7assan ibn 3ali Geschrieben 16. April 2009 Melden Teilen Geschrieben 16. April 2009 295. Es ist haram, die Bindungen zu einem Verwandten aufzulösen, auch wenn diese Person diese Bindungen aufgelöst hat. Diese Auflösung der Familienbande bleibt haram, auch wenn der Familienangehörige das Gebet vernachlässigt, ein Trinkender ist oder auch bestimmte religiöse Vorschriften auf die leichte Schulter nimmt wie etwa die Nichtbeachtung der Kopfbedeckung, sogar wenn bei ihm jeder Hinweis, Rat oder Warnung nutzlos ist - es sei denn, dass (genau) das Aufrechterhalten der Familienbande den betreffenden Verwandten auf seinem falschen Weg ermutigt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
7assan ibn 3ali Geschrieben 16. April 2009 Autor Melden Teilen Geschrieben 16. April 2009 Allgemeine Regeln 294. Zur Aufrechterhaltung verwandtschaftlicher Bande sind Muslime verpflichtet und das Auflösen solcher Bande ist eine der großen Sünden, für die Allah das Höllenfeuer verspricht. Daher wird die Pflege verwandtschaftlicher Bande im Ausland umso wichtiger und die Beachtung dieser Verpflichtung hat demzufolge auch in den Ländern größere Priorität, wo es nur wenige Beziehungen gibt, Familien auseinander brechen, religiöse Bindungen ausgehöhlt sind und materielle Werte am höchsten stehen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
7assan ibn 3ali Geschrieben 16. April 2009 Autor Melden Teilen Geschrieben 16. April 2009 295. Es ist haram, die Bindungen zu einem Verwandten aufzulösen, auch wenn diese Person diese Bindungen aufgelöst hat. Diese Auflösung der Familienbande bleibt haram, auch wenn der Familienangehörige das Gebet vernachlässigt, ein Trinkender ist oder auch bestimmte religiöse Vorschriften auf die leichte Schulter nimmt wie etwa die Nichtbeachtung der Kopfbedeckung, sogar wenn bei ihm jeder Hinweis, Rat oder Warnung nutzlos ist - es sei denn, dass (genau) das Aufrechterhalten der Familienbande den betreffenden Verwandten auf seinem falschen Weg ermutigt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
7assan ibn 3ali Geschrieben 16. April 2009 Autor Melden Teilen Geschrieben 16. April 2009 296. Möglicherweise ist das Geringste, was ein Muslim zur Erfüllung dieser Pflicht im Rahmen des Möglichen und Erfüllbaren tun kann der Besuch und das Treffen, oder die Nachfrage nach dem Wohlbefinden - auch wenn dies von ferne, beispielsweise per Telefon geschieht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
7assan ibn 3ali Geschrieben 16. April 2009 Autor Melden Teilen Geschrieben 16. April 2009 297. Die schlimmste Auflösung der Familienbande besteht darin, den Eltern Kummer zu bereiten, weil Allah den Eltern gegenüber Freundlichkeit und Zuneigung vorgeschrieben hat. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
7assan ibn 3ali Geschrieben 16. April 2009 Autor Melden Teilen Geschrieben 16. April 2009 298. Demgegenüber ist die Freundlichkeit seinen Eltern gegenüber das beste Mittel, um das Wohlgefallen Allahs zu erlangen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
7assan ibn 3ali Geschrieben 16. April 2009 Autor Melden Teilen Geschrieben 16. April 2009 299. In einigen ahadith wurde auch das Recht des älteren über den jüngeren Bruder erwähnt. Dieses Recht sollte beachtet und eingeführt werden, um die Brüderschaft in einer Familie zu stärken und ihr Überleben als eine starke und wohlverknüpfte Struktur in schweren Zeiten zu sichern. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
7assan ibn 3ali Geschrieben 16. April 2009 Autor Melden Teilen Geschrieben 16. April 2009 304. Das Recht des Nachbarn ist fast von gleicher Bedeutung wie das Recht der Verwandtschaft. Der muslimische und nichtmuslimische Nachbar sind gleichberechtigt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
7assan ibn 3ali Geschrieben 16. April 2009 Autor Melden Teilen Geschrieben 16. April 2009 307. Zu den Eigenschaften einer guten Ehefrau gehört es, das Ärgern ihres Ehemannes zu vermeiden, und in gleicher Weise zeichnet sich auch ein Ehemann dadurch aus, dass er das Ärgern seiner Ehefrau vermeidet. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
7assan ibn 3ali Geschrieben 16. April 2009 Autor Melden Teilen Geschrieben 16. April 2009 310. Alle Gläubigen sind zur Zivilcourage (das Gute gebieten und das Böse verwehren), wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind, verpflichtet. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
7assan ibn 3ali Geschrieben 17. April 2009 Autor Melden Teilen Geschrieben 17. April 2009 311. Zu den erforderlichen Verhaltensweisen, die unsere Religion betont, gehört die Güte zu allen Menschen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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