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wozu marja3


Dm3atZeyneb

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salam liebe Geschwister!

 

Ich habe eine Frage:

es gibt doch den Koran, Worte Allahs.

Wieso gibt es dann Marja3´s?

 

und wieso gibt es VERSCHIEDENE bzw. Marja3, bei dem das eine erlaubt ist, was bei dem anderen Marja3 vielleicht verboten wird?

 

 

Hoffe ihr versteht was ich meine und könnt mir weiterhelfen.

 

 

es

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#bismillah#

 

#salam#

 

Man braucht einen Marja3,denn wenn du zu bestimmten Dingen fragen hast,fragst du natürlich den der am meisten wissen hat was den Islam angeht.Bei deinem Marja3 findest du auf alle Rechtsfragen eine Antwort,und wem glaubst du Antworten auf Rechtsfragen außer einem Gelehrten...

(Dann liegt es an dir natürlich einen Marja3 zu wählen,am besten den von dem du überzeugt bist das er genug Islamisches Wissen hat und in dem du selbstverständlich auch ein gewisses Vertrauen haben musst,das die Fatwas richtig sind.)

 

Leider sind sich die Gelehrten bei manchen Rechtsfragen nicht einig,dazu weiß ich aber nicht was ich schreiben soll #salam#

 

#rose#

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salam!

 

aber dürfen die das? ich meine verschiedene Meinungen haben? ich meine allah sagt "sosos und so.und nicht anders"

 

wenn der eine sagt. mit "so" meint ER dies und das und der andere sagt nein es ist dies und das gemeint.dann widersprechen sie sich ja nur und wenn hat nur einer von ihnen am ende recht.

 

haben diejenigen die dann den "falschen" marja´gewählt haben, ihr ganzes Leben alles falsch gemacht?

 

ws

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Gast bintImran

#salam#

In dem Text steht, beim Ableben des vorbildes des Nachahmers wählt der Nachahmer selbst ein eigenes Vorbild. Also muss man sich auf eigene Verantwortung aussuchen, wen man sich als Vorbild nimmt. Man nimmt wohl den, den man für den Meistwissendsten hält. Wenn man danach geht, dann gibt es nicht einen falschen Marja, Wenn man nach seinem besten Wissen und Gewissen aussucht. Wenn man merkt, dass ein anderer mehr weiss, dann müsste man doch theoretisch wechseln, oder?

 

slm

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#salam#

:D

 

Wenn man merkt, dass ein anderer mehr weiss, dann müsste man doch theoretisch wechseln, oder?

 

Wenn du durch die gültigen Wege, wie man den meistwissenden Marja' wählt, erkennst, dass ein anderer Marja' der Meistwissende ist, dann musst du zu ihm wechseln.

 

:D

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Gast bintImran
#salam#

:D

 

 

 

Wenn du durch die gültigen Wege, wie man den meistwissenden Marja' wählt, erkennst, dass ein anderer Marja' der Meistwissende ist, dann musst du zu ihm wechseln.

 

#lol#

 

:D

:P

Gültige Wege?

Angenommen, ich bin mit den Fatwas von einem Marja am meisten einverstanden, von meinem logischen Verstand her und von meinem Gefühl für das was richtig oder falsch ist, reicht das nicht, um ihm zu folgen?

:D

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Shi´aForLife
#salam#

:D

 

Nein, das ist kein gültiger Weg, um sich für einen Marja' zu entscheiden.

Die Wege wurden hier ausführlich erklärt: Taqlid, Nachahmung 2, meistwissende Marja, Ahlul Khibra, Khubrigan, Rat der Weisen

 

#lol#

 

:D

:P

 

Schwester....es fällt mir aber auf das NUR Imam Khamenei anhänger das sagen.

 

Ich finde jeder sollte für sich selbst entscheiden..und sich nicht auf ahlul khibra verlassen.

Denn wenn sie im unrecht waren, wird Allah(swt) fragen, WIESO hast ihnen geglaubt anstatt selber zu recherchieren?

