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Muhsin ibn Batul

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Muhsin ibn Batul

Buch der Reinheit - Kapitel über Wudhu

Pflichte des Wudhus

 

Übersetzt & Zusammengestellt: Ali A., Maher El-Ali

Anmerkung:

Die Gliederung iklusive der Einteilung in Kategorien weicht vom Original ab und hatte als Zweck den Text übersichtlicher zu gestalten. Inhaltlich wurde aber nichts geändert, sondern so gut wie möglich, nach bestem Wissen und Gewissen, versucht den Inhalt wiederzugeben. Die Worte in der italic-Form sind eine Ausführung und gehören nicht oder nicht direkt zu Tahrir-ul-Wassila

Übersicht:

  1. Allgemeines
  2. Das Waschen des Gesichts
  3. Das Waschen der Arme
  4. Allgemeines zum Waschen
  5. Hindernisse beim Wudhu
  6. Das Streichen über den Kopf
  7. Das Streichen über die Füße
  8. Allgemeines zum Streichen
  9. Wudhu durch eintauchen

Allgemeines:

Die Pflicht beim Wudhu ist das Gesicht und die Hände zu waschen und über den Kopf und die Füße zu streichen.

 

Das Waschen des Gesichts:

 

Definition (Gesicht):

Mit dem Gesicht meint man die Fläche zwischen dem Haaransatz und dem Kinn (einschließlich dem Kinn) vertikal, die bei gestreckter Handfläche vom Mittelfinger und dem Daumen umfasst wird. Die Fläche muss Gliedersymmetrisch sein, das heißt, es müssen genau dieselben Glieder in der linken und in der rechten Gesichtshälfte gewaschen werden. Außerhalb dieses so festgelegten Bereiches muss man nicht waschen, außer an den Grenzen, aber dies ist nur eine Einleitung, durch man die Gewißheit erlangt, dass man die genannte Fläche gewaschen hat.

 

Richtung:

Es ist als Vorsichtsmaßnahme verpflichtend, dass man das Gesicht von oben nach unten wäscht, also ist es als Vorsichtsmaßnahme nicht erlaubt, in die umgekehrte Richtung zu waschen. Ja wenn das Wasser von unten nach oben auf das Gesicht geworfen wird, man aber beabsichtigt, von oben nach unten zu waschen, nämlich während das Wasser runterfällt, dann ist es wieder erlaubt.

Anmerkung:

Man kann so oft über das Gesicht streichen und Wasser holen wie man will, außer es ist eine Einflüsterung. Insgesamt, darf man sein Gesicht allerdings nicht öfter als zweimal waschen. Erst wenn die ganze Fläche des Gesichts gewaschen wurde, wird es als „waschen" gezählt.

 

Bart:

(Wenn man einen Bart hat,) so muss man den Teil, der außerhalb des Gesichtsrands ist, nicht waschen, im Gegensatz zum anderen Teil, der zum Bereich des Gesichts gehört, denn dies muss man waschen. Dabei muss man die Haare nur von außen waschen, ohne Unterschied zwischen starkem Bartwuchs oder leichtem Bartwuchs, solange die Haare die Haut überdecken (wortwörtlich umfassen) (Das Wasser muss also nicht etwa jedes Haar tiefer im Bart erreichen oder ähnliches.) auch wenn es im zweiten Fall als Vorsichtsmaßnahme erwünscht ist zur Haut durchdringen zu lassen.

 

Das Waschen der Arme

Was die Arme betrifft, so müssen sie vom Ellenbogen, bis zu den Fingerspitzen gewaschen werden. Man muss auch hier, wie beim Gesicht, beim Oberarm (knapp über den Ellenbogen mit dem Waschen anfangen) (damit man die Gewissheit hat, dass man den ganzen Bereich gewaschen hat.)

 

Allgemein zum Waschen:

Sowohl beim Gesicht, als auch bei den Händen dürfen keine Stellen im entsprechenden Bereich ungewaschen bleiben, auch wenn sie so dünn wie ein Haar sind. Es ist auch nicht verpflichtend die Stellen zu waschen die zum Inneren gezählt werden, wie das Auge, die Nasenlöcher und die Teile der Lippen nicht sichtbar sind, wenn man die Lippen zusammenklappt, es ist auch keine Pflicht die Innenseite eines (Piercings-)Lochs in der Nase, dort wo der Ring eingesetzt wird, zu waschen, egal ob der Ring eingesetzt ist oder nicht.

