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Urteile zum Verlesen


3aliy

Empfohlene Beiträge

FatwaNr: 130856

 

Frage:

Ist es erlaubt das Verlesen von Al-Fatiha oder der anderen Sure im Gebet zu wiederholen, wenn man unachtsam war, was die Bedeutung ist und erst nachdem man zu Ende verlesen hat, aufmerksam wurde? Und wenn der Betende dies absichtlich getan hat (die Wiederholung), ohne dass er weiss, dass es (gegebenfalls) haram ist, wird sein Gebet dadurch ungültig?

 

Antwort:

Allein die Wiederholung der Sure an sich ist nicht verboten, wenn es nicht mit der Absicht geschieht, dass es ein Teil des Gebets ist, wenn es aber aufgrund der Einflüsterung geschieht, dann wäre es nicht erlaubt und auf jeden Fall ist das Gebet gemäß der gestellten Frage gültig.

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