 

Denn am ende kann man nicht sagen...tja...ich hab sie gefragt..und sie haben so und so gesagt.

 

Naja...Kher :D:D

 

:D

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#salam#

:D

 

Ich weiß nicht, wie du darauf kommst das auf Anhänger von Imam Khamenei zu beschränken #lol#

Lies dir mal die Fatwas von Sayyid Sistani durch und von anderen großen Gelehrten, dann wirst du sehen, dass sie sich da einig sind.

 

Ahl-ul-Khibra sind Mujtahids, die auf Maraje' spezialisiert sind und uns Informationen geben können. Du kannst auch selber in einer Hauzah deren Bücher studieren und dir Wissen über sie aneignen, was aber auch viel Zeit kostet, aber als Laie kannst du kein korrektes Urteil über sie fällen. Das ist doch logisch.

 

:D

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Gast bintImran

#salam#

:D

Also, ich habe mir die Fatwas von Imam Khamenei durchgelesen.

 

1. Frage (F. 1): Ist die Verpflichtung zur Nachahmung (selbst) eine Angelegenheit der Nachahmung oder der selbständigen Rechtsfindung ?

 

Antwort (A): Es ist eine selbständig Rechtsfindungs- (und) verstandesmäßige Angelegenheit.

 

Ich verstehe die Frage nicht!Die Antwort deswegen auch nicht.Kannst Du das vielleicht anders formulieren, Schw. Naynawa?

 

F. 2: Ist es Ihrer verehrten Meinung nach vorzuziehen, mittels Vorsichtsentscheidung oder durch Nachahmung zu handeln?

 

A: Für das Handeln mittels Vorsichtsentscheidung ist die Kenntnis, in welchen Fällen und wie die Vorsichtsentscheidung angewendet werden kann, (unbedingte) Voraussetzung, und nur wenige haben dieses Wissen. Hinzu kommt, daß für das Handeln mittels Vorsichtsentscheidung (erheblich) mehr Zeit benötigt wird. Daher ist die Nachahmung eines Rechtsgelehrten , der die Voraussetzungen in sich vereinigt (erfüllt) hat, zu bevorzugen.

 

Was ist eine Vorsichtsentscheidung?

 

F. 7: Wenn wir manche Personen, die nicht über genügend Information verfügen, über ihren Nachzuahmenden (über ihr Vorbild) fragen, antworten sie, daß sie es nicht wissen, oder sie sagen, wir ahmen dieses und jenes Vorbild der Nachahmung nach. Aber sie sehen sich nicht verpflichtet, sein religiöses Regelwerk für sich anzuwenden, oder sich danach zu richten. Wie sind ihre Taten zu beurteilen?

 

A: Wenn deren Taten der Vorsichtsentscheidung , der Wahrheit oder den Rechtsurteilen des Rechtsgelehrten , an den man sich wenden müßte, entsprechen, dann sind sie als gültig zu beurteilen.

 

Heißt, das, wenn man nicht genügend Wissen hat, aber trotzdem etwas Richtiges macht, dann wird es trotzdem als gültig betrachtet vor Allah?

 

Habe noch viele Fragen, aber leider heute keine Zeit mehr. Ich frage morgen weiter!

 

:D

 

 

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As Salamu 3aleikum,

 

#salam#

:D

Also, ich habe mir die Fatwas von Imam Khamenei durchgelesen.

 

1. Frage (F. 1): Ist die Verpflichtung zur Nachahmung (selbst) eine Angelegenheit der Nachahmung oder der selbständigen Rechtsfindung ?

 

Antwort (A): Es ist eine selbständig Rechtsfindungs- (und) verstandesmäßige Angelegenheit.

 

Ich verstehe die Frage nicht!Die Antwort deswegen auch nicht.Kannst Du das vielleicht anders formulieren, Schw. Naynawa?

