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ich hätte noch eine frage!!


lina17

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also ich hääte noch ne frage:

also meine cousine ist 28 und verheiratet. Sie hat mit 13 geheiratet aber aus liebe wie sie es mir sagt und sie wohnt in deutschland und hat 2 kinder. Sie durfte und darf nichts machen sie darf nicht ihren führerschein machen und auch eig nicht richtig arbeiten. Er will das sie zuhause bleibt aufräumt etc und sie soll sich bedecken.oke dagegen ist nichts einzuwenden aber sie darf ncihts machen und hat auch auf ihn gehört aber nun hatten meine cousine und ihr mann streit . Er hat die heiratsurkunde und alles was mit ihr zutun hatte oder mit ihnen also die papiere und so mitgenommen und hat sie zum standesamt mitgenommen und hat alles so dagestellt als wäre sie seine freundin und nicht seine frau . und er hat auch alles was er besitzt hat unter den namen seiner brüder und seinen sohn gemacht... sodass nichts mehr unter den namen meiner cousine ist . aso und meine cousine kann auch nicht sehr gut deutsch schon aber nicht sehr gut. Er sagt ihr jetzt nach 16 jahre ehe das sie gehen kann ohne etwas also einfach gehen kann und ihr nichts gehört.

 

 

und ihr sagt doch also der islam sagt doch man soll respektieren was der mann sagt nun gut aber wenns soweit geht. Was soll sie aus der sichtt des islams tuhen?????...wie soll sie mit ihm umgehen dennsie hat alles versucht sie hat versucht mit ihm nett umzugehen aber das nützt genauso wenig als wenn sie sich mit ihm streitet er hat irgendwie keinen eigenen kopf und hört auf seine brüder die wiederrum einen einfluss auf ihr leben hhabenund ihr leben sozusagen zu grunde machen.meinecousine kann sich nicht so einfach scheiden da sie 2 kinder hat und wenn sie geht hat sie praktisch nichts... ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen denn sie weiss echt nicht weiter

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salamun aleikum

 

sie hat mehrere möglichkeiten, wegen der urkunden kann sie theoretisch zur polizei gehen oder zum standesamt und neue beantragen.wenn er auch ihren pass hat kann sie ihn als gestohlen melden und kriegt doch dann einen neuen, oder? kenn mich nichts so aus aber müsste doch klappen...

arbeiten sollte sie nur mit seiner erlaubnis und das haus verlassen ebenso. wenn sie aber (scheint zumindest so) sich eingesperrt fühlt und ihr mann auch keine wirklichen argumente hat dann sollte sie zu einem mullah mit ihm gehen. und wegen den besitzgütern sowieso.

wenn ihn das alles nicht kümmert und er sie weiterhin so respektlos behandelt sollte sie sich gerade wegen der kinder scheiden lassen, finde ich. ich bin z.b. einigermaßen froh das meine eltern sich haben scheiden lassen als ich klein war, jetzt kommen wir alle miteinander klar ohne diese dicke luft zu hause. aber ich würde auf jeden fall erstmal zu dem imam eurer moschee gehen.

 

wa salam

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ach und noch wegen dem: "sie kann gehen wenn sie will"

 

aus islamischer sicht muss er sie dann versorgen glaube ich oder zumindest eine bestimmte summe zahlen wenn sie geht... und was ist mit der morgengabe von ihr? (heisst das so?)

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#lol#

#lol#

 

Liebe Schwester,

 

ich denke, diese Frage ist zu wichtig, als das wir sie beantworten könnten. Mein Rat wäre, daß du oder Sie an ihren Marja schreiben und um Rat bitten...

 

Mein Rat, mein ganz persönlicher, wäre: wenn ihre Familie und vielleicht ihr Imam ihn nicht belehren können, dann sollte sie sich nach so einer Verleugnung der Ehe und so einer Entrechtung scheiden lassen und per Polizei usw. um ihren Besitz kämpfen....

Denn ich glaube nicht, daß DAS islamisch ist...

 

Wa salam

Schafik

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Salam ...

 

ich werde aus dem Ganzen nicht ganz schlau.

 

Wenn es islamische Ehe gab, als die Frau 13 war, wo ist dann der Wali, was wurde für ein Ehevertrag ausgehandelt? Wie hoch ist die Mahr, die er zahlen muss, falls er sich trennt?

 

Was hat das Standesamt mit diesem Vertrag zu tun, das heißt, was wollte der Mann da? Entweder sind die beiden standesamtlich verheiratet (also sie haben das getan als sie 18 war), dann kann er nicht das Gegenteil behaupten. Oder sie sind es nicht, dann braucht er auch nicht zum Standesamt gehen, weil das interessiert die dann gar nicht.

 

Was bedeutet dann außerdem "er hat sie zum Standesamt mitgenommen"? Was haben die beiden da gemacht?

 

Sie hat auf alle Fälle das alleinige Sorgerecht für die Kinder, wenn es keine standesamtliche Ehe gibt (und er betont ja selbst sie wäre angeblich nur die "Freundin"). Wenn er sie so behandelt, dass im islamischen Sinn eine Scheidung gerechtfertigt ist, kann sie jederzeit einen Imam aufsuchen, wegen einer islamischen Scheidung und dann natürlich nach deutschem Recht mit den Kindern eine eigene Wohnung suchen.

