Sabreen Geschrieben 19. Mai 2006 Melden Teilen Geschrieben 19. Mai 2006 Ich habe hier ein paar Fragen: 1)ist es schlimm dass man z.b das morgengebet+mittag+nachmittag gebet zusammen verrichtet? 2)wenn einer stirbt und die Person hat nie das Gebet verrichtet, kann man dann das Gebet für diese Person nachholen??(als Frau)??? 3)und was ist mit dem "Hag", sagen wir mal die Person war noch nicht im "Hag" und stirbt, kann man dann für diese Person den "Hag" nachholen???auch als Frau??? Ich hoffe dass es nicht zuviel für euch ist,inshallah bekomm ich bald eine Antwort auf meine fragen wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Fatima Geschrieben 19. Mai 2006 Melden Teilen Geschrieben 19. Mai 2006 )ist es schlimm dass man z.b das morgengebet+mittag+nachmittag gebet zusammen verrichtet? das ist nicht zulässig, bzw. das Morgengebet musst du dann mit der Absicht des Nachholens (qadha) beten. 2)wenn einer stirbt und die Person hat nie das Gebet verrichtet, kann man dann das Gebet für diese Person nachholen??(als Frau)??? dazu habe ich leider noch nichts gefunden. Vielleicht wissen einige Geschwister mehr. 3)und was ist mit dem "Hag", sagen wir mal die Person war noch nicht im "Hag" und stirbt, kann man dann für diese Person den "Hag" nachholen???auch als Frau??? Ja, das geht, sie muss es nur für eine bestimmte definierte Person tun. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Yamin Naqvi Geschrieben 19. Mai 2006 Melden Teilen Geschrieben 19. Mai 2006 1)ist es schlimm dass man z.b das morgengebet+mittag+nachmittag gebet zusammen verrichtet? Man kann nur Mittags- und Nachmittagsgebet nacheinander beten (Zuhr & Asr). das Fajr-Gebet (MOrgengebet) musst Du zu seiner Zeit beten, oder wenn Du es nachholst, wann immer Du kannst. 2)wenn einer stirbt und die Person hat nie das Gebet verrichtet, kann man dann das Gebet für diese Person nachholen??(als Frau)??? 3)und was ist mit dem "Hag", sagen wir mal die Person war noch nicht im "Hag" und stirbt, kann man dann für diese Person den "Hag" nachholen???auch als Frau??? Ich hoffe dass es nicht zuviel für euch ist,inshallah bekomm ich bald eine Antwort auf meine fragen wasalam Ja ist möglich Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sabreen Geschrieben 19. Mai 2006 Autor Melden Teilen Geschrieben 19. Mai 2006 Danke für eure Atworten Ich mach es immer sonst so, dass ich das Morgengebet (quadha) mit den Mittag und Nachmittaggebet verrichte& megreb+3escha zusammen verrichte. aber ist es schlimm wenn man nicht zum morgengebet aufsteht und es morgens verrichtet??? also heißt es eine Frau könnte das Gebet für den z.b "verstorbenen" Vater nachholen????!!! weil ich hab mal im TV gehört, dass wenn z.b ein Elternteil(Vater) stirbt und er nie gebetet hat kann nur der älteste Sohn das Gebet für ihn nachholen, deshalb wollte ich mir sicher sein.... wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Fatima Geschrieben 19. Mai 2006 Melden Teilen Geschrieben 19. Mai 2006 Danke für eure Atworten Ich mach es immer sonst so, dass ich das Morgengebet (quadha) mit den Mittag und Nachmittaggebet verrichte& megreb+3escha zusammen verrichte. aber ist es schlimm wenn man nicht zum morgengebet aufsteht und es morgens verrichtet??? also heißt es eine Frau könnte das Gebet für den z.b "verstorbenen" Vater nachholen????!!! weil ich hab mal im TV gehört, dass wenn z.b ein Elternteil(Vater) stirbt und er nie gebetet hat kann nur der älteste Sohn das Gebet für ihn nachholen, deshalb wollte ich mir sicher sein.... wasalam natürlich ist es nicht gut, wenn man das Morgengebet verschläft. Ich kannte es bisher nur so, dass der älteste Sohn verpflichtet ist, für sienen verstorbenen Vater das Gebet nachzuholen, aber ich weiß nicht, ob das theoretisch auch die Tochter erledigen kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sayko Geschrieben 19. Mai 2006 Melden Teilen Geschrieben 19. Mai 2006 Ich kannte es bisher nur so, dass der älteste Sohn verpflichtet ist, für sienen verstorbenen Vater das Gebet nachzuholen, aber ich weiß nicht, ob das theoretisch auch die Tochter erledigen kann. HEY NE ODER mein vater hat nach mir angefangen zu beten, des heißt ich müsste 30jahre für meinen vater nachholen ?