Dschadid Geschrieben 15. September 2009 Melden Teilen Geschrieben 15. September 2009 Salam, ich habe mit der Suchfukntion schon gesucht, aber meine Frage scheint doch speziell zu sein. Ich habe jede Menge Gebete verpasst. Mein verstobener Vater auch. Ich möchte so gut es meine verpassten Gebete nachholen, und die von meinem Vater. Frage: 1- kann ich den verpassten von meinem Vater und von mir in einem Gebet nachholen ? oder muss ich extra 2 Gebete separat machen ? 2- reicht das, wenn ich auf deutsch sage, ich hole mein gebet nach und den von meinem vater..dann ushalli fardhal maghribi...usw...oder ist das was anders vorgesehen. bin neu, jede Menge Frage von mir werden kommen, aber diese Seite ist echt super...danke erstmal wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Al Hussayni Basiji Geschrieben 15. September 2009 Melden Teilen Geschrieben 15. September 2009 Bevor du mit den Qada (Nachhol-)gebeten von deinem verstorbenen Vater (Allah möge ihm barmherzig sein) anfängst, bist du verpflichtet deine eigenen Nachholgebete zu verrichten. Religionsrechtlich ist es nicht möglich die Nachholgebete von 2 Personen in einem Gebet zu vereinen. Wie gesagt, erst du, dann dein Vater, inschallah. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Abu Dharr Geschrieben 15. September 2009 Melden Teilen Geschrieben 15. September 2009 wenn ich mich nicht täusche kann man auch einen anderen beauftragen dies nachzuholen für den jenigen(verstorbenen). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
~Zehra~ Geschrieben 18. September 2009 Melden Teilen Geschrieben 18. September 2009 salam und wie ist es, wenn die mutter noch gebete nachzuholen hatte? wer kann das in diesem fall für sie übernehmen? macht das dann auch der älteste sohn? wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 18. September 2009 Melden Teilen Geschrieben 18. September 2009 und wie ist es, wenn die mutter noch gebete nachzuholen hatte? wer kanndas in diesem fall für sie übernehmen? macht das dann auch der älteste sohn? Die Nachholgebete für einen Verstorbenen kann jeder nachholen. Bei dem Vater ist es so, dass der älteste Sohn die Pflicht dazu hat, es zu tun, bzw. andere dazu zu beauftragen. F. 554: Ich bin der älteste Sohn der Familie. Muß ich, um die (versäumten) Verpflichtungen meines Vaters nachzuholen, diese (Versäumnisse), während er (noch) am Leben ist, von ihm erfragen, oder muß er mir (von sich aus) die (versäumte) Menge mitteilen? Und was ist meine religiöse Verpflichtung , wenn er mir nichts mitteilt? A: Sie sind nicht verpflichtet, zu überprüfen oder zu fragen, und in dieser Angelegenheit ist der Vater (von sich aus) zum Testament verpflichtet. Auf jeden Fall hat der älteste männliche Nachkomme nach dem Ableben seines Vaters die Anzahl der versäumten rituellen Gebete und des Fastens seines Vaters, von der er fest überzeugt ist, (daß sie versäumt wurden,) nachzuholen. F. 551: Ein älterer Mann hat seine Familie aufgrund bestimmter Umstände verlassen, und es fiel ihm (hinterher) schwer, mit dieser (Familie) Kontakt aufzunehmen. Er ist der älteste Sohn seiner Familie, und sein Vater ist während dieser Zeit verstorben. Er weiß nicht, welche Menge des rituellen Gebets und anderer (Pflichten) nachzuholen sind, und er verfügt auch nicht über ausreichendes Vermögen zum Beauftragen (eines anderen). Er selber kann aufgrund seines hohen Alters nicht (für seinen Vater) nachholen. Was tut er dann? A: Er muß die rituellen Gebete des Vaters nicht nachholen, bis auf diejenigen (Gebete), von deren Versäumnis er weiß. Der älteste Sohn muß die (versäumten) rituellen Gebete seines Vaters in jeder möglichen Weise nachholen. Doch wenn man dazu unfähig ist, dann ist man entschuldigt. http://islam-pure.de/iw/antworten/kapitel_...ellen_gebet.htm Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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