Hamudi1990 Geschrieben 1. Juni 2009 Melden Teilen Geschrieben 1. Juni 2009 Salamualeikum Ich wollte mal gerne wissen was die Vorraussetzungen für eine Zeitehe Muta' sind. Ich bin schon seit etwa 9Monaten mit einer Christin zusammen und wir haben uns wirklich verliebt und wir haben inshallah vor uns irgendwann zu verloben und dann heiraten (unsere Eltern wissen das mit uns auch schon seit längerem und akzeptieren das). Aber bis dahin würden wir gerne nach islamischen Recht zusammen sein, also halal. Und jetzt wollte ich mal wissen wie das so ist, weil meine Freundin noch 17 Jahre jung ist und noch nichts mit nem anderen Jungen hatte vor mir. Brauch man dann die Erlaubniss ihrer und meiner Eltern oder können wir das ohne die Eltern machen und wie läuft das ab und was muss man dann sagen. Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Uasalamualeikum wa rahmatullahu wa baraktum Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 1. Juni 2009 Melden Teilen Geschrieben 1. Juni 2009 http://www.eslam.de/begriffe/z/zeitehe.htm Die Erlaubnis des Vaters des Mädchens ist erforderlich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
al-Sadr Geschrieben 1. Juni 2009 Melden Teilen Geschrieben 1. Juni 2009 http://www.eslam.de/begriffe/z/zeitehe.htm Die Erlaubnis des Vaters des Mädchens ist erforderlich. Aber nur wenn sie Muslima ist, so viel ich weiss. Bei einer Christin, so wie es in deinem Fall ist, ist es glaube ich nicht erforderlich, oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 1. Juni 2009 Melden Teilen Geschrieben 1. Juni 2009 Frage: Brauche ich die Genehmigung des Vaters, wenn das Mädchen zur Ahlulkitab gehört? Antworten: Imam Khamenei Die Heirat eines jungfräulichen Mädchens, sollte aus verpflichtender Vorsichtsmaßnahme, mit Einverständnis ihres Vaters, oder Großvaters väterlicherseits erfolgen. Sayyed Sistani Bei der Heirat ist es notwendig, dass eine jungfräuliche Frau, egal ob Muslima oder von der Ahlul Kitaab, die Einwilligung ihres Vaters, oder Großvaters väterlicherseits einholt, wenn sie nicht eigenständig ist. Allerdings ist es aus verpflichtender Vorsichtsmaßnahme verpflichtend, das Einverständnis einzuholen, auch wenn sie eigenständig ist. Sayyed Fadlallah Wenn sie noch nicht reif ist, so benötigt sie die Erlaubnis ihres Walis (Vormund). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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