Shah Ismail Geschrieben 3. September 2009 Melden Teilen Geschrieben 3. September 2009 Da sind viele Fiqh-Fehler drin. Armer Mensch (korrekt: faqir und nicht Fakir aus Indien) und Bedürftige sind quasi gleich, wobei der Erste total Mittellos ist und der Zweite bedingt, also zu wenig hat, um durch zu kommen. Beide dürfen Zakat bekommen, wenn sie kein Sayyid sind. Hierauf wurde nicht hingewiesen. Der dritte Punkt ist absolut falsch. Wahrscheinlich schlecht formuliert. Korrekt würde es heißen: Der Imam bzw. sein Vertreter (Hakim al-Shar') dürfen diese annehmen, um entsprechend weiter zu leiten. Punkt vier ist ebenfalls eindeutig falsch formuliert, auch wenn gut gemeint war. Korrekt: Nichtmuslime, wenn diese Hilfe denen hilft den Islam zu finden. Punkt 5 ist OK. Punkt 6 wurde vergessen zu erwähnen, dass der Empfämger kein Sayyid sein darf. Punkt 7 absolut falsch. Solche Zwecke sind nicht vorgesehen. Das wäre so als würde man in Deutschland das Geld der Sozialämter umleiten und Kirchen bauen. Die Imam-Hälfte des Khums (sahmul Imam) kann für solche Zwecke verwendet werden, wenn Dein Marja' als Vertreter Imam Mahdis dies erlaubt (alle Maraji' sind indirekte Vertreter des 12. Imams), so wie für das Jahr 1991 Sayyid Khameinei und Sayyid Sistani u.a. es erlaubten, um die von Saddam beschädigte heilige Stätte von Najaf und Karbala zu reparieren. Punkt 8: siehe Kommentar zu Punkt 6 Ich habe teilweise den Eindruck, der Unterschied zwischen Khums und Zakat ist nicht klar. Der Text müsste eindeutig überarbeitet werden. Mit isl. Grüßchen Vielen Dank für die Info, ich hatte Punkt 7 auch mal vor langer zeit gelesen habt, da dachte ich mir auch das es der Katholischen kirchen Ideologie ähnelt und sowas hätte meiner Ideologie widersprochen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
vivi Geschrieben 2. August 2013 Melden Teilen Geschrieben 2. August 2013 Zu der Frage Zwei. Hier findest du die Antworten auf deiner Frage Zakat ul Fitr Die Berechnung der Zakat-ul-Fitr ist abhängig von der Teilnehmerzahl am letzten gemeinsamen Fastenbrechen [iftar]. Spielt es keine Rolle, ob der Teilnehmer am Mahl Muslim ist oder nicht, Familienmitglied oder nicht; auch für nichtmuslimische Gäste wird die Abgabe entrichtet.merzahl am letzten gemeinsamen Fastenbrechen [iftar]. Salam Spielt es eine Rolle wie lange die Personen zusammen bleiben?Müssen sie bis zum Morgen bleiben? wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JamilabdAllah Geschrieben 2. August 2013 Melden Teilen Geschrieben 2. August 2013 Salam Spielt es eine Rolle wie lange die Personen zusammen bleiben?Müssen sie bis zum Morgen bleiben? wasalam Slm Er muss quasi abhängig vom Gastgeber sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
vivi Geschrieben 2. August 2013 Melden Teilen Geschrieben 2. August 2013 Salam Die Antwort ist mir etwas zu wage. wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JamilabdAllah Geschrieben 2. August 2013 Melden Teilen Geschrieben 2. August 2013 Salam Die Antwort ist mir etwas zu wage. wasalam Slm Wenn er dort isst, über Nacht bleibt, die Wohnung benutzt in der Nacht usw Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
vivi Geschrieben 2. August 2013 Melden Teilen Geschrieben 2. August 2013 Salam Das Fastenbrechen alleine,wäre nicht ausreichend? wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3abdallah Geschrieben 2. August 2013 Melden Teilen Geschrieben 2. August 2013 Bismillah Salamu alaykum Nein Schwester, er muss vollständig vom Versorger/Gastgeber versorgt werden, also mit Übernachtung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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