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Frage zu einer Fatwa


*ameena*

Empfohlene Beiträge

#bismillah#

 

 

 

 

 

Ich habe mal eine Frage bezüglich einer Fatwa.

Vielleicht könnt ihr mir helfen.

 

Ich dachte eigentlich Alkohol wäre zu 100% verboten,also in Nahrungsmittel.

 

Fiqh für Muslime im Westen

Nach der Rechtsfindung von Ajātullāh Sayyid ´Alī

al-Husaini as-Sistānī

Kapitel 3

Rituelle Reinheit und Unreinheit

tahārah und nadjāsah

Alle Sorten Alkohol, ob er aus Holz oder anderen Quellen hergestellt wurde, sind rein, nicht unrein. So sind Medizin, Parfüm und Nahrung, die Alkohol enthalten rein und können benutzt werden. Es ist erlaubt, Nahrungsmittel mit Alkohol zu sich zu nehmen, wenn der Alkoholgehalt sehr gering ist, z.B. nicht höher als 2% beträgt.

 

Kann mir das jemand genau erläutern.

Demnach wäre es erlaubt Sachen zu sich zu nehmen wenn der Alkoholgehalt geringer ist als 2%.

Beispielsweise vielleicht Kaugummis, in einigen ist ja Alkohol drin.

 

Ich danke euch jetzt schonmal für eure Mühe.

 

 

Wa 3aleykum salam

 

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salaam

es geht um das Ethanol, ethanol ist haram, das ist das sogenannte TrinkAlkohol.. die einzige alkohol art die unser körper einnehmen kann.. die restlichen alkohol sorten sind pures gift, dazu gehört auch die sorte von akohol die in den kaugummis sind. die heißen nicht ethanol sondern anders, keine ahnungmehr was..

 

das lernt man doch in chemie oder nicht?!

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Salam

 

Das Alkohol in den Kaugummis heißt "Mehrwertige Alkohole" glaub ich.

 

Also wie jetzt?

Es geht jetzt um das Ethanol?

Ist es jetzt haram oder nicht?

Und in welchen Nahrungsmittel sollte Ethanol enthalten sein?

 

 

Keine Ahnung ob man sowas in Chemie lernt das war NIE mein Fach!! #salam##bismillah#

 

 

Wa 3aleykum salam

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Muhsin ibn Batul

#bismillah#

#salam#

 

Ein alter Beitrag von Sr. Naynawa:

 

Das Ethanol ist ein einwertiges Alkohol. Und nur das Ethanol kann man trinken.

 

Alkohol ist der Oberbegriff für alle chemischen Verbindungen, die eine OH-Gruppe besitzen. Mehrwertig bedeutet, dass eine Verbindung mehr als eine OH-Gruppe besitzt. (Mehrwertige Alkohole sind demnach halal)

 

#salam#

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Mariam Al-Azraa

#bismillah#

#salam#

 

Was ist eigentlich Ethanol? also ich habs nicht kapiert^^

 

Ethanol ist der Trinkalkohol, den wir nicht zu uns nehmen dürfen, da er Trunkenheit bewirkt und haram für uns ist.

 

Die vorangegangene Erklärung zu mehrwertigen Alkoholen ist sehr hilfreich. Threads zu Alkoholen im Kaugummi gibt es sehr viele im Forum. Dazu bitte die Suchfunktion verwenden.

 

#salam#

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Salam,

 

jetzt bitte nochmal zur Fatwa!

 

Also wenn in etwas Ethanol enthalten ist was weniger 2% beträg darf ich es zu mir nehmen?

Richtig?

 

Und Kuagummis "Airwaves" z.B. in denen "Mehrwertige Alkohole" enthalten sind darf ich essen!

 

Auch Richtig?

 

 

Danke nochmal an alle die mir weiterhelfen können.

 

Verwirrung pur!

 

 

Wa salam

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#bismillah#

#salam#

 

Also wenn in etwas Ethanol enthalten ist was weniger 2% beträg darf ich es zu mir nehmen?

