Mister Malik Geschrieben 25. August 2009 Melden Teilen Geschrieben 25. August 2009 Salam Aleykum, ein Freund hatte ehelichen Verkehr mit seiner Ehefrau, er hat sich geduscht (Ghusel). Seine Frau, war extrem müde und hat es nicht mehr geschafft Duschen (Ghusel) zu gehen. So jetzt wollte Sie wissen, ob Sie trotzdem fasten kann, obwohl sie im Unreinen (Nadschas) Zustand ist und ob ihr Fasten für den heutigen Tag noch gültig ist? Wäre gut, wenn man mir schnell antworten könnte, da die Frau meines Freundes es gerne wissen wüde. Salam Aleykum Danke für eure Hilfe und antworen im Vorraus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 25. August 2009 Melden Teilen Geschrieben 25. August 2009 Vor Anbruch der Morgendämmerung muss unbedingt Ghusl vollzogen werden, ansonsten ist das Fasten ungültig und sie muss Kaffarah zahlen (/fasten) für den verpassten Tag. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 25. August 2009 Melden Teilen Geschrieben 25. August 2009 Hier findest du Fatwas zum Thema: http://islam-pure.de/iw/antworten/kapitel_...htm#Absichtlich Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ya_mahdi Geschrieben 20. September 2009 Melden Teilen Geschrieben 20. September 2009 F. 802: Wenn die rituelle Vollkörperreinigung des Janaba-Zustandes für das Fasten des Monats Ramadan oder für andere Tage vergessen wird und (erst) während des Tages sich daran erinnert wird, wie ist dies zu beurteilen? A: Wenn man beim Fasten des Monats Ramadan die rituelle Vollkörperreinigung des Janaba-Zustandes in der Nacht vor der (morgendlichen) Dämmerung vergessen hat und dann im Janaba-Zustand (erst nach der Dämmerung) am Morgen aufgewacht ist, dann wird sein Fasten ungültig. Und als Vorsichtsmaßnahme ist das Nachholen (des Tages) des Monats Ramadan damit einzubeziehen. Aber bei einem sonstigen Fasten wird dieses (Fasten) nicht ungültig. Also ist das fasten ungültig?! Auch wenn es nicht absichtlich gewesen ist und man verschläft? ( Aber bei einem sonstigen Fasten wird dieses (Fasten) nicht gültig) heißt das das nur an nicht ramadan tagen das fasten nicht ungültig macht? Wie ist es nach seyed sistani ? danke wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ya_mahdi Geschrieben 21. September 2009 Melden Teilen Geschrieben 21. September 2009 sayed sistani Eine weitere Handlung, die das Fasten ungültig macht, ist das absichtliche Beibehalten der rituellen Verunreinigung nach dem Geschlechtsverkehr bis zum Eintritt der tatsächlichen Morgendämmerung. Wenn jemand absichtlich im Ramadān bis zum tatsächlichen Morgengrauen in diesem Zustand bleibt, also ohne die große rituelle Reinigung zu vollziehen, dann muss er sich für den Rest des Tages von den im Ramadān verbotenen Sachen fernhalten. Es ist ahwat luzūman, mit der Absicht von mā fidh-dhimmah enthaltsam zu sein. Man muss diesen Tag auch nach Ramadān mit derselben Absicht nachholen und ebenfalls die Sühne leisten. QueIIe http://www.najaf.org/lang/5/index.htm das heißt das nach seyed sistani das unabsichtige beibehaIten der unreinheit das fasten nicht ungüItig macht wasaIam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 21. September 2009 Melden Teilen Geschrieben 21. September 2009 das heißt das nach seyed sistani das unabsichtige beibehaIten der unreinheit das fasten nicht ungüItig macht Genau so wie bei Imam Khamenei. Was verstehst du unter "unbeabsichtigte" beibehalten? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ya_mahdi Geschrieben 21. September 2009 Melden Teilen Geschrieben 21. September 2009 saIam nein, nach sayed chamanai ist der tag nachzuholen, wenn man vergessen hat ghusI zu machen. wenn man nach morgendämmerung aufwacht und im unreinen zustand war wsalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 21. September 2009 Melden Teilen Geschrieben 21. September 2009 Man bleibt ja auch unabsichtlich im Janaba-Zustand, wenn man aufwacht und dann erst bemerkt, dass man im Janaba-Zustand ist. In diesem Fall ist das Fasten gültig und man muss es nicht nachholen An der Fatwa von Imam Khamenei erkennt man, dass das Vergessen des Ghusls nicht zum unabsichtlichen Verbleiben im Janaba-Zustand gezählt wird, obwohl das auch unabsichtlich passiert... Der Unterschied ist, dass man ersteres nicht beeinflussen konnte, zweiteres aber schon, da man die Möglichkeit hatte Ghusl zu machen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ya_mahdi Geschrieben 21. September 2009 Melden Teilen Geschrieben 21. September 2009 saIam gut dann maI anders; was versteht ihr damit das nach sayed sistani das absichtIiche beibehaIten der unreinheit das fasten ungüItig macht ....und so weiter kIärt mich auf bitte wasIam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ya_mahdi Geschrieben 21. September 2009 Melden Teilen Geschrieben 21. September 2009 saIam sorry habe es faIsch geIesen hab es verstanden Wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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