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Gesellschaftliche Umgangsformen


7assan ibn 3ali

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295. Es ist haram, die Bindungen zu einem Verwandten aufzulösen, auch wenn diese Person diese Bindungen aufgelöst hat. Diese Auflösung der Familienbande bleibt haram, auch wenn der Familienangehörige das Gebet vernachlässigt, ein Trinkender ist oder auch bestimmte religiöse Vorschriften auf die leichte Schulter nimmt wie etwa die Nichtbeachtung der Kopfbedeckung, sogar wenn bei ihm jeder Hinweis, Rat oder Warnung nutzlos ist - es sei denn, dass (genau) das Aufrechterhalten der Familienbande den betreffenden Verwandten auf seinem falschen Weg ermutigt.

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Allgemeine Regeln

 

294. Zur Aufrechterhaltung verwandtschaftlicher Bande sind Muslime verpflichtet und das Auflösen solcher Bande ist eine der großen Sünden, für die Allah das Höllenfeuer verspricht. Daher wird die Pflege verwandtschaftlicher Bande im Ausland umso wichtiger und die Beachtung dieser Verpflichtung hat demzufolge auch in den Ländern größere Priorität, wo es nur wenige Beziehungen gibt, Familien auseinander brechen, religiöse Bindungen ausgehöhlt sind und materielle Werte am höchsten stehen.

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295. Es ist haram, die Bindungen zu einem Verwandten aufzulösen, auch wenn diese Person diese Bindungen aufgelöst hat. Diese Auflösung der Familienbande bleibt haram, auch wenn der Familienangehörige das Gebet vernachlässigt, ein Trinkender ist oder auch bestimmte religiöse Vorschriften auf die leichte Schulter nimmt wie etwa die Nichtbeachtung der Kopfbedeckung, sogar wenn bei ihm jeder Hinweis, Rat oder Warnung nutzlos ist - es sei denn, dass (genau) das Aufrechterhalten der Familienbande den betreffenden Verwandten auf seinem falschen Weg ermutigt.

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296. Möglicherweise ist das Geringste, was ein Muslim zur Erfüllung dieser Pflicht im Rahmen des Möglichen und Erfüllbaren tun kann der Besuch und das Treffen, oder die Nachfrage nach dem Wohlbefinden - auch wenn dies von ferne, beispielsweise per Telefon geschieht.

 

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297. Die schlimmste Auflösung der Familienbande besteht darin, den Eltern Kummer zu bereiten, weil Allah den Eltern gegenüber Freundlichkeit und Zuneigung vorgeschrieben hat.

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299. In einigen ahadith wurde auch das Recht des älteren über den jüngeren Bruder erwähnt. Dieses Recht sollte beachtet und eingeführt werden, um die Brüderschaft in einer Familie zu stärken und ihr Überleben als eine starke und wohlverknüpfte Struktur in schweren Zeiten zu sichern.

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304. Das Recht des Nachbarn ist fast von gleicher Bedeutung wie das Recht der Verwandtschaft. Der muslimische und nichtmuslimische Nachbar sind gleichberechtigt.

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307. Zu den Eigenschaften einer guten Ehefrau gehört es, das Ärgern ihres Ehemannes zu vermeiden, und in gleicher Weise zeichnet sich auch ein Ehemann dadurch aus, dass er das Ärgern seiner Ehefrau vermeidet.

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310. Alle Gläubigen sind zur Zivilcourage (das Gute gebieten und das Böse verwehren), wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind, verpflichtet.

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