Richtig?

 

Ja, aber nur wenn der Ethanol nicht dazu gegeben wurde.

 

Die Fatwa bezieht sich z.B. auf Säfte, wo Alkohol auf natürliche Weise entsteht. Solange der Alkohol unter 2% ist, darfst du den Saft trinken.

 

#salam#

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  • 3 Monate später...
salam,

kann ich also jetzt Schokolade von Lindt wo Rum drin ist essen?

 

Salam

 

 

#bismillah#

 

Nein. Rum enthält ganz normalen Alkohol, also Ethanol. Und auch wenn er irgendwie verflogen wäre, wäre die Schokolade bzw. das Rum unrein. Und diese Unreinheit verfliegt nicht.

 

 

wassalam

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salam,

kann ich also jetzt Schokolade von Lindt wo Rum drin ist essen?

 

Salam

 

Salam

 

Vor allem sollte man sich gar nicht erst an den Geschmack von Alkohol, sei es durch Zusätze in Lebensmitteln oder alkoholfreies Bier usw. gewöhnen. Wozu sollte das gut sein? Es verleitet nur dazu, den Geschmack von Alkohol zu mögen und etwas zu mögen und sich auch noch daran zu gewöhnen kann sehr schnell zu sündigem Verhalten führen oder dazu, dass man diesen Geschmack von Alkohol immer öfter braucht oder vermisst. Also bitte, lasst doch einfach alle Lebensmittel, die auch nur im Entferntesten nach Alkohol schmecken, weg. Es ist kein Verlust.

 

Wasalam

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Ja, aber nur wenn der Ethanol nicht dazu gegeben wurde.

 

Die Fatwa bezieht sich z.B. auf Säfte, wo Alkohol auf natürliche Weise entsteht. Solange der Alkohol unter 2% ist, darfst du den Saft trinken.

 

#bismillah#

 

salam

 

die antwort ist doch ausreichend.

z.b. wenn eine banane zu sehr reif geworden ist, bzw. schwarz geworden ist, enthält es alkohol, bzw. nimmt man ganz wenig alkohol zu sich wenn man es isst.

 

mit der fetwa sind halt solche dinge gemeint die der produktion, auf eine natürliche art des reifeprozesses alkohol erzeugen.

 

und nicht etwa wenn du 2%alkohol zu etwas dazu gibst.

 

salam

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  • 10 Monate später...

#salam#

 

Mir wurde ein Medikament mit 10% Ethanol verschrieben, zum gurgeln. Habe das Büro von Seyyid Sistani gefragt ob es halal ist. Die Antwort war

 

In the Name of Allah, the Beneficent, the Merciful

 

There is no problem in that

 

Wassalamu Alaykum

 

 

Aber ich bin unsicher. Wenn ich es aus versehen verschlucke dann ist das doch haram, oder? Und Ethanol ist doch najis, dann muss ich logischerweise meinen Mund noch tahir spülen?

 

#wasalam#

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#bismillah#

Assalamu Alaikum,

 

Nach Sayyid Sistani ist Ethanol an sich nicht Najis. Nur Chamr (Wein) und Fuqa' sind seiner Meinung nach Najis. Außerdem ist der genannte Alkohol meist nicht zum Verzehr geeignet und es ist auch nicht beabsichtigt ihn zu verzehren. Ähnlich zum Parfüm und ähnliches. Da kann es auch durchaus sein, dass man aus Versehen etwas schluckt oder inhaliert, auch wenn die Wahrscheinlichkeit geringer ist.

 

Ja, nach Imam Khamenei ist ursprünglich flüßiger Alkohol unrein als verpflichtende Vorsichtsmaßnahme. D.h. man dürfte in der Frage der Unreinheit zu einem Marja' ausweichen, der es als rein ansieht, unter Berücksichtigung des Wissensgrades. Diese Möglichkeit des Ausweichens ist immer gegeben aber eher in den Fällen geeignet, wo es schwierig bzw. umständlich ist, sich an die Vorsichtsmaßnahme zu halten.

