Riyad Geschrieben 4. Mai 2006 Melden Teilen Geschrieben 4. Mai 2006 danke für eure antworten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Batul Geschrieben 4. Mai 2006 Melden Teilen Geschrieben 4. Mai 2006 Ich kenne es so, dass man seinen Eltern in allem gehorchen muss bis auf Dinge, die gegen das islamische Recht verstoßen. Von daher würde ich hier auch davon ausgehen, dass du dem Wunsch deines Vaters abschlagen darfst. Allerdings bin ich mir nicht 100% sicher, ist nur mein Gedankengang! Inshallah korrigieren mich die Geschwister, wenn mein Gedankengang doch vollkommen daneben lag Liebe Grüße Batul Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Selah Ad Din Geschrieben 4. Mai 2006 Melden Teilen Geschrieben 4. Mai 2006 um kein haram zu begehen darfst du deinen vater/mutter ignorieren ich hab ein hadith gelesen da hieß es wenn ein keind zum nachtgebet in die moschee gehen will und die mutter ihm das verbietet weil sie angst hat das was im dunklen passiert und das kind dies ignoriert um sein gebet in der moschee zu verrichten ist es richtig so.. daraus folgere ich das man um religiöse dinge zu verrichten die eltern umgehen darf ausserdem schafft der befehl der eltern eine haram sache nicht ab Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sayko Geschrieben 4. Mai 2006 Melden Teilen Geschrieben 4. Mai 2006 selamunaleykum, ja man darf seinen eltern wiedersprechen in manchen situationen, aber darf man einen menschen auch verbrennen, das war ja die frage?? waselam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Yamin Naqvi Geschrieben 5. Mai 2006 Melden Teilen Geschrieben 5. Mai 2006 um kein haram zu begehen darfst du deinen vater/mutter ignorieren ich hab ein hadith gelesen da hieß es wenn ein keind zum nachtgebet in die moschee gehen will und die mutter ihm das verbietet weil sie angst hat das was im dunklen passiert und das kind dies ignoriert um sein gebet in der moschee zu verrichten ist es richtig so.. daraus folgere ich das man um religiöse dinge zu verrichten die eltern umgehen darf ausserdem schafft der befehl der eltern eine haram sache nicht ab das ist grundweg falsch, da die Eltern Mustahabaat sehr wohl verbieten dürfen. Dann ist es haraam für das Kind dennoch in die Moschee zu gehen und dort zu beten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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