Naynawa Geschrieben 7. November 2009 Melden Teilen Geschrieben 7. November 2009 Die Fatwa gilt ja nicht nur für jeden, sondern nur für diejenigen, die diesen Gelehrten, also Sayyid Fadlallah, nachahmen. Als Schiitin sage ich dir, dass du nichts falsches machst, wenn du nach der Rechtssprechung des meistwissenden schiitischen Gelehrten gehst, aber nach der sunnitischen Ansicht darfst du das ja nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gole_yas Geschrieben 22. April 2011 Melden Teilen Geschrieben 22. April 2011 Fatwa: 46669e Frage: Reicht es aus beim Wudu' (Mas-h) nur über einen Fußzeh zu streichen? Antwort: Der Mas-h muss von der Zehenspitze bis zum Fußgelenk vollzogen werden und es ist nicht notwendig, dass es über alle Zehen geschieht (dass über alle Zehen gestrichen wird). salam wollte fragen ob es auch so eine Fatwa von Imam Khamenei gib??? inshallah könnt ihr mir trotz des alten Themas eine Antwort geben. wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jasmina Geschrieben 22. April 2011 Melden Teilen Geschrieben 22. April 2011 salam wollte fragen ob es auch so eine Fatwa von Imam Khamenei gib??? inshallah könnt ihr mir trotz des alten Themas eine Antwort geben. wasalam Die Fatwa ist von Imam Khamanei. wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hassanen Geschrieben 22. April 2011 Melden Teilen Geschrieben 22. April 2011 salam ja das stimmt die pflicht beim masseh ist mit einem finger zu streichen w.s Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lockenkopf Geschrieben 23. April 2011 Melden Teilen Geschrieben 23. April 2011 Schaut mal hier: http://www.fadlallah.de/fatwas/ Wichtige Fatwa Seiner Eminenz bezüglich des Nagellacks und der Waschung: "[...] Was den Wudhu [rituelle Waschung] und den Ghusl [rituelle Vollkörperwaschung] betrifft, so haben wir vor einiger Zeit eine neue Ansicht veröffentlicht, die wie folgt lautet: Das sehr feine Mittel, welches an der Haut klebt, behindert nicht die Richtigkeit des Wudhu [rituelle Gebetswaschung] un Ghusl [rituelle Vollkörperwaschung], wie z.B.: Färbemittel, Lack und ähnliches. Denn wie aus den Überlieferungen ersichtlich wird, sollen die beweglichen Medien entfernt werden, bei dessen Existenz die Bedingungen für die Richtigkeit der Waschung nicht erfüllt würden, wie z.B.: "Verband, Gips, der Ring der auf das Fingerfleisch drückt und Ähnliches. Es ist jedoch besser, wenn man jedes Medium entfernt, wie Nagellack, insbesondere bei verpflichtenden Ghusl" Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lizzz Geschrieben 23. April 2011 Melden Teilen Geschrieben 23. April 2011 salam danke fuer eure muehen, koennt ihr mir vielleicht sagen wo ich ein buch mit allen fatwas von seyyid ali khamenei auf deutsch oder englisch bekommen kann? brauche sowas dringend bitte Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hassanen Geschrieben 23. April 2011 Melden Teilen Geschrieben 23. April 2011 salam schade ich habe zwei da aber leider zuhause Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lockenkopf Geschrieben 23. April 2011 Melden Teilen Geschrieben 23. April 2011 Die Fatwas von Ayatollah Khamenei findest du auch auf Englisch auf seiner Internetseite: http://www.leader.ir/langs/en/ Auf der linken Seite kannst man dann unter den Rubriken "Shari'a Questions" und "Library" nachlesen. In den Büchern steht das gleiche. Wenn du es unbedingt in gedruckter Form und auf deutsch haben willst, hätte ich eines übrig. Schau, hier hab ich es auf deutsch gefunden: Erster Teil: http://islam-pure.de/iw/antworten/antwortenaufrechtsfragen.htm Zweiter Teil: http://islam-pure.de/risala2/zweiter_teil.htm Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
CanimMelek Geschrieben 27. April 2011 Melden Teilen Geschrieben 27. April 2011 Auf Arabisch habe ich sie leider nicht. Fatwa: 46669e Frage: Reicht es aus beim Wudu' (Mas-h) nur über einen Fußzeh zu streichen? Antwort: Der Mas-h muss von der Zehenspitze bis zum Fußgelenk vollzogen werden und es ist nicht notwendig, dass es über alle Zehen geschieht (dass über alle Zehen gestrichen wird). ----- Frage: is it enough to make 'Mas-h' over one toe? Antwort: Mas-h should be done from the tip of one of the toes until the ankle and it is not necessary that it is made over the all toes. selam von wem ist diese fatwa? danke für deine antwort Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 27. April 2011 Melden Teilen Geschrieben 27. April 2011 Die Fatwa ist von Imam Khamenei. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
CanimMelek Geschrieben 27. April 2011 Melden Teilen Geschrieben 27. April 2011 Die Fatwa ist von Imam Khamenei. selam danke schön aber das gilt dann nicht für shirazi?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 27. April 2011 Melden Teilen Geschrieben 27. April 2011 Meinst du Ayatullah Makarem Shirazi? Ich weiß es leider nicht. Du kannst ihm dieselbe Frage schicken: http://www.makaremshirazi.org/english/forms/eform.php Sein Büro antwortet antwortet relativ schnell. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Fatima91 Geschrieben 13. Mai 2011 Melden Teilen Geschrieben 13. Mai 2011 Mir wurde gesagt man darf kein nagellack tun , die Religion wird doch nicht moderner egal in welchem jahrhundert die regeln des Islams ändern sich nicht. deswegen glaub ich Nagellack ist nicht erlaubt hab auch schon viele gefragt die meinten NEIN man darf kein nagellack tun. Oder man macht es vor jedem gebet weg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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