Zulfiqar Ali Geschrieben 2. August 2009 Melden Teilen Geschrieben 2. August 2009 liebe Geschwister! Ich hatte eine Frage bezüglich der Gültigkeit des Wudhus: Darf ein Ehepaar sich normal berühren, wenn es im Zustand des Wudhus ist, ohne dass dieses ungültig wird wie bei den eigenen Geschwistern usw? Bei den Sunniten ist es so, dass das Wudhu an Gültigkeit verliert (wenn man sich "absichtlich" berührt). Danke schon mal im Vorraus. Khudahafez. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 2. August 2009 Melden Teilen Geschrieben 2. August 2009 Nein, bei der Shia ist es nicht so. Das macht den Wudhu nicht ungültig Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Zulfiqar Ali Geschrieben 2. August 2009 Autor Melden Teilen Geschrieben 2. August 2009 Danke für die schnelle Antwort Bruder. Ich hab es mir schon gedacht wollte aber nur nochmal sicher gehen. Wenn jetzt jemand noch eine Fatwa von Imam Khamenei hätte wär das echt perfekt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jasmina Geschrieben 2. August 2009 Melden Teilen Geschrieben 2. August 2009 liebe Geschwister! Ich hatte eine Frage bezüglich der Gültigkeit des Wudhus: Darf ein Ehepaar sich normal berühren, wenn es im Zustand des Wudhus ist, ohne dass dieses ungültig wird wie bei den eigenen Geschwistern usw? Bei den Sunniten ist es so, dass das Wudhu an Gültigkeit verliert (wenn man sich "absichtlich" berührt). Danke schon mal im Vorraus. Khudahafez. As Salamu 3aleikum, die Ehefrau ist mahram für dich, also wie deine Schwestern und Mutter usw. Bei den Sunniten ist das so, wenn man jemanden berührt, der nicht mahram ist, dann wäre das Wudu bei denen ungültig. So weiß ich das, wenn dem nicht so ist, dann bitte ich um Berichtigung und Verzeihung. Mahram sind Verwandte wie Geschwister, Eltern, Großeltern, Milchgeschwister, Tanten und Onkel usw. also alle diejenigen, die man nicht heiraten darf. Wenn man eine Frau heiratet, dann kann man sie ja nicht nochmal heiraten, man ist ja schließlich mit ihr verheiratet, und gehört somit zu dem Mahram. Ergo man darf sie anfassen, ohne das was religionsrechtswidriges passiert. wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MariamH. Geschrieben 2. August 2009 Melden Teilen Geschrieben 2. August 2009 as salamu 3alaikum wr wb, ich hab schon mal so eine Stelle bei einem Sunnitischen forum gelesen, ich hab mich desöfteren gefragt: Wie das sein kann und wo die logik dabei bleibt? Ich hab auch mal eine Sunnitische Schwester gefragt und die antwort war darauf das überliefert wurde, das der Prophet (saas) eine Frau berührt hätte, nach dem er (saas) Whudu gemacht hat. Einige sagen er hätte sich wegen der Frau noch mal gewaschen, einige jedoch sagen das er sich deshalb gewaschen hat, weil er geblutet hätte. Dabei sind sich die Sunnitischen Gelehrten selber nicht sicher. Das eine wäre ja auch ein Hauch verständlich, das er geblutet hat. (Wobei bei uns man trotzdem kein whudu machen muss, nur halt eben die stelle waschen.) Ich verstehe es nich Naya Wa allaikum salam wr wb Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
*Jasmin* Geschrieben 4. August 2009 Melden Teilen Geschrieben 4. August 2009 Salam Die rituelle Reinheit [tahara] des Menschen wird durch sieben Reinheitsverluste unterbrochen: 1. Urinieren 2. Stuhlgang 3. Windlassen 4. Schlaf 5. Zustände, die zur Beeinträchtigung des Verstandes führen, wie z.B. Ohnmacht und Trunkenheit 6. bestimmte Blutungen der Frau wie die Regelblutung 7. alle Zustände, die eine rituelle Vollkörperreinigung [ghusl] erforderlich machen, wobei es ebenfalls sieben rituelle Vollkörperreinigung gibt, die Pflicht sind: - Die rituelle Vollkörperreinigung [ghusl] des Dschanaba-Zustandes, also nach Geschlechtsverkehr oder Erguss, - nach der Regelblutung [haydh], - nach der Wochenbettblutung [nifas], - nach der Blutung außerhalb der Regel [istihaza], - nach der Berührung eines Verstorbenen, der noch nicht rituell gereinigt wurde, - die rituelle Vollkörperreinigung des Verstorbenen selbst, - aufgrund eines entsprechend verpflichtenden Gelübdes [nadhr], Schwurs oder Ähnlichem. [Quelle: eslam.de] Da steht nichts von Berühren von anderen Personen. Nur, falls die Kleidung unrein wird, zum Beispiel durch einen Hund, wechselt man die Kleidung, ist aber trotzdem nicht rituell unrein. Also woher kommt diese "Tradition", dass man unrein durch das Berühren von anderen Personen? Oder sogar durch den Ehepartner. Für mich total unlogisch und mit den Regeln des Islam nicht zu rechtfertigen. Wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
*Jasmin* Geschrieben 5. August 2009 Melden Teilen Geschrieben 5. August 2009 Salam Habe mal meinen sunnitischen Ehemann darüber befragt, er kennt das überhaupt nicht und bei ihnen wird das auch nicht so gehandhabt. Und mir ist auch eingefallen (hab ich gestern gar nicht dran gedacht), dass ich das auch schon bei Schiiten gehört habe, dass nicht mal die Ehefrau einen berühren darf. Also ist das keine sunnitische Unsitte, sondern eher eine falsche Information, an die sich manche ungeachtet ihrer Rechtsschule und ungeachtet der Tatsachen (siehe mein letztes Posting) halten. Wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Zulfiqar Ali Geschrieben 6. August 2009 Autor Melden Teilen Geschrieben 6. August 2009 Salam, Schwester Jasmin_ S. ich habe die sunnitische Sicht deswegen erwähnt, weil eine gute Freundin meiner Frau dies so glaubt, verkündet und auch praktiziert. Bei uns Schiiten kenne ich persönlich alhamdulillah keine einzige Person die das Wudhu anhand dessen für ungültig erklärt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jasmina Geschrieben 6. August 2009 Melden Teilen Geschrieben 6. August 2009 As Salamu 3aleikum, vielleicht ist mit Berühren der Geschlechtsverkehr gemeint, denn dann wäre das Wudhu wirklich ungültig. wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 7. August 2009 Melden Teilen Geschrieben 7. August 2009 Eine sunnitische Freundin von mir, die auch praktizierend ist, erzählte mir, dass es bei einer der sunnitischen Rechtsschulen so ist, dass wenn man einen Nichtmahram berührt, der Wudu' ungültig wird. Aber sie würde dieser Rechtsschule nicht folgen und deshalb gilt es nicht für sie. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sayed Geschrieben 7. August 2009 Melden Teilen Geschrieben 7. August 2009 Eine sunnitische Freundin von mir, die auch praktizierend ist, erzählte mir, dass es bei einer der sunnitischen Rechtsschulen so ist, dass wenn man einen Nichtmahram berührt, der Wudu' ungültig wird. Aber sie würde dieser Rechtsschule nicht folgen und deshalb gilt es nicht für sie. das ist bei den Schafi´is so. Mein Arbeitskollege ist Schafi´i und sie dürfen ihre Ehefrauen nicht berühren,wenn sie weiter im Wuduzustand bleiben möchten Wa Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Zulfiqar Ali Geschrieben 7. August 2009 Autor Melden Teilen Geschrieben 7. August 2009 Salam! Die Freundin meiner Frau ist auch Schafi. Ihr Mann ist aber eine Mischung aus Schafi und Hanefi. Fragt mich nicht wie sowas geht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kukuscha Geschrieben 8. August 2009 Melden Teilen Geschrieben 8. August 2009 Salam! Die Freundin meiner Frau ist auch Schafi. Ihr Mann ist aber eine Mischung aus Schafi und Hanefi. Fragt mich nicht wie sowas geht. Vielleicht durch seine Eltern? Mein Mann ist Hanifi und ich Maliki, aber ehrlich gesagt, suche ich mir den stärksten beweis, egal ob shafi, Maliki oder sonst was. