zainab1981 Geschrieben 4. Mai 2006 Melden Teilen Geschrieben 4. Mai 2006 As salaam aleikum, Mein Deutsch is nicht so gut weil ich aus den Niederlanden komme. Ich möchte gern einige Artikel von dieser Site übersetzen, weil wir in Holland nur ein wenig shiasites haben. Jetzt übersetze ich das Artikel über Aschura und darüber hab' ich eine frage. Imam Hussain sagt ins erste Teil: Fatima sughra ist krank,(...) Meine Frage ist: wieso ist sie krank und is sie danach gestorben? Ich hatte einmal gelesen dass sie schon gestorben war...auf die lehbzeit von 18 Jahren. Ich hoffe das jemand mir helfen kann, insha'allah as salaam aleikum Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Yamin Naqvi Geschrieben 4. Mai 2006 Melden Teilen Geschrieben 4. Mai 2006 Fatimah Sughra hat überlebt und blieb in Medina zurück. Übrigens hat der "Aschura"-Artikel ("Reise der Tränen"), den Du ansprichst, mittlerweile ein Copyright soweit ich weiß. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ahlulbayt-Ahluljannah Geschrieben 4. Mai 2006 Melden Teilen Geschrieben 4. Mai 2006 Meine Frage ist: wieso ist sie krank und is sie danach gestorben? Ich hatte einmal gelesen dass sie schon gestorben war...auf die lehbzeit von 18 Jahren. liebe schwester Zainab, Fatima az-Zahra ist mit 18 Jahren gestorben, weil ihr Vater, der Prophet Mohammad sie sehr geliebt hatte und als der prophet Mohammad schon verstorben war, trauerte Fatima az-Zahra sehr um ihr Vater, der prophet Mohammad bis sie dann letzten endlich krank wurde und gestorben ist. Und wo liegt sie gestorben? Niemanden sieht und wissen!!! Fatima az-Zahra Sayyidah Nisa' al-Alameen inshAllah es dir weiterhelfen fee Amani Allah wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
zainab1981 Geschrieben 4. Mai 2006 Autor Melden Teilen Geschrieben 4. Mai 2006 As salaam aleikum, Vielen Dank für die antworten. Aber wenn Fatima as mit 18 Jahren gestorben war, wie alt war Imam Hussain(as) denn? Und wie alt ist er in das Begin von dem Artikel? Oh, ich wusste nicht dass er ein copyright gab. Wem kan ich fragen ob ich das Artikel übersetzen darf, inshaállah? Wa aleikum salaam wa rahmatullahi wa barakatuhu. zainab Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Yamin Naqvi Geschrieben 4. Mai 2006 Melden Teilen Geschrieben 4. Mai 2006 As salaam aleikum, Vielen Dank für die antworten. Aber wenn Fatima as mit 18 Jahren gestorben war, wie alt war Imam Hussain(as) denn? Und wie alt ist er in das Begin von dem Artikel? Oh, ich wusste nicht dass er ein copyright gab. Wem kan ich fragen ob ich das Artikel übersetzen darf, inshaállah? Wa aleikum salaam wa rahmatullahi wa barakatuhu. zainab hier wird von zwei verschiedenen Fatimahs gesprochen. Jene, die mit 18 den Märtyrertod erhielt, ist die Mutter Imam Hussains . Und Fatimah Sughra , indem Aschura-Artikel erwähnt, ist die Tochter Imam Hussains . Diese musste aufgrund ihrer Krankheit in Medina zurück bleiben und reiste nicht mit der KArawane nach Kerbala. Sie überlebte und traf nach der Tragödie von Kerbala mit den überlebenden zusammen, als diese nach Medina zurück kehrten. Wie sie verstarb und wo sie begraben ist, weiß ich leider nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Muslimbro Geschrieben 6. Mai 2006 Melden Teilen Geschrieben 6. Mai 2006 Fatimah Sughra hat überlebt und blieb in Medina zurück. Übrigens hat der "Aschura"-Artikel ("Reise der Tränen"), den Du ansprichst, mittlerweile ein