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Die Bedeutung des Wortes "sollte" in den Istifta'at


Muhsin ibn Batul

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Muhsin ibn Batul

Fatwa Nr.: 53878e

 

Frage: In einigen Ihrer Istifta'at benutzen Sie das Wort "should" (sollte). Bedeutet dies ein striktes Verbot (haram), oder ist die Angelegenheit dem Gläubigen selbst überlassen?

Antwort: Es kommt drauf an. Wenn es in der Angelegenheit um das Verrichten einer Handlung geht, bedeutet dies, das es wajib (verpflichtend) ist, dies zu vollziehen. Und wenn es in der Angelgenheit über das Unterlassen einer Tat geht, so bedeutet es, dass dies vermieden werden muss und es haraam ist. Allerdings bedeutet das nicht, dass es dem Mukallaf (religiös Erwachsenen) überlassen ist zu wählen.

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