 

Ich bin zwar nicht Sr. Naynawa, aber ich versuche es trotzdem mal :D . Damit soll wahrscheinlich gemeint sein, warum man Nachahmung machen muss; entweder nur aus dem Prinzip der Nachahmung oder, um die richtigen Urteile für sich zu finden. Und die Anwort war, dass es um das Prinzip der Rechtsfindung geht, und deswegen nachgeahmt werden soll.

 

 

F. 2: Ist es Ihrer verehrten Meinung nach vorzuziehen, mittels Vorsichtsentscheidung oder durch Nachahmung zu handeln?

 

A: Für das Handeln mittels Vorsichtsentscheidung ist die Kenntnis, in welchen Fällen und wie die Vorsichtsentscheidung angewendet werden kann, (unbedingte) Voraussetzung, und nur wenige haben dieses Wissen. Hinzu kommt, daß für das Handeln mittels Vorsichtsentscheidung (erheblich) mehr Zeit benötigt wird. Daher ist die Nachahmung eines Rechtsgelehrten , der die Voraussetzungen in sich vereinigt (erfüllt) hat, zu bevorzugen.

 

Was ist eine Vorsichtsentscheidung?

 

Wir sind verpflichtet in einer Ausübung Vorsicht walten zu lassen und so zu verfahren, dass wir die Pflicht, die im Kern der Sache liegt, erfüllt haben. Ein Beispiel: Wenn wir eine Flasche vorliegen haben, wo wir nicht wissen, ob sich darin Alkohol befindet oder nicht (wie bei manchen Medikamenten), so gehen wir davon aus, dass es nicht so ist. Aber wenn wir zwei Flaschen vor uns haben und sicher wissen, dass sich in einer Alkohol befindet, dann gilt hier der Grundsatz der Vorsicht, hier also Vorsichtsentscheidung. Sowas ist eine der vier praktischen Grundlagen in der Rechtswissenschaft.

 

 

F. 7: Wenn wir manche Personen, die nicht über genügend Information verfügen, über ihren Nachzuahmenden (über ihr Vorbild) fragen, antworten sie, daß sie es nicht wissen, oder sie sagen, wir ahmen dieses und jenes Vorbild der Nachahmung nach. Aber sie sehen sich nicht verpflichtet, sein religiöses Regelwerk für sich anzuwenden, oder sich danach zu richten. Wie sind ihre Taten zu beurteilen?

 

A: Wenn deren Taten der Vorsichtsentscheidung , der Wahrheit oder den Rechtsurteilen des Rechtsgelehrten , an den man sich wenden müßte, entsprechen, dann sind sie als gültig zu beurteilen.

 

Heißt, das, wenn man nicht genügend Wissen hat, aber trotzdem etwas Richtiges macht, dann wird es trotzdem als gültig betrachtet vor Allah?

 

Ich glaube, die Antwort bezieht sich darauf, dass derjenige sich mit Vorsichtsentscheidung auskennt.

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Gast bintImran

#salam#

:D

 

 

Ich bin zwar nicht Sr. Naynawa, aber ich versuche es trotzdem mal #lol#

Ja, Entschuldigung, Sr. Yasmina :D

 

Damit soll wahrscheinlich gemeint sein, warum man Nachahmung machen muss; entweder nur aus dem Prinzip der Nachahmung oder, um die richtigen Urteile für sich zu finden. Und die Anwort war, dass es um das Prinzip der Rechtsfindung geht, und deswegen nachgeahmt werden soll.

 

Wie kann man jemanden nachahmen nur, um jemanden nachzuahmen? Es ist doch klar, dass der, den man nachahmt, es besser wissen sollte als man selbst, sonst ist es doch sinnlos ihn nachzuahmen.

 

 

 

Wir sind verpflichtet in einer Ausübung Vorsicht walten zu lassen und so zu verfahren, dass wir die Pflicht, die im Kern der Sache liegt, erfüllt haben. Ein Beispiel: Wenn wir eine Flasche vorliegen haben, wo wir nicht wissen, ob sich darin Alkohol befindet oder nicht (wie bei manchen Medikamenten), so gehen wir davon aus, dass es nicht so ist. Aber wenn wir zwei Flaschen vor uns haben und sicher wissen, dass sich in einer Alkohol befindet, dann gilt hier der Grundsatz der Vorsicht, hier also Vorsichtsentscheidung. Sowas ist eine der vier praktischen Grundlagen in der Rechtswissenschaft.

