Dschadid Geschrieben 15. September 2009 Melden Teilen Geschrieben 15. September 2009 Salam, ich habe da eine Frage Vor 2 Wochen im Ramadan habe ich einen freund besucht, ist etwa 4 std autofahrt von meiner stadt entfernt. Dann habe ich über's WE bei ihm übernachtet. Am montag bin ich wieder zuückgefahren. Das Wochenende über, wo ich bei ihm geblieben bin, habe ich trotzdem gefastet. Ist mein Fasten erlaubt oder ist es ungültig ? da ich Reisende bin ? muss ich nachfasten ? wassalam Dschadid Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 15. September 2009 Melden Teilen Geschrieben 15. September 2009 Wenn du Samstag und Sonntag da gewesen bist, dann wirst du die Tage nachfasten müssen. Wenn du Montag nach dem Adhan zum Mittagsgebet wieder zuhause warst, musst du auch den Montag nachfasten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Zeinab el haura Geschrieben 15. September 2009 Melden Teilen Geschrieben 15. September 2009 salam, Dein Fasten war ungültig !! Du musst wissen das dein Fasten länger als 10 Tage beträgt und deine Niya machen in diesen ort und Fasten ! Sonst für zwei oder drei Tage zählt dein Fasten nicht ! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dschadid Geschrieben 15. September 2009 Autor Melden Teilen Geschrieben 15. September 2009 Salam, vielen lieben Dank, das Fasten ist viel zu schön, um das nicht zu machen. Aus diesem Grund werde ich nachfasten. Noch mal besten Dank wassalam Dschadid Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dschadid Geschrieben 15. September 2009 Autor Melden Teilen Geschrieben 15. September 2009 salam, achso wie ist es mit dem freitag wo ich los gefahren bin, denn die zeit zum fasten brechen ist etwa um 8 und um 6 abends bin los gefahren. Zählt denn der freitag ? Könnt ihr vielleicht auf eine gültige Rechtsgrundlage beziehen (reines Interesse, ich glaube Euch schon ) danke wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AsimAbdallah Geschrieben 15. September 2009 Melden Teilen Geschrieben 15. September 2009 salam,achso wie ist es mit dem freitag wo ich los gefahren bin, denn die zeit zum fasten brechen ist etwa um 8 und um 6 abends bin los gefahren. Zählt denn der freitag ? Könnt ihr vielleicht auf eine gültige Rechtsgrundlage beziehen (reines Interesse, ich glaube Euch schon ) danke wassalam Salam alaikum wa rahmatullahi wa barakatu Wenn du nach dem Adhan zum Mittagsgebet losgefrahen bist, kannst du weiter fasten. Hab leider gerade keine Fatwa zur Hand Verzeihung. Wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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