Zahra Geschrieben 29. Mai 2005 Melden Teilen Geschrieben 29. Mai 2005 Salam alaikum Folgende Situation: Jemand schwört etwas und sagt (wallah......). Aber er bricht diesen Schwur. Was soll er tun? wa salam alaikum Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Abdullah Geschrieben 29. Mai 2005 Melden Teilen Geschrieben 29. Mai 2005 Folgende Situation: Jemand schwört etwas und sagt (wallah......). Aber er bricht diesen Schwur. Was soll er tun? 1. Er sollte, falls Schaden entstanden ist, auf irgendeine Weise wiedergutmachen. 2. Im Koran steht, daß man 2 Monate fasten soll oder Arme bewirten oder Sklaven freilassen/freikaufen. Wo die Ayat steht weiss ich nicht genau. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Zahra Geschrieben 29. Mai 2005 Autor Melden Teilen Geschrieben 29. Mai 2005 salam alaikum es wäre sehr schön, wenn jemand diese Ayat finden würde wa salam alaikum Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Abdullah Geschrieben 29. Mai 2005 Melden Teilen Geschrieben 29. Mai 2005 es wäre sehr schön, wenn jemand diese Ayat finden würde Sura Baqara (2), Ayat, 224-227. Thema Rücknahme des Eides der Trennung von Mann zu seiner Frau (der Mann ist nicht glücklich über seine Frau) Sura Maida (5), Ayat 89, Sühne für Eide, die willentlich (nucht unbedacht=) ausgesprochen wurden. Hatte es mit dem Fasten falsch in Erinnerung. Dort sind nur 3 Tage. Sura Das Verbot (66): Ayat 2, Hier wird die Ayat aus 2:224-227 nochmal bekräftigt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Zaman Geschrieben 29. Mai 2005 Melden Teilen Geschrieben 29. Mai 2005 Salamu Alykum Hier die besagte Ajah in Sura Maida: "Allah wird euch für ein unbedachtes Wort in euren Eiden nicht zur Rechenschaft ziehen, doch Er wird von euch für das Rechenschaft fordern, was ihr mit Bedacht geschworen habt. Die Sühne dafür sei dann die Speisung von zehn Armen in jenem Maß, wie ihr die Eurigen im Durchschnitt speist, oder ihre Bekleidung oder die Befreiung eines Sklaven. Wer es aber nicht kann, dann (soll er) drei Tage fasten. Das ist die Sühne für eure Eide, wenn ihr sie geleistet habt. Und hütet ja eure Eide. So macht euch Allah Seine Zeichen klar, auf daß ihr dankbar sein möget." Aus ihr geht hervor, dass nur ein bedachter Schwur Sühne erfordert. Auch zählt nicht als Schwur, wenn man über etwas schwört, was nicht in seiner Hand liegt. Wie z.B.: Kann man nicht sagen: Wallahi du trinkst jetzt den Tee! Ich habe aber einen Ausspruch von Imam Ali gehört, das besagt, dass ein Mu´min nicht leichtfertig schwören soll. Kennt jemand das genaue Hadith? Fie Amnillah Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Abdullah Geschrieben 29. Mai 2005 Melden Teilen Geschrieben 29. Mai 2005 Ich habe aber einen Ausspruch von Imam Ali gehört, das besagt, dass ein Mu´min nicht leichtfertig schwören soll.Kennt jemand das genaue Hadith? Es ist ein Ausspruch Alis sowie auch ein Ausspruch Muhammeds , da das ganze auch im Quran steht. Beim Herraussuchen der Ayat hab ich sie auch wieder gesehen. Hadithe dazu fallen mir im Moment nicht ein, aber ich denke, da es zu JEDER Ayat mindestens ein Hadith geben muss, wird es das auch geben. Zur Aussage: Zu jeder Ayat MUSS es ein Hadith geben? Antwort: Die Ayat kam herunter, daraus folgt, daß der Prophet sie zum ersten mal rezitiert hat. Dies ist das erste Hadith, das existieren MUSS. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Zahra Geschrieben 29. Mai 2005 Autor Melden Teilen Geschrieben 29. Mai 2005 Salam alaikum 2) Der Prophet (sas): اجراکم علی قسم الجد اجراکم علی النار „Wer von Euch ernster im Schwören ist, ist der Hölle am nächsten“ (mal soll nicht soviel schwören!) کنز العمال , Band 11, Seite 7, Hadith 30 390 wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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