Zeynab ul Kubra Geschrieben 16. August 2009 Melden Teilen Geschrieben 16. August 2009 InshaAllah geht es euch gut. Es ist ja so, dass das 9. Lebensjahr an dem islamischen Geburtstag beginnt, damit wir dann anfangen unseren Pflichten nachzugehen und nicht an unserem christlichen Geburtstag. Ich stelle gerade fest, dass ich am 20. Ramadan islamisch gesehen Geburtstag habe. Mit meinen Pflichten habe ich aber erst am 14. März begonnen. Was muss ich jetzt machen? Ich müsste doch jetzt 10 Tage nachfasten oder? Bitte nicht 600 :S...Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. P.S. Ich weiß nicht ob ich an diesem Ramadan richtig gefastet habe. Ab und zu schon aber nicht durchgehend glaub ich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
steffi Geschrieben 16. August 2009 Melden Teilen Geschrieben 16. August 2009 alhamdulillah.Inschaallah geht es dir auch gut. Es ist nicht das 9.Lebensjahr, sondern Mondjahr. Ich glaube das ist im Alter von 8 Jahren 9Monate und 10 Tage. Nach welchen Marjaa gehst du denn Schwester? Und was ist der Grund fürs nicht fasten gewesen? ws Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Zeynab ul Kubra Geschrieben 16. August 2009 Autor Melden Teilen Geschrieben 16. August 2009 Alhamdulillah. Mein Marja ist Imam Khamanei. Ich habe deshalb nicht gefastet, weil ich ja eigentlich noch 8 Jahre alt war. Wir haben auf das islamische Datum nicht geachtet. Aus dem Grund habe ich an meinem islamischen Geburtstag nicht angefangen meinen Pflichten nachzugehen, sondern erst an meinem christlichen Datum am 14.03 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
steffi Geschrieben 16. August 2009 Melden Teilen Geschrieben 16. August 2009 hmmm,verstehe ich irgendwie nicht. Neun Jahre nach diesem Kalender sind doch umgerechnet in Mondjahre 8 Jahre 9 Monate und 10 Tage..Ab diesem Zeitpunkt bist du verpflichtet. Meine Tochter z.B. hat ab dieser Zeit angefangen.... Man muß doch nur die Jahre nach dieser Rechnung in Mondjahre umrechen^^Vielleicht habe ich das jetzt auch nicht verstanden, es ist heute sehr heiß hier Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
~Zehra~ Geschrieben 16. August 2009 Melden Teilen Geschrieben 16. August 2009 salam ein mädchen sollte ab dem 9. mondjahr ihren religiösen pflichten nachkommen, spätestens mit dem 13. ( ich glaube mal was gehört zu haben, dass man erst mit beginn der periode anfängt, aber halt allerspätestens 13. mondjahr, bin mir da aber nicht sicher) so, da ein mondjahr zehn tage kürzer ist, als ein sonnenjahr, rechnet man einfach pro jahr zehn tage, macht bei 9 jahren 90 tage, also knapp drei monate. das heißt, du hättest ca. drei monate vor deinem 9. geburtstag anfangen müssen zu beten, fasten etc. so gesehen müsstest du also schon nachholen, was du nicht gemacht hast... hier eine fatwa von imam khamenei Frage: Was ist das Urteil bezüglich Mädchen, die gerade erst erwachsen geworden sind, und denen das Fasten einigermaßen schwer fällt? Und ist das Alter des Erwachsenseins bei dem Mädchen das neunte Jahr? Antwort: Das Alter des religionsgesetzlichen Erwachsenseins für Mädchen ist bekanntermaßen die Vollendung des neunten Mondjahres. Ab dann müssen sie fasten, und es ist nicht erlaubt, dieses lediglich aufgrund einiger (irrelevanter) Entschuldigungen zu unterlassen. Aber wenn das Fasten während des Tages ihnen schadet oder Bedrängnis für sie verursacht, dann ist es ihnen erlaubt, das Fasten abzubrechen. wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Zeynab ul Kubra Geschrieben 16. August 2009 Autor Melden Teilen Geschrieben 16. August 2009 Genau das wollte ich wissen Schwester Zehra. Vielen Vielen dank. Dann muss ich nichts nach fasten, weil in Dezember damals kein Ramadan war. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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