Maryam a.s. Geschrieben 19. August 2009 Melden Teilen Geschrieben 19. August 2009 Salam alaikum Ich würde gerne erfahren, ob ein Moslem, der z. B. bis zu seinem 30. Lebensjahr kein einziges mal gefastet hat und jetzt aber fasten will, die ganzen Fasten-Tage, die er versäumt hat, nachholen muss oder nicht? Bitte um Quellen. Danke euch im voraus. ws Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 19. August 2009 Melden Teilen Geschrieben 19. August 2009 Imam Khamenei (H): F. 832: Jemand hat aus Unwissen ungefähr zehn Jahre lang nicht gebetet und nicht gefastet. Dann hat er (sein Verhalten) bereut und hat zu Allah dem Erhabenen zurückgefunden und beabsichtigt das, was er (vorher) versäumt hat, nachzuholen. Aber er kann nicht alles, was er vom Fasten versäumt hat, nachholen, und er besitzt (auch) nicht (genügend) Vermögen, um das, was ihm an Sühne obliegt, zu entrichten. Ist es dann für ihn gültig, sich allein mit der Bitte um Vergebung zu begnügen? A: Auf keinen Fall entfällt das Nachholen von dem, was man an Fasten versäumt hat. Aber für die Sühne gilt, daß, wenn man nicht zwei Monate fasten kann oder (nicht) sechzig Arme speisen kann, man (zumindest) jede mögliche Menge an die Armen spenden muß. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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