 

Wassalam

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  • 11 Monate später...

#bismillah#

Assalamu Alaikum,

 

Nach Sayyid Sistani ist Ethanol an sich nicht Najis. Nur Chamr (Wein) und Fuqa' sind seiner Meinung nach Najis. Außerdem ist der genannte Alkohol meist nicht zum Verzehr geeignet und es ist auch nicht beabsichtigt ihn zu verzehren. Ähnlich zum Parfüm und ähnliches. Da kann es auch durchaus sein, dass man aus Versehen etwas schluckt oder inhaliert, auch wenn die Wahrscheinlichkeit geringer ist.

 

Ja, nach Imam Khamenei ist ursprünglich flüßiger Alkohol unrein als verpflichtende Vorsichtsmaßnahme. D.h. man dürfte in der Frage der Unreinheit zu einem Marja' ausweichen, der es als rein ansieht, unter Berücksichtigung des Wissensgrades. Diese Möglichkeit des Ausweichens ist immer gegeben aber eher in den Fällen geeignet, wo es schwierig bzw. umständlich ist, sich an die Vorsichtsmaßnahme zu halten.

 

Wassalam

 

#bismillah#

Salam,

 

Hast du dazu eine Fatwa, verehrter Bruder?

 

salam

 

 

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#bismillah#

#salam#

 

Br. 3aliy hat in seinem Beitrag einige Punkte genannt. Er bezieht sich dabei auf mehrere (mir bekannte) Fatwas. Zu welchem Aspekt genau brauchst du eine Fatwa? Für die zuletzt erwähnte Ansicht Imam Khameneis, dass man zu einem anderen Marja' wechseln darf?

 

#salam#

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#bismillah#

#salam#

 

Br. 3aliy hat in seinem Beitrag einige Punkte genannt. Er bezieht sich dabei auf mehrere (mir bekannte) Fatwas. Zu welchem Aspekt genau brauchst du eine Fatwa? Für die zuletzt erwähnte Ansicht Imam Khameneis, dass man zu einem anderen Marja' wechseln darf?

 

#salam#

 

#bismillah#

Salam,

 

Zum einen das und zum anderen, dass ursprünglicher Alkohol aus Vorsichtsmaßnahme unrein ist. Ich dachte immer, dass einige Alkoholarten rein sind, aber haram sind, sie zu sich zu nehmen (z.b in Kaugummi usw.), wie zum Beispiel mehrwertiger Alkohol. Edit: Ach so, das schließt das eine ja gar nicht aus, oder?

 

salam

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#bismillah#

Salam,

 

Zum einen das und zum anderen, dass ursprünglicher Alkohol aus Vorsichtsmaßnahme unrein ist. Ich dachte immer, dass einige Alkoholarten rein sind, aber haram sind, sie zu sich zu nehmen (z.b in Kaugummi usw.), wie zum Beispiel mehrwertiger Alkohol. Edit: Ach so, das schließt das eine ja gar nicht aus, oder?

 

salam

 

#bismillah#

#salam#

 

Schwester , mehrwertige Alkohole sind rein und es ist erlaubt sie zu sich zu nehmen,da nur Ethanol haram ist. In Kaugummis ist kein Ethanol enthalten.

 

wasalam

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#bismillah#

#salam#

 

Der Alkohol gilt dann aus Vorsichtsmaßnahme als unrein, wenn er ursprünglich flüssig, berauschend und genießbar ist. Bei einer verpflichtenden Vorsichtsmaßnahme gilt diese Fatwa von Imam Khamenei:

 

F. 8: Wir können uns bei den Handlungen, die der meistwissende Rechtsgelehrte als vorsichtshalber Pflicht deklariert, nach ihm an den nächsten Meistwissenden wenden. Und unsere Frage ist: Falls der Meistwissende nach ihm (die Angelegenheit) ebenfalls (als) vorsichtshalber Pflicht deklariert, ist es dann erlaubt, sich an den Meistwissenden nach den beiden zu wenden? Und wenn es beim Dritten auch so ist, steht es einem dann zu, sich an den Meistwissenden nach diesen zu wenden usw.? Bitte erläutern Sie diese Angelegenheit.

