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Großvater besteht auf islamische Erzeihung des Kindes


janeg

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Hallo Jan,

 

ich verstehe eines nicht: Warum ist so wenig vom Vater des Kindes die Rede, wo ist er, was sagt er zu dem Thema? Und warum sind die beiden nicht verheiratet, auch nicht islamisch (was ja kein großer Aufwand wäre)?

 

Der Großvater kann im Islam, soviel ich weiß, für den Vater einspringen, wenn der nicht da ist, oder nicht mehr am Leben ist (zum Beispiel als Wali für die Braut bei ihrer ersten Eheschließung). Und das Kind eines Muslims wird immer als Muslim geboren, und der muslimische Vater ist verpflichtet, es so zu erziehen.

 

Wenn deine Freundin und der Kindesvater nicht standesamtlich verheiratet sind, hat allerdings nach deutschem Recht gar keiner einen Anspruch auf das Kind außer der Mutter. Sie wird das alleinige Sorgerecht bekommen, und Punkt.

 

Wenn sie fürchtet, dass das Kind vom Vater zum Großvater gebracht oder entführt werden könnte, dann sollte sie das dem Jugendamt melden, dann bekommt sogar der Vater kein Umgangsrecht, oder höchstens einen betreuten Umgang unter den Augen einer Behörde, Kinderschutzbund etc. (in heftigen Streitfällen befürworte ich so einen Umgang, und nicht etwa gar keinen, weil das dem Konflikt etwas die Spitze nimmt, dem Kindesvater entgegenzukommen).

 

Großeltern haben überhaupt kein Umgangsrecht, auch nicht bei ehelichen Kindern und auch nicht einmal bei Kindern, die sie jahrelang betreut haben, sobald man glaubhaft versichern kann, dass der Kontakt dem Kind schadet.

 

Von deutscher Seite her ist also das Recht absolut auf Seiten der Mutter. Eine Straftat kann natürlich nicht vorbeugend verhindert werden, das wäre schwierig - klar. Wie weit die Androhung einer Straftat nachweisbar ist, kann ich nicht sagen, dazu weiß sicher eine Rechtsberatungsstelle mehr.

 

So wie ich es verstehe, ist deine Freundin nicht religiös, der Kindesvater hat ganz und gar unislamisch mit ihr eine Beziehung angefangen, nun sind die beiden auseinander und der Großvater des Kindes verzweifelt total, weil er es als seine Pflicht vor Allah (und wohl auch vor der Familie!!) ansieht, dass der Enkel zu einem guten Muslim erzogen wird.

 

Da frag ich mich, was kann man tun, damit der Konflikt gar nicht erst hochkocht, ohne dem Großvater als Person Rechte einzuräumen, die er hier nun mal nach deutschem Recht nicht hat.

 

Wenn die Mutter der Meinung ist, dass das Kind sich später selbst entscheiden soll, muss es die Position beider Eltern kennenlernen, und zwar schon als Kind. Wie kann ich mich zwischen Äpfeln und Birnen entscheiden, wenn ich nicht beides kenne?

 

Das Kind ist natürlich durch den Vater als Muslim geboren. Aber es wird sich ohnedies später selbst entscheiden, ob es seinen Glauben tatsächlich praktiziert und auslebt. (Und ich frage mich wieder: Was ist mit dem Kindsvater? Wo lebt er? Was sagt er dazu? Wieviel Religionserziehung möchte er für das Kind? ER ist ja zuständig, das zu vermitteln!)

 

Kann die Mutter dem Großvater sagen, dass sie zwar selbst wenig Ahnung hat, aber dem Kind gerne die Inhalte zeigt, so gut sie es kann - zum Beispiel aus einem islamischen Kinderbuch vorlesen wird, auf Schweinefleisch und vor dem Kind auf Alkohol verzichten möchte, mit dem Kind zu den Festen rund um Ramadan gemeinsam die Großeltern besuchen wird und so weiter. Und falls in der Schule muslimischer Religionsunterricht angeboten wird (sowas soll es ja eines Tages geben), dass das Kind diesen besuchen soll.

Das Kind hat nun mal die Hälfte seiner Wurzeln in dieser muslimischen Familie und soll das doch alles gut kennenlernen, auch unabhängig vom eigenen Glauben!

 

Wenn das Kind dann religionsmündig ist, kann es ja selbst entscheiden, ob es zum Beispiel vom Großvater beten und Koran lesen lernen möchte oder nicht. So würde ich dem Großvater auch vermitteln.

 

An sich aber schüttle ich etwas den Kopf, dass man unter solchen Bedingungen ein Kind in die Welt setzt - deine Bekannte muss doch gewusst haben, dass das eine streng religiöse Familie ist (auch wenn sich der Sohn offensichtlich nicht an alle Gebote hält). Und hinterher ist der Jammer dann groß ... wie hatte sie sich denn an sich das weitere Vorgehen gedacht, falls der Großvater sich nicht gemeldet hätte? Will sie denn eine religiöse Erziehung verhindern?

 

Auf einen nicht muslimischen Mediator oder was auch immer wird der Großvater vermutlich nicht hören, aber an sich werden vom Kinderschutzbund Konfliktlösungsgespräche (auch anonym) angeboten.

 

Viele Grüße von

Rajaa

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