 

Hindernisse beim Wudhu:

1. Allgemeines:

 

Das, was das Wasser daran hindert die Haut zu erreichen muss entfernt werden, auf irgendeine Art und Weise, so dass das Wasser die Haut erreicht. Wenn man nun zweifelt, ob das Hindernis überhaupt existiert, dann ignoriert man es. Wenn man aber zweifelt, ob (das Vorhandene) überhaupt ein Hindernis darstellt oder nicht, dann muss es entfernt werden.

 

2. Schmutz:

 

1.Unter den Fingernägeln:

Wenn man Schmutz unter den Fingernägeln hat, so muss dieser nicht entfernt werden, außer wenn es zum Äußeren zählt (und nicht etwa zwischen Fingernägeln und der Haut steckt.) Wenn man allerdings die Fingernägel trimmt, so würden, die Stellen unter dem Schmutz nun zum Äußeren zählt, weswegen sie gewaschen werden müssen, nachdem der Schmutz entfernt wird (da dieser nun als Hindernis gilt).

 

2.Auf der Haut:

Der Schmutz auf der Haut muss nicht entfernt werden, wenn es nicht sichtbar dick ist, auch wenn es sich während des Waschens sammelt und dicht wird, wie Gips z.B. Oder ähnliches, aber nur solange wir objektiv sagen können, dass die Hand gewaschen wurde. (D.h. es darf nicht sein, dass der Schmutz das Wasser daran hindert zur Haut zu gelangen.) Wenn man aber Zweifel hat, ob es ein Hindernis ist oder nicht, muss man es entfernen (wie bereits erwähnt)

3. Geschnittene Haut:

Angenommen ein Stück des Fleisches (hier ist mit Fleisch eine Bedeutung gemeint, die allgemeiner ist als die übliche, und die Haut umfasst) wird geschnitten, abgerissen o.ä., sei es auf dem Gesicht oder auf den Händen, so muss die Fläche darunter gewaschen werden und auch das abgerissene Stück, sofern es noch durch eine dünne Haut am Körper hängt. (Z.B. bei trockenen Lippen.)

 

4. Risse:

Das Wasser muss, in die Risse, die auf dem Handrücken entstehen (z.B. bei Älteren oder bei harter Arbeit), wenn sie groß bzw. weit sind, so dass man das Innere sehen kann.

 

5. Blasen:

Wenn die Haut z.B. brennt, schwillt sie an. Es entsteht eine Blase, in der sich Wasser sammelt. In diesem Fall muss man nur die Stelle von außen waschen. Wenn später ein Teil dieser (dünnen) Haut abgerissen wird und ein Teil übrig bleibt, dann muss das Wasser nicht unter der noch vorhandenen Haut gelangen, sondern nur dort hin, wo die alte Haut nicht mehr ist. Wenn diese neue Haut ganz sichtbar wird, die alte Haut aber noch hängt, dann muss man die neue Haut waschen, egal ob die alte Haut geklebt an der alten geklebt werden kann oder nicht.

 

6. Wunden:

Die Wunde trocknet aus, wenn sie heilt, und drüber entsteht dann eine Kruste. Das gilt dann als Haut und man darf drauf waschen, auch wenn es einfach wäre, es zu entfernen. Die Medizin aber, die man eventuell drauf tut, muss wenn sie austrocknet ist, entfernt werden, wenn sie ein Hindernis darstellt, aber nur wenn dies leicht möglich ist. Wenn es nicht entfernt werden kann, wird es als Jabira (wird im entsprechenden Kapitel ausführlicher angesprochen) betrachtet, und man kann es von außen waschen.

 

Das Streichen über den Kopf

Art und Weise:

Es ist eine Pflicht etwas über den vorderen Bereich (gemäß einigen Gelehrten wie Sayyed Sistani ist dies der vordere Viertel des Kopfes) des Kopfes zu streichen, es darf aber als Vorsichtsmaßnahme nicht weniger als eine Fingerbreite breit sein. Als Vorsichtsmaßnahme sollte der Bereich, über den man streicht, drei Fingerbreiten breit sein. Dies ist sogar erwünscht und es gibt hierbei keinen Unterschied zwischen Mann und Frau. (Ansonsten gibt es diesbezüglich keine Festlegungen.)

