Zeynab ul Kubra Geschrieben 30. Dezember 2009 Melden Teilen Geschrieben 30. Dezember 2009 InshaAllah geht es euch gut. Ich war vor einiger Zeit mit Freunden unterwegs und man sagte einer meiner Freundinnen, dass sie ein Ticket kaufen soll, weil Schwarz fahren haram ist. Ich hab das früher auch manchmal gemacht und wollte gerne wissen, ob dass denn wirklich haram ist? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jasmina Geschrieben 31. Dezember 2009 Melden Teilen Geschrieben 31. Dezember 2009 Ja natürlich ist das haram. Erstens, man nimmt ein Gut in Anspruch ohne es zu bezahlen, was dem Klauen gleich kommt; und zweitens, man verstößt gegen deutsches Gesetz. wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elyas Geschrieben 31. Dezember 2009 Melden Teilen Geschrieben 31. Dezember 2009 Ja, denn Du gehst einen Vertrag ein mit der BVG (in Berlin). Sie garantieren Dir den Transport von A nach B, dass dies nicht aus reiner Nächstenliebe gemacht wird versteht sich von selbst. Und mal ehrlich, würdest Du ein Transportunternehmen haben, fändest es auch nicht toll, wenn jemand deine Leistung, obwohl Du es für Verboten erklärt hast umsonst in Anspruch nimmst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Zeynab ul Kubra Geschrieben 31. Dezember 2009 Autor Melden Teilen Geschrieben 31. Dezember 2009 Ich hab echt nie darüber wirklich nachgedacht. Ich bin eine Ausländerin.... Müsste ich jetzt in die Moschee eine bestimmte Summe zahlen, um das ausgleichen zu können? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jasmina Geschrieben 31. Dezember 2009 Melden Teilen Geschrieben 31. Dezember 2009 Ausländer sind auch unmöglich. Wie wäre es, wenn du das Geld den zurückgibst, den es zusteht? wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Zeynab ul Kubra Geschrieben 31. Dezember 2009 Autor Melden Teilen Geschrieben 31. Dezember 2009 Ausländer sind auch unmöglich. Wie wäre es, wenn du das Geld den zurückgibst, den es zusteht? wassalam Ausländer sind möglich. Du holst einfach paar Menschen aus dem Ausland...tata Ausländer. xD haha Wie soll ich denn bitte wissen, wie oft ich Schwarz gefahren bin? Ich hab das nicht aufgeschrieben... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Zeinab el haura Geschrieben 31. Dezember 2009 Melden Teilen Geschrieben 31. Dezember 2009 Eine frage wa íst wenn man Auto schwarz fährt ohne fürherschein ist das Haram ? Was ist wenn man keine ander wahl hat ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jasmina Geschrieben 31. Dezember 2009 Melden Teilen Geschrieben 31. Dezember 2009 Ausländer sind möglich. Du holst einfach paar Menschen aus dem Ausland...tata Ausländer. xD haha Wie soll ich denn bitte wissen, wie oft ich Schwarz gefahren bin? Ich hab das nicht aufgeschrieben... Sooft wie du es halt weißt. Bitte ich finde es ehrlich garnicht in Ordnung, dass auch in Witz, die Ausländer hier als so reinzieht, als würden die das immer machen. wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aaminah Geschrieben 31. Dezember 2009 Melden Teilen Geschrieben 31. Dezember 2009 Ausländer sind möglich. Du holst einfach paar Menschen aus dem Ausland...tata Ausländer. xD haha Wie soll ich denn bitte wissen, wie oft ich Schwarz gefahren bin? Ich hab das nicht aufgeschrieben... Salam aleykum, wusstest du dass dass haram ist, nein..also wieso sollst du jetzt dafür was bezahlen? kauf dir fleissig tickets und jut ist ...du wusstest es ja damals nicht besser Schwester Jasmina: hasst du einen Beweiss dafür dass sie dass zurückzahlen muss, denn sie wusste es ja nicht dass es haram war wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 31. Dezember 2009 Melden Teilen Geschrieben 31. Dezember 2009 Eine Reue wird erst dann von Allah swt akzeptiert, wenn man demjenigen dem man Unrecht getan hat, sein Recht zurückgibt. Ich erinnere mich an eine Fatwa von Imam Khamenei, bei der ein Bruder sagte, er habe ausversehen vergessen ein Ticket zu kaufen, und die Antwort war, er soll ein Ticket kaufen, jedoch ohne es zu benutzen, und so hat er seine Schuld bei der Bahn ausgeglichen. Da die Schwester nicht weiß, wie oft sie gefahren ist, nimmt sie die mindest Zahl an, an die sie sich erinnern kann, aber besser wäre es, sie rundet die Summe ein wenig auf - sicherheitshalber. @Bilo: Alles was gegen das deutsche Gesetz spricht ist ausdrücklich haram und muss eingehalten werden, außer es spricht gegen die islamischen Richtlinien. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mahdi_mohajjer Geschrieben 31. Dezember 2009 Melden Teilen Geschrieben 31. Dezember 2009 Salam, am Anfang dachte ich dieser Thread ist ein Witz. Aber jetzt wo ich ihn gelesen habe . Also, ob man ohne Führerschein fährt, ist denke ich etwas anders. Hattest du damals schon deinen Führerschen und hattest ihn nur zuhause vergessen? Dann ist es ja egal, aber wenn du keinen hattest, dann ist es logischerweise verboten. Ein Verstoß gegen das Gesetz. Wir sind Muslime und müssen uns an Gesetze halten, es sei denn sie fordern uns dazu auf unsere Religion zu vernachlässigen. Wenn Schwester Zeynab ul Kubra sich eine 5er Mehrfahrkarte kauft dann ist denke ich das Problem gelöst. Das sind 5 Fahrten, ich denke nicht dass du so oft schwarz gefahren bist. Es kostet 10 Euro mehr nicht. Du musst nur den Schaden wieder gut machen, nicht 40Euro Strafe zahlen. Aber die Karten dann nicht benutzen, sondern wegschmeissen und zerreisen, damit das Geld wieder reinkommt. Wenn du vor langer ZEit schwarz gefahren bist, dann ist es auh vom Preis her anders, damals waren Tickets noch billiger. Z.B. weiss ich noch ganz genau als ich 11 war hat ein Ticket 1.60 gekostet, jetzt kostet eins 3.20 Wsalam,Mahdi ps. glaubt mir das hat nichts mit Ausländer sein zu tun, schaut euch doch mal an wie viele Deutsche sowas tun...nicht wenige. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Khademet Zainab Geschrieben 31. Dezember 2009 Melden Teilen Geschrieben 31. Dezember 2009 Salam, @ zeinab ul kubra also ich weiß im islam her heißt es ungefähr.."man soll das was man gestohlen hat zurück geben ..auch wenn es nach 100 Jahren ist" ..ich glaube das ahbe ich einen Sheikh mal sagen hören.. also solltest du die sache ernst nehmen...und nicht auf die leichte schulter..auch wenn es in deinen augen nur eine kleinigkeit ist...trotzdem gebe das geld lieber zurück.. ich würde dir empfehlen..einen wert zu überschalgen der etwa mit dem hinkommt wie oft du schwarz gefahren bist..und dann zb fahrkarten in diesem wert kaufst..und die karten zerreist und nicht benutzt....das wäre als hättest du für die damaligen karten jetzt im nachinein bezahlt...finde ich Auf jeden fall ..egal wie du es der BVG zurückzahlst...es ist deren Recht.. Mal abgesehen davon heißt es auch man soll sich an die Gesetzte des Landes halten in dem man lebt..also ist Schwarz fahren und auch alles andere was die Gesetzte bricht..haram für uns als muslime.. InshaAllah verzeiht dir Allah sehr schnell...denn wer bereut..vom Herzen ..dem vergibt Allah InshaAllah ist es bei dir so schwester Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jasmina Geschrieben 31. Dezember 2009 Melden Teilen Geschrieben 31. Dezember 2009 Salam aleykum, wusstest du dass dass haram ist, nein..also wieso sollst du jetzt dafür was bezahlen? kauf dir fleissig tickets und jut ist ...du wusstest es ja damals nicht besser Schwester Jasmina: hasst du einen Beweiss dafür dass sie dass zurückzahlen muss, denn sie wusste es ja nicht dass es haram war wasalam Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das passt in diesem Fall ganz gut. Denn sie hat etwas benutzt, wozu sie nicht berechtigt war. Es ist so als würde sie von deinem Laden ganze Zeit Schokolade nehmen, weil sie denkt, das kostet nichts oder nicht weiß, dass es haram ist. Würdest du das Geld dann nicht dafür fordern? wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mahdi_mohajjer Geschrieben 31. Dezember 2009 Melden Teilen Geschrieben 31. Dezember 2009 salam, noch was ganz wichtiges, das ist mir grade nebenbei eingefallen. War die Schwester als sie schwarzfuhr schon balugh? Denn das bedeutet wenn sie es nicht war, dass sie nicht für diese Taten zu der Zeit zur Rechenschaft gezogen wird, sie war ja noch nicht balugh, ist das nicht so? Ich weiss nur ab dem Zeitpunkt an dem jemand balugh wird, ist es für ihn oder sie wajeb sich an diese Gesetze zu halten. Wsalam,Mahdi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 31. Dezember 2009 Melden Teilen Geschrieben 31. Dezember 2009 Egal ob sie zu der Zeit baligh war oder nicht, sie muss die Schuld bei der Person/der Bahn nachträglich begleichen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Shia-Muslim Geschrieben 31. Dezember 2009 Melden Teilen Geschrieben 31. Dezember 2009 salam.a Selbstjustiz ist beim Islam haram, außer es gegen die Pflichten der Scharia wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mahdi_mohajjer Geschrieben 31. Dezember 2009 Melden Teilen Geschrieben 31. Dezember 2009 Salam, danke Bruder, das wusste ich nicht. Sehr gut, wieder was dazu gelernt. Wsalam,Mahdi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Zeynab ul Kubra Geschrieben 31. Dezember 2009 Autor Melden Teilen Geschrieben 31. Dezember 2009 Sooft wie du es halt weißt. Bitte ich finde es ehrlich garnicht in Ordnung, dass auch in Witz, die Ausländer hier als so reinzieht, als würden die das immer machen. Nein, Schwester Jasmina. Es war ein Scherz und dahinter steckt gar nichts. Tut mir leid. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Khademet Zainab Geschrieben 31. Dezember 2009 Melden Teilen Geschrieben 31. Dezember 2009 Egal ob sie zu der Zeit baligh war oder nicht, sie muss die Schuld bei der Person/der Bahn nachträglich begleichen. um nochmal auf das eigentliche thema zurück zu kommen.. wie bruder muhsin gesagt hat..man sollte es zurück zahlen..egal wie aber dem rechtmäßigen besitzer..in diesem fall der bvg ein zu schlechtes gewissen sollte man nicht unbedingt haben..da es ja nicht bewusst als harame tat gemacht wurde.. aber trotzdem in zukunft bei dingen bei denen man sich nicht sicher ist..ob es haram oder halal ist vorher informieren und dann hat man später auch keine probleme inshaAllah Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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