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Zwangsehe


Zeinab bint Ali

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Zeinab bint Ali

Fatwa Nr.: 55322e

Frage: Ich hätte ein paar Fragen zur Zwangsehe. Meist wird das Mädchen gezwungen der Ehe zuzustimmen und auch den Ehevertrag zu unterschreiben

1. Da diese Ehe ungültig ist, kann das Mädchen einfach fort gehen und einen anderen heiraten?

2. Wenn das Mädchen sich ihren Schicksal fügt, weil sie nichts dagegen unternehmen kann, lebt sie dann in Zina?

3. Wie wird diese Ehe aufgelöst?

 

Antwort: Wenn der Ehevertrag geschlossen wird während das Mädchen unter Zwang ist, ist es nichtig.

Es sei denn, das Mädchen ist nach Abschluss damit einverstanden. Auch wenn das Mädchen wegen der Drohung dem Ehevertrag zustimmt und sie sich letzlich damit abgibt, ist der Vertrag gültig und nicht wiederrufbar, ausser durch Scheidung.

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