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sabreen Geschrieben 19. Mai 2006 Autor Melden Teilen Geschrieben 19. Mai 2006 Danke für deine Antwort Fatima!!!! wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Azad Geschrieben 19. Mai 2006 Melden Teilen Geschrieben 19. Mai 2006 salam also kann man das Morgengebet auch evtl. mittags beten, wenn man es nachholen muss? Ich weiss die Frage ist mit Sicherheit schon 1000 mal gestellt worden aber ich habe keine Zeit und muss es wissen Was salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Fatima Geschrieben 19. Mai 2006 Melden Teilen Geschrieben 19. Mai 2006 salam also kann man das Morgengebet auch evtl. mittags beten, wenn man es nachholen muss? Ich weiss die Frage ist mit Sicherheit schon 1000 mal gestellt worden aber ich habe keine Zeit und muss es wissen Was salam man kann es nachholen, wann man will, denn man hat es ja dann ohnehin verpasst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Zaman Geschrieben 19. Mai 2006 Melden Teilen Geschrieben 19. Mai 2006 Salam Alykum liebe Geschwister, Sayko schrieb: HEY NE ODER mein vater hat nach mir angefangen zu beten, des heißt ich müsste 30jahre für meinen vater nachholen ?? Damit diese Plicht in Kraft tritt muss der Vater gebetet haben, wenn er sein leben nicht gebetet hat, musst man das als Sohn nicht nachholen. Wenn er aber irgenwann anfängt regelmäßig zu beten, dann muss der Sohn es nachholen. Wenn man es freiwillig tut, dann ist das bestimmt einer der besten Ibadah die man machen kann. Fie Amanillahwas Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Syed Asad ALi Zaidi Geschrieben 19. Mai 2006 Melden Teilen Geschrieben 19. Mai 2006 Zaman Hat folgendes geschrieben: Damit diese Plicht in Kraft tritt muss der Vater gebetet haben, wenn er sein leben nicht gebetet hat, musst man das als Sohn nicht nachholen. Wenn er aber irgenwann anfängt regelmäßig zu beten, dann muss der Sohn es nachholen. und wenn der Vater nicht regelmäßig gebetet hat, dann muss der ältere Sohn das nicht nachholen oder was? Das kenne ich ja garnicht, kannst mir vielleicht sagen von wo du das hast? Mit freundlichen Grüßen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Zaman Geschrieben 25. Mai 2006 Melden Teilen Geschrieben 25. Mai 2006 Salamu alykum Entschuldige die verspätete Antwort. Sayyid Sistanie schreibt das so in seiner Risalah. Nachbeten muss der Sohn oder Walyy nur Gebete, die der Tote entschuldigt nicht gebetet hat (vergessen, Schlaf) Einige andere Maraji3 fügen dem noch ein A7wad hinzu, es auch nachzubeten, wenn derjenige es unentschuldigt nicht gebetet hat. Fie Amanillah was Salam P.s.: Man kann auch jemanden bezahlen, damit er die Gebete nachholt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ali Geschrieben 26. Mai 2006 Melden Teilen Geschrieben 26. Mai 2006 P.s.: Man kann auch jemanden bezahlen, damit er die Gebete nachholt. Salam ja das geht auch. Einen Cheich z.B. Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rajaa Geschrieben 27. Mai 2006 Melden Teilen Geschrieben 27. Mai 2006 Salam ... das hab ich zum Thema gefunden: http://islam-pure.de/iw/antworten/kapitel_...GebetsdesVaters F. 554: Ich bin der älteste Sohn der Familie. Muß ich, um die (versäumten) Verpflichtungen meines Vaters nachzuholen, diese (Versäumnisse), während er (noch) am Leben ist, von ihm erfragen, oder muß er mir (von sich aus) die (versäumte) Menge mitteilen? Und was ist meine religiöse Verpflichtung , wenn er mir nichts mitteilt? A: Sie sind nicht verpflichtet, zu überprüfen oder zu fragen, und in dieser Angelegenheit ist der Vater (von sich aus) zum Testament verpflichtet. Auf jeden Fall hat der älteste männliche Nachkomme nach dem Ableben seines Vaters die Anzahl der versäumten rituellen Gebete und des Fastens seines Vaters, von der er fest überzeugt ist, (daß sie versäumt wurden,) nachzuholen. F. 555: Wenn jemand stirbt, und alles, was er besaß, ein von seinen Kindern bewohntes Haus war, er noch rituelle Gebete und Fasten zu verrichten hatte, und sein ältester Sohn diese (Versäumnisse) aufgrund seiner täglichen Beschäftigungen nicht nachholen kann, müssen diese (Kinder) dann dieses Haus verkaufen, um seine (versäumten) rituellen Gebete und Fasten (gegen Zahlung von jemand anderem) nachholen zu lassen? A: Das Nachholen des rituellen Gebets und Fastens , welches der Vater zu verrichten hatte, ist (nach dem Ableben des Vaters) auf jeden Fall von seinem ältesten Sohn durchzuführen, außer wenn der Verstorbene testamentarisch festgehalten hat, (jemand anderes) von einem Drittel seines Erbgutes damit zu beauftragen, und wenn dieses (Drittel des Erbgutes) für alles, was er an rituellem Gebet und Fasten zu verrichten hatte, ausreichen würde, dann muß das Drittel des Erbgutes hierfür eingesetzt werden. Wassalam Rajaa Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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