 

An sich ist es so, dass während einer bestehenden Ehe eine Frau für alles was einen Beruf, Reisen etc. betrifft, das Einverständnis vom Mann braucht, außer sie hat es im Ehevertrag anders eintragen lassen.

 

Wenn es keine standesamtliche Eheschließung gab, hat sie vor dem Gesetz tatsächlich auf nichts Anspruch was offiziell dem Mann gehört, außer auf die Mahr. Auch wenn der Ehevertrag da wäre und der Mann den nicht verschwinden lässt, interessiert das den deutschen Gesetzgeber wenig.

 

Wassalam

Rajaa

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#lol#

 

Es interessiert aber den Gesetzgeber, daß sie erst 13 war damals...

Aber so ein Verfahren wäre echt das letzte Mittel....

 

Das wünsche ich niemandem...

 

Wa salam

Schafik

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Salam ...

 

das würde 1. der Frau nicht schaden, und 2. würde es niemand rückwirkend beweisen können, ob sie da 13 oder vielleicht doch schon 14 war. Wie alt war denn der Mann damals?

 

Wassalam

Rajaa

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#lol#

Liebe Schwester,

ich kann nur sagen, dass, wenn sich alles so zugetragen hat, der Ehemann m.e. falsch handelt und Deiner Cousine Rechte vorenthält, die er ihr nicht vorenthalten darf. Gehört ihr z.B. irgend etwas, so darf er es nicht einfach ungefragt anderweitig benutzen, schon gar nicht einfach so wegnehmen. Denn auch im Islam soll man nicht stehlen. Und einfach so grundlos die Frau in die Wüste schicken ist auch sehr fraglich, zumal es laut quran einem ehemann nicht gestattet ist, seine Ehefrau wegzujagen oder dass einer vorn beiden die gemeinsame Wohnung verlässt - es sei denn, es ist unzumutbar, etwa durch rohe Gewalt. Normalerweise muss der Mann die Scheidung unmissverständlich, am besten vor Zeugen, ausgesprochen haben, dem dann aber eine Wartezeit von 3 Monatsperioden folgen muss, 'idda genannt, und zwar gemeinsam in der Wohnung, nur eben ohne Verkehr. Der Mann hat eine enorme Verantwortung in dieser Sache. Ist der Mann zudem für das Scheitern der Ehe verantwortlich, hat er aus Spaß und unter Missachtung der Rechte seiner Ehefrau gehandelt, könnte es sein, dass ihr zumindest eine Entschädigung zusteht. Meines Erachtens dürfte dafür u.a. Quran 2:236 sprechen. Allah A'alam!

Folgende Quranverse habe ich zum Scheidungsrecht gefunden:

2:226-228-237, 241; 4:20, 35, 130; 33:49; 58:2; 65:1-7

 

Da ich aber das Problem habe, kein Gelehrter zu sein, schlage ich vor, dass du einmal zunächst unter

http://muslim-markt.de/moscheen/staedte_d/...f/frankfurt.htm dich möglichst an kundige Leute wendest, die islamisches Recht besser kennen. Es hängt natürlich auch noch ein wenig davon ab, welcher Rechtsschule du angehörst.

 

#lol#

Baha ud-Din

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als erstes muss geklärt werden wie sie miteinander verheiratet sind und was mit den kindern ist..

 

dann kann man sich gegebenfalls auch zu nem rechtsanwalt wenden denn wenn es so ist das sie nicht standesamtlich verheiratet sind sind die kinder bei ihr und da er wohl den besitz an seinem bruder und seinen sohn also ihr kind überschrieben hat ist auch ein teil des besitzes bei ihr #lol#

 

vor allem ein rechtsanwalt kann gesetzliche ansprüche und so weiter besser erklären als wir

 

wenn man sich shclau gemacht hat wird man merken das man eigentlich in einer ganz guten position da steht und dann sollte man ihm diese auch eindeutig klar machen welche rechte man besitzt und was er nicht tun kann

 

für mich sieht es so aus als würde er sie loswerden wollen, es gibt männer die lasen ihre frauen auch die merkwürdigsten dinge unterschreiben z.b. irgendwelche vollmachten usw hat sie soetwas getan? wenn ja dann ist ein rehctsanwalt wirklich von nöten

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salam

 

das problem hier sit doch dass der Mann sein Hab und Gut seinen Brüdern überschrieben hat, uneinen kleinen Teil seinem Sohn.

Auch wenn sie Um ihr Eigentum kämpft, was ist wenn angeblich keins vorhanden ist?

 

wasalam

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wenn er nicht viel hat kann man gesetzlich auch nicht viel nehmen nur ist hier es eindeutig das er was hat aber da man gesetzlich nicht nachgehen kann verschiebt sich das auf die religiöse seite das heisst er wird sofern er sich so weiterverhält am tage des gerichts dafür rechenschaft ablegen müssen die frau erhält so oder so ihr recht wobei das recht am tage des jüngsten gerichts wohl besser ist als das materielle das man jetzt bekommen kann

 

also ein grund zum freuen wenn er sich dafür ins feuer wirft

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