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Neue Fatwa für Nagellack?


dounya20

Empfohlene Beiträge

salam

 

ich hab von bekannten gehört dass sayyed Fadlallah den Nagellack erlaubt auch wenn man wudu2 machen will um zu beten...

ich weis nicht genau ob es stimmt aber es gibt viele die das bezeugen können!!

wollte fragen ob ihr eine fatwa dafür habt da es ja seid neuem "erlaubt" ist :)

 

ich danke euch schon mal im Vorraus #bismillah#

 

wsalam

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#bismillah#

:)

 

Man darf Nagellack auf 4 von 5 Fußzehen drauf haben, wenn man Wudu' macht und beim Überstreichen über den "freien" Zehe streichen.

 

Aber nicht auf den Fingernägeln, da es verpflichtend ist, dass die komplette Hand mit Wasser in Berühung kommt, sonst ist das Gebet ungültig.

 

#salam#

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#bismillah#

 

 

Ich habe Seyyed Fadlallah diese Frage gestellt, nachdem ich diese Nachricht auch gehört habe, und seine Antwort war:

 

 

"Bezüglich der Angelegenheit des Hindernisses, welches entfernt werden muss, wenn der Mukallaf Wudu und Ghusl verrichten will, hat Seine Eminenz angemerkt, dass das Hindernis, welches verhindert richtig zu waschen und die Waschung ungültig macht, das bewegbare Hindernis ist wie Verband, Gips usw. und das Hindernis, welches eine herausragende Masse, welche abfallen oder entfernt werden kann wie Teig, Henna, Öl und ähnliches, was eine offensichtliche Konsistenz (Masse) hat. Aber es beinhaltet nicht den dünnen Überzug, welches fest an der Haut klebt, wie Farbe und Kleber u.ä., vorallem wenn es in kleinen Mengen ist, die schwer und anstrengend zu entfernen sind, deswegen verhindern diese nicht beim Waschen der Haut, und sie machen auch die Waschung nicht ungültig."

 

 

Zugegeben ist die Fatwa sehr allgemein gehalten, aber Nagellack kann man mit dem bestimmten Entferner ganz leicht entfernen, also könnte das so gesehen nicht unter die Kategorie fallen mit den schwer zu entfernbaren Sachen, die bleiben können. Und hier gilt es halt um die Hindernisse, die schwer zu entfernen sind.

 

Da ich früher mit Farbe gearbeitet habe, kann ich das eigentlich gut nachvollziehen, denn am Entfernen hing ich erstmal voll lange und das hat sehr meine Haut angegriffen.

 

Außerdem darf der Nagellack nicht als Verschönerung dienen, das ist dann nämlich haram.

 

wassalam

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Hö ? Ich denke man kann zuhause machen was man will , im bezug auf kosmetika und kleidung etc ?

wieso ist es dan nharam sich zB für seinen mann zuverschöndern ?

und wofür sollte nagellack denn sonst dienen #bismillah#

 

wa salam

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#bismillah#

 

Es geht hier um den Wudu2, um dann beten zu können.

 

Klar, wenn die Frau erst den Wuduu vollzieht, kann sie sich hinterher für ihren Mann schmücken (egal, ob mit Make Up, Nagellack oder sonstwas) und zur Gebetszeit dann beten.

 

wa :)

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Hö ? Ich denke man kann zuhause machen was man will , im bezug auf kosmetika und kleidung etc ?

wieso ist es dan nharam sich zB für seinen mann zuverschöndern ?

und wofür sollte nagellack denn sonst dienen #salam#

 

wa salam

 

#bismillah#

 

Es ist leider so, das viele diese Fawta falsch umsetzen, d.h. die Frauen tragen auffällige Farben auf und ziehen somit Blicke von nicht Mahrams auf sich was natürlich haram ist. Wenn es die Frau Zuhause und nur vor ihren Ehemann macht, ist es natürlich nicht haram, hier ging nur darum, das man es nicht vor nicht Mahrams umsetzt.