 

Also die Vorsichtsentscheidung hierbei ist dann, dass man vorsichtshalber davon ausgeht, dass in beiden Flaschen Alkohol ist?

Oder ist die Vorsichtsentscheidung, dass man genau kontrolliert, in welcher der beiden Flaschen Alkohol ist?

 

Ich glaube, die Antwort bezieht sich darauf, dass derjenige sich mit Vorsichtsentscheidung auskennt.

 

 

Wie kann man genug Wissen haben, eine Vorsichtsentscheidung zu treffen, wenn man noch nicht einmal genug Informationen vom Nachzuahmenden hat?

 

 

wasalam

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#salam#

:D

 

1. Frage (F. 1): Ist die Verpflichtung zur Nachahmung (selbst) eine Angelegenheit der Nachahmung oder der selbständigen Rechtsfindung ?

 

Antwort (A): Es ist eine selbständig Rechtsfindungs- (und) verstandesmäßige Angelegenheit.

 

Es wird geantwortet, dass die Verpflichtung zur Nachahmung keine Angelegenheit der Nachahmung, sondern der selbstständigen Rechtsfindung und eine verstandesmäßige Angelegenheit ist. D.h. die Nachahmung eines Rechtsgelehrten ist auf die selbstständige Rechtsfindung zurückzuführen.

 

F. 2: Ist es Ihrer verehrten Meinung nach vorzuziehen, mittels Vorsichtsentscheidung oder durch Nachahmung zu handeln?

 

A: Für das Handeln mittels Vorsichtsentscheidung ist die Kenntnis, in welchen Fällen und wie die Vorsichtsentscheidung angewendet werden kann, (unbedingte) Voraussetzung, und nur wenige haben dieses Wissen. Hinzu kommt, daß für das Handeln mittels Vorsichtsentscheidung (erheblich) mehr Zeit benötigt wird. Daher ist die Nachahmung eines Rechtsgelehrten , der die Voraussetzungen in sich vereinigt (erfüllt) hat, zu bevorzugen.

 

Was ist eine Vorsichtsentscheidung?

 

Es ist so, dass es 3 verschiedene Wege gibt zu einem gültigen Rechtsurteil zu kommen:

Entweder man ist selber ein Rechtsgelehrte und kann selbstständige Rechtsfindung betreiben,

oder man kommt mittels Vorsichtsentscheidung zu einem Rechtsurteil

oder durch Taqlid/Nachahmung.

 

Die Vorsichtsentscheidung kann ich dir mal grob erklären, da ich die Einzelheiten dazu nicht genau kenne:

Bei der Vorsichtsentscheidung ziehst du alle Rechtsurteile der Rechtsgelehrten in Betracht und folgst dann aus Vorsicht dem Urteil, wo die Wahrscheinlichkeit am geringsten ist, dass du etwas falsches machst.

Beispiel: Einige Rechtsgelehrte sagen etwas ist Haram, andere sagen, es ist Halal. Bei der Vorsichtsentscheidung folgst du dann dem Urteil, wo es als Haram eingestuft ist.

Noch ein Beispiel: Einige Rechtsgelehrte sagen, etwas macht das Gebet ungültig, andere sagen, es macht es nicht ungültig. Das sicherste Urteil für dich wäre, davon auszugehen, dass es das Gebet ungültig macht.

 

Aus der Fatwa kannst du entnehmen, dass das Handeln nach der Vorsichtsentscheidung viel Zeit und Wissen benötigt, weshalb uns geraten wird besser einen Rechtsgelehrten nachzuahmen.

