Drilon Geschrieben 16. Oktober 2009 Melden Teilen Geschrieben 16. Oktober 2009 Salam Aleikum Ich habe eine Frage zu dieser Fatwa. Hier wird über Selbstbefriedigung gesprochen, heißt das falls ich noch nie in meinem Leben mich selbstbefriedigt habe muss ich nicht täglich beten bis zu meiner Heirat und meiner ersten Nacht? Wa salam. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 16. Oktober 2009 Melden Teilen Geschrieben 16. Oktober 2009 Nein, du hast die Fatwa ganz falsch verstanden^^ Es geht darum, dass ein Junge die religiöse Reife erreicht, sobald er eine Ejakulation hatte. In der Frage ist von einem Jungen die Rede, der schon mit 12 unerlaubter Weise sich selbstbefriedigte. D.h. er hätte schon ab dem Alter anfangen müssen seinen Pflichten nachzugehen, wie das Beten und Fasten. Und diese muss er nun nachholen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Drilon Geschrieben 17. Oktober 2009 Autor Melden Teilen Geschrieben 17. Oktober 2009 Salam Was ist aber wenn er bis zum 20sten Lebensjahr noch keine Ejakulation hatte? Wa Salam. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 17. Oktober 2009 Melden Teilen Geschrieben 17. Oktober 2009 So gut wie unmöglich. Allerdings liegt das max. Alter bei 15 Mondjahren. Ab da ist er mukallaf, egal ob er den ersten Samenerguß hatte oder nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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