 

Nagellack muss nicht immer zur Verschönerung dienen, man kann z.B. Nagellack benutzen, die eine transparente Farben haben, die speziell für schwache brüchige Nägel sind, diese kann man auftragen wenn man darunter leidet.

 

:)

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#bismillah#

:)

 

 

 

Welche Fatwa meinst du? Die Fatwa, die Schw. Jasmina gepostet hat, bezieht sich nicht auf Nagellack.

 

#salam#

 

 

#salam#

 

 

Diese Fatwa

 

Man darf Nagellack auf 4 von 5 Fußzehen drauf haben, wenn man Wudu' macht und beim Überstreichen über den "freien" Zehe streichen.

 

Aber selbst die fatwa welche Jasmina gepostet hat, hat u.a. auch was mit Nagellack zu tun denn es geht um bewegbare und nicht Bewegbare Hindernisse und Nagellack zählt zu den nicht bewegbaren. Aber das muss man immer erwähnen , der sayed macht dadurch nicht einen Aufruf dazu, dass die Frauen sich die Fingernägel lackieren sollen/müssen. Es geht nur darum, das wenn die Frau Nagellack auf den Fingernägeln hatte und z.B. später Istihada Ghusul macht und später erst bemerkt, dass sie noch Nagellackreste auf den Fingern hat, bricht es somit nicht den Ghusl weil der Lack zu den nicht bewegbaren Hindernissen gehört.

 

#lol#

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#salam#

#salam#

 

In der Fatwa steht:

 

Aber es beinhaltet nicht den dünnen Überzug, welches fest an der Haut klebt, wie Farbe und Kleber u.ä., vorallem wenn es in kleinen Mengen ist, die schwer und anstrengend zu entfernen sind, deswegen verhindern diese nicht beim Waschen der Haut, und sie machen auch die Waschung nicht ungültig."

 

Nagellack ist aber einfach zu entfernen. Ich denke es geht eher darum, wenn man sich mit Edding auf die Haut gemalt hat, oder Sekundenkleber auf der Haut hat. Diese sind schwer zu entfernen, aber kein Nagellack. Der klebt zudem nicht auf der Haut, sondern auf den Nägeln.

 

#salam#

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#salam#

#salam#

 

In der Fatwa steht:

 

 

 

Nagellack ist aber einfach zu entfernen. Ich denke es geht eher darum, wenn man sich mit Edding auf die Haut gemalt hat, oder Sekundenkleber auf der Haut hat. Diese sind schwer zu entfernen, aber kein Nagellack. Der klebt zudem nicht auf der Haut, sondern auf den Nägeln.

 

#salam#

 

:D

 

ُes geht nicht darum ob es Mitteln gib mit denen man sich den Hinderniss entfernen könnte oder nicht, denn für Edding und Sekundenkleber gibt es mittlerweile auch Mitteln mit den es sich leicht entfernen könnte, es geht nur um bewegbare oder nicht bewegbare Hindernisse und Lack , egal ob Nagellack oder normales Lack zählt zu den nicht bewegbaren Hindernissen die halt weder den Wudu noch den Ghusul verhindern und es macht auch kein Unterschied ob es sich auf der Haut oder Nägel befindet.

 

#heul#

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#salam#

 

ُes geht nicht darum ob es Mitteln gib mit denen man sich den Hinderniss entfernen könnte oder nicht, denn für Edding und Sekundenkleber gibt es mittlerweile auch Mitteln mit den es sich leicht entfernen könnte, es geht nur um bewegbare oder nicht bewegbare Hindernisse und Lack , egal ob Nagellack oder normales Lack zählt zu den nicht bewegbaren Hindernissen die halt weder den Wudu noch den Ghusul verhindern und es macht auch kein Unterschied ob es sich auf der Haut oder Nägel befindet.

