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Zwangsehe


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Zeinab bint Ali
Geschrieben

Frage: Ich hätte ein paar Fragen zur Zwangsehe. Meist wird das Mädchen gezwungen der Ehe zuzustimmen und auch den Ehevertrag zu unterschreiben

1. Da diese Ehe ungültig ist, kann das Mädchen einfach fort gehen und einen anderen heiraten?

2. Wenn das Mädchen sich ihren Schicksal fügt, weil sie nichts dagegen unternehmen kann, lebt sie dann in Zina?

3. Wie wird diese Ehe aufgelöst?

 

Antwort: Wenn das Mädchen mit dieser Ehe nicht einverstanden war, ist sie ungültig. In diesem Fall sollte sie, wenn sie einen anderen Mann heiraten möchte, die Erlaubnis ihres Vormundes einholen.

In dem Fall, dass das Mädchen sich - unter Zwang - zu dieser Ehe bereit erklärt, ist die Ehe gültig und sie kann sich nicht ohne eine Scheidung von ihrem Mann trennen.

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