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Stieftochter_1, Stiefsohn: mahram oder nicht


Gast

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29.06.2004 17:41: Sie ist nicht seine leibliche Tochter (von Muslima8#cool#

 

Ich hätt da mal eine Frage die ich nicht beantwortet bekomme oder eher gesagt nicht verstehe.

Mein onkel ist mit einer Deutschen Frau verheiratet ,die aber in ihrer ersten ehe eine tochter hat.Die jetzt 18Jahre alt ist und Kopftuch trägt.

Meine Farge ist ob sie vor mein Onkel das Kopftuch ausziehen darf

.

 

ich würd mich über schnelle antworten freuen

 

salam

Faten

 

 

Von Zahra:

Salam alaikum!

 

Nein dass darf sie soweit ich weiß nicht, da er nicht zu denen gehört die Mahram sind.(oder ist es genau andersrum?`)

Siehe dazu auch Suret An Nur , Ayat 32:

 

Und sprich zu den gläubigen Frauen, dass sie ihre Blicke zu Boden schlagen und ihre Keuscheit wahren sollen und dass sie ihre Reize nicht zur Schau tragen sollen, bis auf das, was davon sichtbar sein muss, und das sie ihre Tücher (anmerkung von mir: von wegen das Kopftuch steht nicht im Koran..) über ihre Busen ziehen sollen und ihre Reize vor niemanden enthüllen als vor ihre Gatten, oder ihren Vätern odr den Vätern ihrer Gatten, oder ihren Söhnen, oder den Söhnen, oder den Söhnen ihrer Gatten, oder ihren Brüdern, oder den Söhnen ihrer Brüder, oder den Söhnen ihrer Schwester, oder ihren Frauen, oder denen die ihre Rechte besitzt, oder sochen von ihren männlichen Dienern, die keinen Geschlechtstrieb haben, und den Kindern, die vor der Blöße der Frauen nichts wissen.

 

Vielleicht kenn ja nochjemand einen Koranvers?

 

Wa salam

 

 

As-alamu alaikum,

doch, die Tochter ist mahram zu ihrem Stiefvater:

 

oder den Söhnen ihrer Gatten

also vor ihren Stiefsöhnen , und das wäre ja das Gegenstück dazu sozusagen, nur dass hier eben die Frau noch eine Tochter mitbringt. Das Verwandtschaftsverhältnis ist das gleiche.

 

wassalam,

Fatima

 

 

Von YaHaidar:

Salam,

 

vo viel ich weiss liebe Geschwister und es ist denke ich auch richtig so, darf der Stiefvater sie ohne Kopftuch nicht sehen, er darf ihr somit auch nicht die Hand reichen, da sie nicht seine leibliche Tochter ist.

 

Salam

 

 

Salam,

 

das kenne ich anders, siehe oben.

 

wassalam,

Fatima

 

 

Von Zahra:

Salm alaikum!

 

Oh je! da stellt Muslima88 mal eine total wichtige Frage und wir sind uns da uneins.

Ich habe mir das nochmal durchgelesn (also diese ayat) und dann auch noch mit meinem Mann diskutiert. Also ich reviediere mal meine erste meinung und meine nun dass er das darf, denn sie kann ihn ja nicht heiraten. Es wäre aber doch schon, wenn wir nun da eine ganz prizäse Antwort also ggf. mit Erläuterung bekämen, damit diese Frage nun vollständig aufgeklärt wird. Vielen Dank

 

Wa salam

 

 

Asalamualeikum.

 

>vo viel ich weiss liebe Geschwister und es ist denke ich auch richtig so, darf der Stiefvater sie ohne Kopftuch nicht sehen, er darf ihr somit auch nicht die Hand reichen, da sie nicht seine leibliche Tochter ist.<

 

Now we will discuss 'looking'. We have a tradition recorded by Ali ibn Ja'far, the brother of Imam Riza. He asks to what point a man can look at a woman who is not permissible to him? He said, "Her face and her hands and her feet."(Qurb al-Asnad, p.102)

 

Was also zunächst klar erscheint, ist es allerdings überhaupt nicht:

Siehe unter:

(These are people who have become Mahram through blood relationship. These is another group who becomes Mahram through marriage.)... in:

http://lankarani.com/English/onlinepub/isl...26-marriage.htm

 

Allerdings benötigt man zum allgemeinen Verständnis eine etwas breitere Basis.

z.B. unter:

(Concerning 'What Their Right Hands Own'...) zur "Vorbereitung" in:

http://al-islam.org/modestdress/6.htm ...