 

#salam#

 

 

As Salamu aleikum,

 

 

es geht um Hindernisse, die schwer zu entfernen sind. Und Wasser ist nicht das einzige Mittel zu Entfernung von unbewegbaren Hindernissen. Das ist eine Tatsache. Seyyed Fadlallah ist sich ganz sicher des Mittels, welches extra für die Nagellackentfernung ist, bewusst.

 

wassalam

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#salam#

#salam#

 

Es ist ein Unterschied, ob ich mir zur Verschönerung Lack auf die Nägel tue, wissentlich, dass ich damit den Wudu' absichtlich behindere, oder wenn ich beim Streichen der Wohnung mit Lack in Berührung komme.

 

Wenn das so ist, wie du sagst, dann dürfte ich mir auch die Hand in Lack eintauchen und Wudu' oder Ghusl machen. Es muss eine Beschränkung geben.

 

Deshalb wäre es besser, wenn ihr genauer nachfragt.

 

#salam#

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As Salamu aleikum,

 

 

es geht um Hindernisse, die schwer zu entfernen sind. Und Wasser ist nicht das einzige Mittel zu Entfernung von unbewegbaren Hindernissen. Das ist eine Tatsache. Seyyed Fadlallah ist sich ganz sicher des Mittels, welches extra für die Nagellackentfernung ist, bewusst.

 

wassalam

 

#salam#

 

Sayed fadllah ist sich auch über die Mitteln bewusst mit denen man normalen Lack von der Haut entfernen könnte.

Ich habe mir diese Fatwa mehrmals vom Büro erklären lassen damit ich auch sicher davon ausgehe, das ich nichts falsches verstehe.

Ich habe im Büro angerufen und hab mit dem Sheikh gesprochen und wir sprachen erstmal allgemein über die Fatwa und dann speziell über Lack unter anderem Nagellack und der Sheikh sagte mir zum Schluß, das wenn ich die Fatwa weiterleiten würde, dann immer mit erwähnen, das der Sayed keinen Aufruf zum auftragen eines Nagellacks macht und vorallem nicht wenn es sich um auffällige Farben handelt , denn die würden dann nur zur Verschönerung dienen.

 

Ich wiederholte meine Frage an den Sheikh mehrmals, das wenn ich Wudu2 oder Ghusul mache und erst später bemerkte, das ich noch Reste vom Lack auf den Nägel habe, muss ich es wiederholen, er sagte wortwörtlich : nein müssen sie nicht, weil Lack zu den nicht bewegbaren Hindernissen gehört und somit weder den Wudu noch den Ghusul hindert.

 

 

Es ist ein Unterschied, ob ich mir zur Verschönerung Lack auf die Nägel tue, wissentlich, dass ich damit den Wudu' absichtlich behindere, oder wenn ich beim Streichen der Wohnung mit Lack in Berührung komme.

 

Wenn das so ist, wie du sagst, dann dürfte ich mir auch die Hand in Lack eintauchen und Wudu' oder Ghusl machen. Es muss eine Beschränkung geben.

 

Deshalb wäre es besser, wenn ihr genauer nachfragt.

 

Ob es da eine Beschränkung gibt, kann ich leider nicht sagen, denn darüber haben wir nicht gesprochen.

 

Es geht darum, das wenn ich z.B. in der Menstruationszeit mir einen permanenten Lack als Pflege auftrage und dann zum Istihada Ghusul vergesse das ganze zu entfernen, dann hindert es nicht den Ghusul oder Wudu.

Genauso wurde die Frage gestellt und nicht anders.

 

#salam#

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salam aleykum

 

wieso strengt ihr eure köpfe nicht bisschen an:-s

 

macht doch einfach das nagellack weg und bete, also wer mit nagellack betet ist auch schon komisch so vor gott zu stehen;)

 

allein schon die gelehrten damit zu belästigen, hauptsache gut aussehen........

