Muhsin ibn Batul Geschrieben 26. Mai 2009 Melden Teilen Geschrieben 26. Mai 2009 Fatwa Nr.: 53878e Frage: In einigen Ihrer Istifta'at benutzen Sie das Wort "should" (sollte). Bedeutet dies ein striktes Verbot (haram), oder ist die Angelegenheit dem Gläubigen selbst überlassen? Antwort: Es kommt drauf an. Wenn es in der Angelegenheit um das Verrichten einer Handlung geht, bedeutet dies, das es wajib (verpflichtend) ist, dies zu vollziehen. Und wenn es in der Angelgenheit über das Unterlassen einer Tat geht, so bedeutet es, dass dies vermieden werden muss und es haraam ist. Allerdings bedeutet das nicht, dass es dem Mukallaf (religiös Erwachsenen) überlassen ist zu wählen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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