu berühren oder zu betrachten verboten ist.

 

 

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375. Frage: Welche Regeln gelten beim absichtlichen Infizieren anderer mit dem AIDS- Virus?

 

Antwort: Dies ist nicht erlaubt. Wenn dies - auch wenn bereits viel Zeit vergangen ist - zum Tode der absichtlich infizierten Person führt, haben die Erben des Verstorbenen das Recht zur Vergeltung gegenüber der verantwortlichen Person dafür, dass er die Ansteckung herausgefordert hat, vorausgesetzt, der Betreffende war sich bewusst, dass diese Ansteckung zum Tode führen könnte. Wenn er von den Folgen keine Kenntnis hatte oder er sich dessen nicht bewusst war, dann muss er nur Schadensersatz und Sühne leisten.

 

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