 

Die Antwort dürfte somit einigermaßen deutlich sein: Es ist "prinzipiell" erlaubt (bzw. es kommt 'drauf an)

 

Noch deutlicher wird es z.B. hier: http://al-islam.org/modestdress/7.htm

...Also, in the exception which exists in relation to individuals, there are two exceptions which we will discuss later. Covering from one's father, one's children, the sons of one's husband, brothers, father-in-law, etc. is not obligatory. Here two criteria exist. First the look of a father and even an uncle differs from that of a non-mahram. It is natural that a father does not look at his daughter with lust or with the fear of deviating nor a son at his mother. Among brothers and uncles the same is true. But there are some relationships which cannot be said to be this way. For instance, the son of a husband. Can the son of a husband naturally have the same feelings that a father has for his daughter? Even if his daughter is among the most beautiful women of the world? If a man takes a young wife who is of the same age as his son, will it be this way? Clearly not. Perhaps it can be said that a father-in-law is the same way. Here again the reason why it is not necessary to cover before these relations is because of difficulty. A man marries and his son lives in the same house, where the son is a part and parcel of the home. The wife wants to become a part of the home. If they are to live within one place and the wife has to cover, it will cause great difficulties. This is one point.

 

From here we can draw a conclusion which is just as we said in relation to divorce. Divorce is permissible but it is detested. It is not forbidden but it is detested. So that if a man were to ask, "If I want to divorce my wife, will I have earned God's satisfaction? Should I divorce her or not? " It is best not to divorce her. In this same area, looking at a non-mahram woman when it does not stem from lust or arouse a fear of deviating, is permissible. But, if someone were to ask, "Is it better to look or not to look?" It is, of course, better not to look. The Divine Law allowed it so people would not be put to undue difficulties but the criteria still exist. Is it better for a woman to cover her face or not? It is better to cover her face but because covering her face causes her great difficulties, it has been allowed to be uncovered. The same is true of looking at the face of a non-mahram woman which, at the same time though permissible, not doing is better. ...

 

Alle Klarheiten beseitigt? :D

 

wasalam.

Mustafa

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Gast abu dawud

salam alaikum liebe geschwister im islam , hier nocheinmal ein beitrag den ih schon im alten forum gepostet hatte,

 

wa salam

inscha´allah hilft es weiter, zitat:

 

 

"erziehung->stiefkinder, pflegekinder, mahram" :

 

 

Mahram-Verwandte sind Verwandte des anderen Geschlechts, die einem so nahe stehen, daß man diese (auch theoretisch) nicht heiraten darf, sowie der Ehepartner, mit dem man bereits verheiratet ist.

Die Mahram-Verwandten der Frau sind ihr Ehemann, Vater, Großvater, Urgroßvater usw., Sohn, Enkel, Urenkel usw., Schwiegervater, Schwiegersohn, Stiefsohn, Bruder, Neffe (Sohn des eigenen Bruders oder Schwester), Onkel (Bruder des Vaters oder der Mutter) und Milchbruder.

Die Mahram-Verwandten des Mannes sind seine Ehefrau, Mutter, Großmutter, Urgroßmutter usw., Tochter, Enkel, Urenkel usw., Schwiegermutter, Schwiegertochter, Stieftochter, Schwester, Nichte (Tochter des eigenen Bruders oder Schwester), Tante (Schwester des Vaters oder der Mutter), Amme (Nährmutter) und Milchschwester Hidschab ist die Bezeichnung der islamischen Frauenbekleidung, die gegenüber nicht-mahrarm Männern mit einer bestimmten Bedeckung auftritt, die im allgemeinen Sprachgebrauch als "Kopftuch" bezeichnet wird.

 

 

zitat ende

 

nach: diese aussagegeht auf einen text aus einem buch von imam ghazzali und sülejman bin dschesa zurück. ich habe leider nur eine deutsche übersetzung :D

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  • 3 Jahre später...

Salam

 

das Thema ist urralt und ich grab es wieder aus #augenroll# Dank suchfunktion #lol#

 

Ok,hab ich das richtig verstanden:angenommen ein Mann heiratet 2 Frauen und bekommt von beiden Kinder.Die Mütter müssen nicht kopftuch anziehen wen der Sohn der anderen Frau auf besuch kommt?

Was ist dan bei den Geschwistern der Frau? und Mutter der Frau? Kopftuchpflicht?

wäre froh um erklährung.

 

salam

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Salam

 

Eine Frau muss ja bei den Brüdern ihres Mannes Hijab tragen, also auch bei den Brüdern der anderen Ehefrau, weil sie diese theoretisch, wenn sie nicht mehr mit ihrem jetztigen Mann verheiratet wäre, heiraten könnte. Die Söhne der anderen Frau sind wie ihre Stiefsöhne, also keine Kopftuchpflicht. Die Mütter beider Frauen brauchen natürlich keinen Hijab tragen, weil sie beide Schwiegermütter sind, genauso wie bei den Söhnen beider Frauen, dort wären sie ja die Großmütter. Wie es allerdings als Stiefoma aussieht, ich gehe da auch mal davon aus, dass sie auch dort keinen Hijab tragen müssen, da es ja nicht nur darauf ankommt, ob es nun die Söhne der zweiten Ehefrau oder Söhne aus erster Ehe mit einer anderen Frau sind, sondern darauf, wie ihr Verhältnis zu ihnen ist, und das ist eindeutig Stiefoma. Das wäre meine Schlussfolgerung. Vielleicht kann das ja noch jemand belegen, oder, wenn ich falsch liege, richtig stellen.

 

Wasalam

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  • 4 Jahre später...

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