Muhsin ibn Batul Geschrieben 28. Juli 2009 Melden Teilen Geschrieben 28. Juli 2009 Fatwa Nr.: 55082e Frage: Könnten Sie mir bitte alle Rechte und Pflichten des Mannes und der Frau in der Ehe aufzählen? Antwort: Eine Ehefrau sollte das Haus - bei einer Dauerehe - nicht ohne Einverständnis des Mannes verlassen. Sie muss all seine sexuellen Bedürfnissen erfüllen und darf ihm den Geschlechtsverkehr nicht ohne islamische Rechtfertigung nach der Shari'ah (z.B. Periode) verwehren. Wenn sie diese Angelegenheiten befolgt, dann ist der Ehemann dazu verpflichtet sie mit Essen, Kleidung, Obdach und notwendigen Dingen - welche in den Büchern erwähnt werden - zu versorgen, und wenn er das nicht tut, dann schuldet er es ihr, wobei es keine Rolle spielt, ob er es ermöglichen kann oder nicht. Wenn die Ehefrau ihrem Ehemann bei diesen Angelegenheiten nicht gehorcht*, so begeht sie eine Sünde und hat kein Recht auf Versorgung durch Essen, Bekleidung, Obdach oder Geschlechtsverkehr mit ihrem Ehemann. Dennoch ihr mahr (Brautgbae) verbleibt weiterhin ihres. Einem Ehemann ist es nicht erlaubt seine Ehefrau zu Hausarbeit zu zwingen. Wenn die Ausgaben der Ehefrau auf der Reise höher sind als die Kosten, welche sie in ihrer Heimatstadt benötigt, so ist das nicht mehr die Verantwortung des Ehemannes. Jedoch wenn der Ehemann seine Ehefrau mit auf eine Reise nehmen möchte, so sollte er für ihre Kosten auf dieser Reise aufkommen. Wenn eine gehorchende* Ehefrau Lebensunterhalt fordert und der Ehemann es ablehnt ihr Unterhalt zu zahlen, so kann sie - um den Ehemann dazu zu zwingen ihr Unterhalt zu bezahlen - sich an die dafür authorisierte religiöse Authorität (haakim al-Shar') wenden. Wenn es nicht möglich ist, dann zu den gerechten ('aadil) Gläubigen (Mu'mineen), wenn dies unmöglich ist, dann zu den nicht-'aadil Gläubigen (den Sündhaften). Wenn, nach all den genannten Schritten es weiterhin unmöglich ist, ihren Ehemann dazu zu bringen für ihren Unterhalt zu sorgen, so ist es ihr erlaubt täglich von ihrem Ehemann Geld zu nehmen - ohne sein Wissen - eine Menge so hoch wie ihre täglichen Ausgaben. Wenn dies auch unmöglich ist, im Falle das sie dazu gezwungen ist sich (Geld) zu beschaffen, so ist sie während dieser Zeit (der Beschaffung) für ihre Ausgaben nicht dazu verpflichtet ihrem Ehemann zu gehorchen*. Einem Ehemann ist es nicht erlaubt seine Ehefrau zu verlassen, so dass sie weder gleich einer verheirateten Frau ist noch einer alleinstehenden. Dennoch ist er nicht verpflichtet die Nacht mit ihr alle vier Nächte zu verbringen. Einem Ehemann ist es nicht erlaubt seiner (Dauerehen-)Frau mehr als vier Monate den Geschlechtsverkehr zu verwehren. *Das Wort "gehorchen" klingt ein wenig missverständlich, jedoch ist damit einfach gemeint, dass sie sich an diese Pflicht hält und sie ausreichend erfüllt. Nisaa Shia reagierte darauf 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hana2017 Geschrieben 16. Oktober 2016 Melden Teilen Geschrieben 16. Oktober 2016 Bismillahe Rahmane Rahim alaykum slm www.alhadith.de/b/beziehung-zwischen-mann-und-frau/ Bücherempfehlungen: Ehe und Familie rechtliche und moralische Grundordnung Autor : Ayatullah Dr. Reza Ramezani ..auf dass Liebe und Gnade zwischen euch sei! Eheliche Partnerschaft im Islam Autor: Ayatullah Ibrahim Amini das Paradies der Ehe Autor: Imam Sayyid Ali Khamenei Liebesverschmelzung Sexualität im Islam Autor: Dr. Yavuz Özuguz erhältlich beim ESLAMICA Verlag Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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