Zum Inhalt springen

Frage zu einer Fatwa


Drilon

Empfohlene Beiträge

#nachdenken#

#bismillah#

 

Nein, du hast die Fatwa ganz falsch verstanden^^

 

Es geht darum, dass ein Junge die religiöse Reife erreicht, sobald er eine Ejakulation hatte. In der Frage ist von einem Jungen die Rede, der schon mit 12 unerlaubter Weise sich selbstbefriedigte. D.h. er hätte schon ab dem Alter anfangen müssen seinen Pflichten nachzugehen, wie das Beten und Fasten. Und diese muss er nun nachholen.

 

#salam#

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deine Meinung

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.
×
×
  • Neu erstellen...