 

F. 7: Wenn wir manche Personen, die nicht über genügend Information verfügen, über ihren Nachzuahmenden (über ihr Vorbild) fragen, antworten sie, daß sie es nicht wissen, oder sie sagen, wir ahmen dieses und jenes Vorbild der Nachahmung nach. Aber sie sehen sich nicht verpflichtet, sein religiöses Regelwerk für sich anzuwenden, oder sich danach zu richten. Wie sind ihre Taten zu beurteilen?

 

A: Wenn deren Taten der Vorsichtsentscheidung , der Wahrheit oder den Rechtsurteilen des Rechtsgelehrten , an den man sich wenden müßte, entsprechen, dann sind sie als gültig zu beurteilen.

 

Heißt, das, wenn man nicht genügend Wissen hat, aber trotzdem etwas Richtiges macht, dann wird es trotzdem als gültig betrachtet vor Allah?

 

In der Frage geht es um diejenigen, die kein gültiges Taqlid machen, sondern sich nicht verpflichtet ansehen einem bestimmten Rechtsgelehrten zu folgen und sich nach ihm zu richten. Es wird gefragt, ob deren Taten als gültig betrachtet werden oder nicht.

Imam Khamenei antwortet dann allgemein, dass wenn sie nach der Vorsichtsentscheidung handeln, oder sich an die Rechtsurteile des Rechtsgelehrten halten, den man nachahmen muss, ihre Taten als gültig betrachtet werden.

 

:D

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Gast bintImran

#salam#

:D

 

F. 9: Ist es erlaubt, einen Rechtsgelehrten nachzuahmen, der sich zur Vorbildfunktion (noch) nicht (öffentlich) bekannt und kein religiöses Regelwerk herausgegeben hat?

 

A: Wenn der religiös Erwachsene , der gewillt ist, diesen (Rechtsgelehrten) nachzuahmen, feststellt, daß dieser ein Rechtsgelehrter ist, welcher die Voraussetzungen (zur Vorbildfunktion) in sich vereinigt (erfüllt), dann ist es unbedenklich.

 

Wenn man sogar einen Rechtsgelehrten nachahmen kann, der sich zur Vorbildfunktion nicht bekannt hat, heisst das nicht, dass man selber entscheiden kann ob man ihn nachahmt oder nicht?

 

:D

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#bismillah#

#salam#

 

Ja, man darf ihn nachahmen, nachdem man festgestellt hat, dass er die Voraussetzungen dafür erfüllt.

 

F. 15: Ist es eine Voraussetzung, daß das Vorbild der Nachahmung der Meistwissende ist? Was sind die Merkmale und Erfordernisse des meisten Wissens ?

 

A: Vorsichtshalber ist der Meistwissende in den Angelegenheiten, in denen die Rechtsurteile des Meistwissenden sich von den Rechtsurteilen der anderen unterscheiden, nachzuahmen. Das Merkmal des Meistwissenden ist, daß er fähiger ist als die übrigen Rechtsgelehrten bei der Kenntnis vom Befehl Allahs, dem Erhabenen, und bei der religionspezifischen Analyse der göttlichen religiösen Verpflichtungen, ausgehend von ihren Beweisen. Und sein (des Gelehrten) Wissen über die Umstände seiner Zeit, in dem Maß, in dem die Analyse der (verschiedenen) Themen der religionsgesetzlichen Urteile (davon) beeinflußt werden können, und (sein Wissen) über die Erklärung der religionsrechtlichen Meinung, welche notwendig ist für die Verdeutlichung der religionsgesetzlichen Verpflichtungen, beeinflussen auch (maßgeblich) die selbständige Rechtsfindung .

 

F. 20: Wen müssen wir im Hinblick auf die (korrekte) Nachahmung nachahmen?

 

A: Man muß den Rechtsgelehrten nachahmen, der die Voraussetzungen zum Urteilen (im islamischen Recht) und zur Vorbildfunktion erfüllt, und daß er der Meistwissende ist (gilt) als Vorsichtsmaßnahme.

 

#salam#

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