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Eine Frage zur Zwangsehe und ihre Gültigkeit


Zeinab bint Ali

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Zeinab bint Ali

Bismillah ar-rahman ar-rahim

Assalamu 'aleikum

 

Es ist ja bekannt, dass eine erzwungene Ehe islamisch nicht anerkannt wird.

 

Aber wie wird diese Ehe dann aufgelöst?

 

Wenn jemand - meist Mädchen - zwangsverheiratet wird, geschieht das ja unter Druck, d.h. dass das Mädchen aussagt, dass sie in diese Ehe einwilligt, obwohl sie es eigentlich nicht will.

Wenn sie nach einer Zeit den Mut fasst und aussagt, dass sie gezwungen wurde; lässt sich so der Ehevertrag lösen?

Oder wäre ihre spätere Aussage nicht rechtsgültig, da sie ja vor Zeugen ausgesagt hat, dass sie einwillgt und sie auch unterschrieben hat...etc.?

 

Edit: Und noch eine Frage: Da diese Ehe üngültig ist, heisst das, dass die ''Eheleute'' nicht mahram sind, d.h. einander zu begegnen wäre Zina?

 

Wer weiss was ?

 

(Gerade stellte sich mir diese Frage, und da dachte ich, ich poste sie mal hier :) )

 

Fi Aman Allah

Wassalamu 'aleikum

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salam

 

ich denke diese ehe ist nicht gültig deswegen heißt es ja auch zwangsehe

von daher ist man nicht-mahram auch wenn es auf papier steht das

man verheiratet ist.

 

aber das mit der scheidung weiß ich leider nicht.

hoffentlich kann dir jemand weiter helfen

 

wasalam

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:)

 

Die Ehe ist kein stück papier, es ein Herzensvertrag. Sie hat diesen Vertrag nicht abgeschlossen, wenn ihr Herz nicht dafür war.

 

Beim Glaubensbekenntnis ist es doch das selbe, man sagte es aus Herzen ansonsten ist es ungültig.

 

 

Allah swt. verzeiht denen die es verdienen.

 

 

Ya Haq

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Zeinab bint Ali

Bismillah ar-rahman ar-rahim

Assalamu 'aleikum

 

Bruder Mazlum. Kann sie also dann einfach so gehen und einen anderen heiraten, da diese Ehe ungültig ist?

 

Fi Aman Allah

Wassalamu 'aleikum

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salam

 

ich denke mal theoretisch könnte sie einen anderen heiraten,

aber in der praxis ist es natürlich nicht so, da sie vom gesetz her

verheiratet ist, z.b. in deutschland bzw. man müsste die heirat ja auch in arabische

länder melden von daher dürfte sie ja nicht heiraten bevor die voherige aufgelöst wird.

 

aber lieber mal einen gelehrten fragen das ist sicherer

 

wasalam

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Bismillah ar-rahman ar-rahim

Assalamu 'aleikum

 

Bruder Mazlum. Kann sie also dann einfach so gehen und einen anderen heiraten, da diese Ehe ungültig ist?

 

Fi Aman Allah

Wassalamu 'aleikum

 

 

:)

 

Die Ehe ist ungültig. Sonst wären wir befürworter, wenn wir diese Form akzeptieren.

Sie sollte sich an eine vertrauenswürdige Person wenden die es dann inshallah überprüft ob es eine zwangsehe war, wenn es um eine handelt, wird die Ehe aufgelöst bzw. kann nicht aufgelöst werden, weil es kein Vertrag gab.

 

 

#salam#

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#salam#

#salam#

 

Ich kenne es so, dass wenn so eine Heirat geschlossen wird und das Mädchen nach einer Zeit doch damit einverstanden ist, die Ehe gültig wird.

 

Eine Fatwa wäre sicherlich hilfreicher.

 

#salam#

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#salam#

#salam#

 

Ich kenne es so, dass wenn so eine Heirat geschlossen wird und das Mädchen nach einer Zeit doch damit einverstanden ist, die Ehe gültig wird.

 

Eine Fatwa wäre sicherlich hilfreicher.

 

#salam#

 

Salam

 

Aber das wäre dann doch nicht gleichzusetzen, wenn sich das Mädchen einfach seinem Schicksal fügt, weil sie keinen Ausweg findet, da in so einem Fall ja auch oft der Vater hinter dem Ehemann steht, denn schließlich war er ja einverstanden mit der Eheschließung bzw. hat sie wahrscheinlich auch initiiert. Wenn also das Mädchen lange Zeit bei diesem Mann bleiben muss aus Angst oder Scham oder weil sie keine Hilfe findet, wäre das doch was anderes, als wenn sie nach einer Zeit merkt, dass der Ehemann doch nicht so übel ist und wirklich willentlich und freiwillig bei ihm bleibt. Dann würde, so wie du es sagst, im zweiten Fall die Ehe gültig, das ist schon nachvollziehbar, aber im ersten Fall doch sicher trotzdem nicht, oder?

 

Aber einfach so losziehen um einen anderen zu heiraten, stell ich mir nicht gerade einfach vor in der Gesellschaft. Das würden die Familien sicher als Schande und Demütigung ansehen und wenn die die Zwangsehe gutheißen, wäre es auch möglich, dass dann auch ein "Ehrenmord" nicht weit ist. Also würde ich so einem Mädchen eher raten, sich Hilfe bei Gelehrten und Vertrauten zu suchen, die sie dann wirklich unterstützen, damit für sie alles gut ausgeht.

 

Aber im Vorfeld könnte man ja mal bei einem Marja nachfragen (und weil es eine wirklich gute Frage ist, deren Antwort mich auch sehr interessiert).

 

Wasalam

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Zeinab bint Ali

Bismillah ar-rahman ar-rahim

Assalamu 'aleikum

 

Ich werde die Frage - Insha'Allah- an Sayyed Fadlallah und Sayyed Khamenai schicken. Edit: Habe die Frage auch an Sayyed Sistani geschickt!

 

Fi Aman Allah

Wassalamu 'aleikum

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#salam#

#salam#

 

Aber das wäre dann doch nicht gleichzusetzen, wenn sich das Mädchen einfach seinem Schicksal fügt, weil sie keinen Ausweg findet, da in so einem Fall ja auch oft der Vater hinter dem Ehemann steht, denn schließlich war er ja einverstanden mit der Eheschließung bzw. hat sie wahrscheinlich auch initiiert. Wenn also das Mädchen lange Zeit bei diesem Mann bleiben muss aus Angst oder Scham oder weil sie keine Hilfe findet, wäre das doch was anderes, als wenn sie nach einer Zeit merkt, dass der Ehemann doch nicht so übel ist und wirklich willentlich und freiwillig bei ihm bleibt. Dann würde, so wie du es sagst, im zweiten Fall die Ehe gültig, das ist schon nachvollziehbar, aber im ersten Fall doch sicher trotzdem nicht, oder?

 

Ich meinte, wenn sie der Ehe danach doch zustimmt. Damit meine ich nicht, dass sie sich ihrem Schicksal fügt, denn das würde an der Zwangsehe nichts ändern. Sie hat in dem Fall nicht ihre Zustimmung zur Ehe gegeben, sondern hat sich eher damit abgefunden, nichts dagegen unternehmen zu können. Das ist schon ein Unterschied, wie du richtig erkannt hast.

 

;-)

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