Copyright soweit ich weiß. Salam. Meiner Meinung nach gibt es im Islam nicht den Copyright in dem Sinne. Natürlich sind Zitate sowie Herkunft verschiedener Beiträge und Werke angebracht und Pflicht. Und man sollte auch nichts dazu erfinden und wenn man was hinzufügt, dies auch anmerken. Dies dient auch dem eigenen Vorteil und man kann so seine Thesen später auch leichter belegen. Aber damit ist es auch schon geschehen: Obwohl der folgende Bezug eine sunnitische Rechtsprechung zu sein scheint, klingt sie im Groben und Ganzen logisch. Vgl: http://www.al-haqq.net/rechstspruch.htm : Handelt es sich bei dem geistigen Eigentum um die zweite Kategorie, wie die wissenschaftliche Theorie oder die Idee zu einer Erfindung, und hat der Urheber sie nicht auf Papier gebracht oder sie auf Diskette bzw. Kassette gespeichert, so gehört sie zum Privateigentum des Erschaffers. Es ist ihm gestattet, sie zu verkaufen oder anderen mitzuteilen, falls sie einen Wert im Islam hat. Tut er dies, so ist es demjenigen, der sie in einer islamisch erlaubten Form erworben hat, gestattet, ohne Einschränkung seitens des ursprünglichen Inhabers darüber gemäß den Ahkam shar´iyya zu verfügen. Dieser Hukm (Rechtsspruch) gilt ebenfalls für jeden, der ein Buch, eine Diskette oder Kassette kauft, die geistiges Material enthält, sei es wissenschaftlicher oder literarischer Art. So wie derjenige das Recht hat, es zu lesen und von den darin enthaltenen Informationen zu profitieren, so hat er ebenfalls das Recht, darüber durch Vervielfältigung, Verkauf oder Schenkung zu verfügen. Es ist jedoch nicht zulässig, das wissenschaftliche Material auf jemand anderen zurückzuführen als auf den eigentlichen Urheber, denn dies würde als Lüge sowie als Fälschung gelten, und beides ist islamisch verboten. Das Recht, geistiges Eigentum zu respektieren, ist ein ideelles Recht, das die Zurückführung der Idee auf den Urheber einschließt, nicht aber das Verbot der Nutznießung durch andere, welche die Einwilligung des Urhebers nicht haben. Mit diesem ideellen Recht wird ein ethischer Wert verwirklicht. Die Kapitalisten allerdings konzentrieren sich bei all ihren Handlungen und Gesetzen auf die Verwirklichung eines materiellen Wertes, denn das ist der Maßstab ihrer Ideologie. Sie gingen soweit, die spirituellen, menschlichen und ethischen Werte, die dem Menschen naturgegeben sind, in den Dienst der Realisierung eines materiellen Wertes zu stellen, indem sie auch versuchten, jeden dieser Werte durch Geld zu bemessen. Als Konsequenz daraus stürzten sie die Welt in Übel und Dekadenz. Was die Bedingungen betrifft, die durch die vom Menschen gemachten Gesetze festgelegt wurden und den Buchautoren, den Entwicklern von Computerprogrammen sowie den Erfindern erlauben, diese im Namen des Urheberrechts aufzustellen, wie das Druck- oder Patentrecht, so sind es islamisch rechtswidrige Bedingungen, deren Einhaltung nicht verpflichtend ist. Denn die Erfordernisse eines Kaufvertrages im Islam verleihen dem Käufer sowohl das Eigentums- als auch das Verfügungsrecht über die erworbene Ware. Jede Bedingung, die den Erfordernissen eines Kaufvertrages widerspricht, entbindet den Käufer davon, selbst wenn es hundert Bedingungen wären. Aussnahme ist das Copyright in Verbindung mit dem deutschen Gesetz, was selbstverständlich eingehalten werden muss. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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