A: Es ist unbedenklich, sich an den Rechtsgelehrten zu wenden, der keine Vorsichtsaussage in der Angelegenheit deklariert, sondern bei dieser (Angelegenheit) ein eindeutiges Rechtsurteil fällt, unter Berücksichtigung (der Reihenfolge) des Meistwissenden und der nächsten Meistwissenden.

http://islam-pure.de..._nachahmung.htm

 

Ich dachte immer, dass einige Alkoholarten rein sind, aber haram sind, sie zu sich zu nehmen (z.b in Kaugummi usw.), wie zum Beispiel mehrwertiger Alkohol.

 

Mehrwertige Alkohole sind meines Wissens nach generell nicht berauschend und daher rein. Deshalb darf man sie verzehren.

 

Weitere Fatwas findest du hier:

www.shia-forum.de/index.php?/topic/40029-rechtsgutachten-zum-thema-alkohol-von-imam-khamenei/

 

#salam#

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#bismillah#

Salam,

 

Danke erstmal für die Links, Schwester. #rose#

 

Mehrwertige Alkohole sind meines Wissens nach generell nicht berauschend und daher rein. Deshalb darf man sie verzehren.

 

Dass es nicht berauschend ist heißt ja aber nicht gleich, dass es kein Alkohol ist, soweit ich im Unterricht aufgepasst habe und im Internet lese. Sie gehören ja auch zu der Gruppe der Alkohole (haben mehrere OH Gruppen), so ist es selbst ein Alkohol bzw. im Ursprung ein Alkohol gewesen?

Und das war meine Frage. Soweit ich weiß sind Alkohole, unabhängig davon, ob sie berauschend sind oder nicht, haram zum Verzehr, aber nicht unbedingt najis. Es gab mal eine Fatwa, in der stand, dass, bezogen auf den Alkohol, etwas, was zum Verzehr haram ist, nicht gleich unrein ist, das heißt man dürfte Parfüme mit gewissen Alkoholgruppen benutzen. Liege ich da total falsch?

 

salam

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#bismillah#

#salam#

 

Schwester Yare Rahbar, in den Fatawas ist immer Ethanol gemeint.Man sagt ja auch in der Umgangssprache immer Alkohol dazu, obwohl die Gruppe der Alkohole unendlich lang sein kann.

Uns interessiert in erster Linie Ethanol,da die Fatwas sich darauf beziehen.

Für Nicht-Chemiker ist das nicht leicht zu verstehen, ich weiß.

Falls du Fachwissen haben willst kannst du auch Schwester Naynawa ( unsere Chemie-Expertin) fragen.

 

wasalam

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#bismillah#

#salam#

 

Dass es nicht berauschend ist heißt ja aber nicht gleich, dass es kein Alkohol ist, soweit ich im Unterricht aufgepasst habe und im Internet lese. Sie gehören ja auch zu der Gruppe der Alkohole (haben mehrere OH Gruppen), so ist es selbst ein Alkohol bzw. im Ursprung ein Alkohol gewesen?

Und das war meine Frage. Soweit ich weiß sind Alkohole, unabhängig davon, ob sie berauschend sind oder nicht, haram zum Verzehr, aber nicht unbedingt najis. Es gab mal eine Fatwa, in der stand, dass, bezogen auf den Alkohol, etwas, was zum Verzehr haram ist, nicht gleich unrein ist, das heißt man dürfte Parfüme mit gewissen Alkoholgruppen benutzen. Liege ich da total falsch?