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aaminah Geschrieben 8. August 2009 Melden Teilen Geschrieben 8. August 2009 As salamu aleykum, nach der schafitischen Rechtsschule ist es so dass wudu beim berühren ungültig wird aber nicht nach den anderen Rechtsschulen. Es ist auch nicht zwingend erforderlich einer Rechtsschule zu folgen, nur ist es für laie sehr stark empfohlen was auch richtig so isst. Aber wenn es einen stärkeren Beweis gibt dann sollte man ihn insha allah annehmen. Also ich folge der hanefitischen Rechtsschule aber wenn es einen stärkeren Beweis in einer anderen Rechtsschule gibt dann nehme ich den anderen Urteil. Wobei so grosse unterschiede gibt es nicht. wasalam warahmatullahi wabarakatuhu Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Latif Geschrieben 19. August 2009 Melden Teilen Geschrieben 19. August 2009 Vielleicht durch seine Eltern? Mein Mann ist Hanifi und ich Maliki, aber ehrlich gesagt, suche ich mir den stärksten beweis, egal ob shafi, Maliki oder sonst was. Salam Aleikum wa rahmetullah dann nimm doch die Jaaferitische Meinung Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
al-mualim Geschrieben 21. August 2009 Melden Teilen Geschrieben 21. August 2009 salam aleykum. diese oben genannte meinung existiert bei sunnitien nur in der shafi madhab. als begründung gilt ein vers des quran wo gesagt wird wenn ihr eure frauen berührt habt reinigt euch das berühren ist aber sexuell gemeint. imam shafi deuete es aber wörtlich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
al-mualim Geschrieben 21. August 2009 Melden Teilen Geschrieben 21. August 2009 As salamu aleykum, nach der schafitischen Rechtsschule ist es so dass wudu beim berühren ungültig wird aber nicht nach den anderen Rechtsschulen. Es ist auch nicht zwingend erforderlich einer Rechtsschule zu folgen, nur ist es für laie sehr stark empfohlen was auch richtig so isst. Aber wenn es einen stärkeren Beweis gibt dann sollte man ihn insha allah annehmen. Also ich folge der hanefitischen Rechtsschule aber wenn es einen stärkeren Beweis in einer anderen Rechtsschule gibt dann nehme ich den anderen Urteil. Wobei so grosse unterschiede gibt es nicht. wasalam warahmatullahi wabarakatuhu salam aleykum. ramadan mubarak. nimm es mir nicht übel schwester aber deine aussage ist brüchig. was heißt als laie? solange man nicht in der lage ist itjihad zu betreiben gibt es keine möglichkeit außer einer rechtschule zu folgen. diese argumente der stärkste beweist ist wirklich naiv,sorry meine ausdrucksweise. ich möchte dich auch damit nicht angreifen,aber diese aussage ist sehr sehr gefährlich. um den stärksteb beweis erkennen zu können, muß man in der lage sein die quellen zu prüfen und einzuordnen. diverse ahadith können zb eine sahih isnat haben aber sich total widersprechen. wie erkennst du dann den stärksten beweis als laie? wenn dir der gelehrte xy sagt sein beweis ist der stärkste bist du dann in der lage seine aussage zu überpüfen? insallah verstehst du was ich meine, es sit immer der beste weg einem gelehrten bzw einer madhab zu folgen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
HizbAmir Geschrieben 31. August 2009 Melden Teilen Geschrieben 31. August 2009 Salam aleykum kenne eine Hadith von imam Jafaar(as) undzwar sagt er(as) alles was die rituelle Waschung ungültig macht ist: wenn etwas vorne oder hinten austritt also damit ist der untere bereich des körpers gemeint und/oder wenn das auge shläft, die ohren schlafen und das herz schläft! interessant ist auch die reihenfolge mit dem schlafen, wenn das auge schläft schläft nich automatisch das herz somit ist sie noch gültig! man hört auch oft wenn man eine blutwunde am körper hat wird die Waschung ungültig! stimmt aber nicht einfach abwischen und das wars! salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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