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Salam alaikum

 

also cih verstehe auch nicht warum auf Biegen und Brechen nun der olle Nagellack für Halal erklärt werden sollte. Ich finde es ohnehin unmöglich wenn muslimisch gekleidete Frauen mit roten Nagellack durch die Straßen ziehen würden. Er hat den Nagellack in keiner Fatwa hier legalisiert und ichkenen auc kenen einzien Marjaa der das so einfach befürwortet. Lasst es doch einfach und gut ist.

 

wa salam

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Salam alaikum

 

also cih verstehe auch nicht warum auf Biegen und Brechen nun der olle Nagellack für Halal erklärt werden sollte. Ich finde es ohnehin unmöglich wenn muslimisch gekleidete Frauen mit roten Nagellack durch die Straßen ziehen würden. Er hat den Nagellack in keiner Fatwa hier legalisiert und ichkenen auc kenen einzien Marjaa der das so einfach befürwortet. Lasst es doch einfach und gut ist.

 

wa salam

salam

 

a7sant! da hast du recht! Bei den Maraja muss man auch gründlich lesen und aufpassen #bismillah#

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salam,

 

wer erzählt was von roten nagelack???

außerdem gibt es mädchen deren fingernägel sehr dünn und brüchig sind...

da hilft halt der klarlack um die brüche einigermaßen zu verhindern!!

außerdem trägt man beim beten gebetskleidung,dadurch sind die nägel versteckt und werden nicht präsentiert...

 

wa salam...

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  • 1 Monat später...
#bismillah#

#salam#

 

Man darf Nagellack auf 4 von 5 Fußzehen drauf haben, wenn man Wudu' macht und beim Überstreichen über den "freien" Zehe streichen.

 

Aber nicht auf den Fingernägeln, da es verpflichtend ist, dass die komplette Hand mit Wasser in Berühung kommt, sonst ist das Gebet ungültig.

 

#salam#

 

:D

 

wo kann ich diese fatwa auf arabisch finden bitte ?

 

:)

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#bismillah#

#salam#

 

Auf Arabisch habe ich sie leider nicht.

 

Fatwa: 46669e

 

Frage: Reicht es aus beim Wudu' (Mas-h) nur über einen Fußzeh zu streichen?

 

Antwort: Der Mas-h muss von der Zehenspitze bis zum Fußgelenk vollzogen werden und es ist nicht notwendig, dass es über alle Zehen geschieht (dass über alle Zehen gestrichen wird).

 

-----

 

Frage: is it enough to make 'Mas-h' over one toe?

Antwort: Mas-h should be done from the tip of one of the toes until the ankle and it is not necessary that it is made over the all toes.

 

#salam#

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#bismillah#

#salam#

 

Auf Arabisch habe ich sie leider nicht.

 

Fatwa: 46669e

 

Frage: Reicht es aus beim Wudu' (Mas-h) nur über einen Fußzeh zu streichen?

 

Antwort: Der Mas-h muss von der Zehenspitze bis zum Fußgelenk vollzogen werden und es ist nicht notwendig, dass es über alle Zehen geschieht (dass über alle Zehen gestrichen wird).

 

-----

 

Frage: is it enough to make 'Mas-h' over one toe?

Antwort: Mas-h should be done from the tip of one of the toes until the ankle and it is not necessary that it is made over the all toes.

 

#salam#

 

:D

 

ich wollte die Fatwa weiterleiten und leider kann die Person nur arabisch, wenn also jemand einen direkten Link zur Fatwa haben sollte, dann wäre ich sehr dankbar.

 

:)

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  • 2 Wochen später...

Salam,

 

ich würd auch gerne die Fatwa sehen wollen auf arabisch da ich es ein paar Personen auch zeigen will das es sich um trifftige Fatwa geht von einem Shekh ausgesprochen, wenn die jenigen Bedenken zeigen.

 

wSalam

 

p.s.

 

ich eine Suna geht es das ich mich auf einen Shia Sheikh richte?

Mein Mann ist shi3e.

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