 

Die Definition für einen unreinen Alkohol ist klar. Nach Imam Khamenei gibt es keinen Alkohol, der rein ist, aber für den Verzehr verboten ist. Denn ist er zum Verzehr verboten, dann trifft ja die Definition für einen unreinen Alkohol zu. Aber es kann sein, dass nach Ansicht Sayyid Sistanis z.B. ein synthetisch hergestellter berauschender und genießbarer flüssiger Alkohol rein ist, aber trotzdem nicht zum Verzehr erlaubt ist. Oder es kann sein, dass z.B. nach Ansicht Imam Khameneis etwas, in dem kleinste Mengen Alkohol gelöst ist, rein ist, aber nicht zum Verzehr erlaubt ist.

 

#salam#

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#bismillah#

Salam,

 

Okay, zum Verzehr verboten ist gleich aus verpflichtende Vorsichtsmaßnahme unrein? Ich dürfte mich also an einen anderen Marja wenden, wenn es um die Frage der Unreinheit geht? Und dann noch eine Frage, was ich aus deiner Antwort nicht genau herauslesen konnte: Mehrwertiger Alkohol ist doch Alkohol, es gehört doch zur Gruppe der Alkohole. Wieso darf ich dann Kaugummis mit mehrwertigen Alkoholen kauen? Wenn es unrein ist, unabhängig davon ob es berauschend ist oder nicht, dürfte ich solche Kaugummis doch gar nicht kauen? Also bei mehrwertigen Alkoholen geht es ja nicht um etwas, in dem kleinste Mengen Alkohol gelöst ist. Insha Allah erklärst du mir das noch, damit ich das verstehe.

 

@Schw. Zaynab: Ja, das tue ich gerade. Oder nach was sieht das denn gerade aus? ^^

 

salam

 

 

 

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#rose##bismillah#

#salam#

 

Ich weiß jetzt nicht mehr, ob ich dich richtig verstehe, aber ich versuche es noch einmal:

 

Also wir sind uns einig, dass Ethanol haram ist. Mehrwertige Alkohole gehören zu der Gruppe der Alkohole und Ethanol auch. Alkohole ist somit ein Überbegriff für beide.

Mehrwertige Alkohole sind nicht gleich Ethanol.Das sind 2 verschiedene chemische Verbindungen. Man darf mehrwertige Alkohole in Lebensmittel zu sich nehmen, da sich nichts ( Eigenschaften) mit dem Ethanol gemeinsam haben. Die Unreinheit bezieht sich bei den Alkoholen nicht auf die Oh-Gruppe, sondern unter anderem auf ihre berauschende Wirkung.

Man darf nicht alle Alkohole in einem Topf schmeißen und sagen, dass alle haram oder/und unrein sind.

 

Ich hoffe das war jetzt nicht konfus.

 

wasalam

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#bismillah#

#salam#

 

Okay, zum Verzehr verboten ist gleich aus verpflichtende Vorsichtsmaßnahme unrein?

 

Die verpflichtende Vorsichtsmaßnahme bezieht sich auf die Unreinheit und nicht auf das Verbot zum Verzehr.

 

Ich dürfte mich also an einen anderen Marja wenden, wenn es um die Frage der Unreinheit geht?

 

Ja.

 

Und dann noch eine Frage, was ich aus deiner Antwort nicht genau herauslesen konnte: Mehrwertiger Alkohol ist doch Alkohol, es gehört doch zur Gruppe der Alkohole. Wieso darf ich dann Kaugummis mit mehrwertigen Alkoholen kauen? Wenn es unrein ist, unabhängig davon ob es berauschend ist oder nicht, dürfte ich solche Kaugummis doch gar nicht kauen?

 

Wenn er nicht berauschend ist, dann ist er auch nicht unrein. Unrein ist ein Alkohol dann, wenn er ursprünglich flüssig, berauschend und genießbar ist.

 

"A: Assuming you acknowledge the fact that the alcohol within the lotion is (a) edible, (b) originally liquid and © intoxicating, obligatory caution dictates that it be deemed najis. Otherwise, it is deemed pure. "

 

#salam#

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