 

Über die Haare:

Es ist nicht notwendig, dass man über die (Kopf-)haut streicht, es ist erlaubt über die Haare im vorderen Bereich zu streichen. Doch man muss auch beachten, dass man, wenn die Haare etwas länger werden, so dass sie den Bereich der Haarwurzel überschreiten, nicht über die Haare streichen darf, die den Bereich überschritten haben, auch wenn sie in diesem Bereich gebunden sind (wie es die Frauen z.B. machen. Man muss also über die Haare streichen die auf natürliche Weise im vorderen Bereich des Kopfes sind und nicht künstlich duch Binden o.ä.)

 

Naßer Haaransatz:

Es kann sein, dass beim Waschen des Gesichts, die Kopfhaare vorne nass werden, dann muss man beachten, dass man während dem Streichen über den Kopf, die nassen Stellen nicht berührt, außer wenn dies nicht dazu führen würde, dass Wassertropfen von diesen nassen Haaren zur Hand übertragen werden. Man kann es auch so machen, dass man schon vor dem Waschen der Hände z.B., die Haare vorne mit einem Tuch schnell trocknet. Hauptsache die rechte Hand, bekommt kein zusätzliches Wasser vor dem Streichen über den Fuß. Wenn dies aber dennoch geschehen sollte, muss man vor dem Streichen über Fuß dafür sorgen, dass dieses zusätzliche Wasser entfernt wird oder mit der Hand so über den Fuß zu streichen, dass nichts

Das Streichende:

Es ist eine Pflicht mit der inneren Seite der (rechten) Hand zu streichen, als Vorsichtsmaßnahme, auch wenn (etwas) stärkere Argumente gibt, dass es auch mit der äußeren Seite erlaubt ist. Es ist auch nicht unbedingt notwendig mit der rechten Hand zu streichen (sondern es geht auch mit der linken). (Nach Imam Khamenei, darf man letzteres als Vorsichtsmaßnahme nicht). Die Gültigkeit des Streichens mit dem Arm ist in bestimmter Hinsicht nicht fern. Es ist jedoch erwünscht, speziell mit den Fingern der rechten Hand zu streichen (denn man könnte theoretisch ja auch mit der Handfläche streichen).

 

Nässe und Trockenheit:

Man muss auch mit den Wasserresten (bzw. der übrig gebliebenen Nässe) auf der Hand streichen. Neues Wasser dafür zu nehmen ist nicht erlaubt. (außer in Spezialfällen, wir man weiter unten sieht). Die zu streichende Stelle muss trocken sein, so trocken, dass keine Wasserteile zum streichenden Glied übertragen werden, d.h. (leichte) Feuchtigkeit schadet nicht.

 

Das Streichen über die Füße

Art und Weise:

Zum Streichen über die Füße gilt, dass man über ihre Rücken streichen muss. Was die Länge betrifft, so muss man über den Fußrücken streichen, beginnend bei den Zehen, bis hinauf zum Fußgelenk, auch wenn es stärkere Argumente gibt, dass das Streichen bist zum Al-Ka'b aureicht, wobei Al-Ka'b die Kuppe (die Wölbung) des Fußes ausreicht. Was die Breite betrifft, so gibt es keine Festlegung dafür, Hauptsache es kann insgesamt als „Streichen über die Füße" bezeichnet werden. Es ist aber besser und vorsichtiger, dass man es mit der ganzen Hand macht.

 

Als Vorsichtsmaßnahme ist es verpflichtend mit der inneren Seite der Hand zu streichen, wenn man jedoch durch bestimmte Umstände daran gehindert ist, so kann man dies auch mit dem Handrücken machen. Im Zweifelsfall, könnte man sogar mit dem Arm über die Füße streichen.

 

Trockene Hand:

Trocknet das Wasser auf der Hand aus, so kann man Wasser von den Stellen des Wudhus nehmen, wie z.B. von den Augenbraun oder dem Bart oder anderen. Sollte dies nicht möglich sein, so wiederholt man den Wudhu. Wenn die Wiederholung nichts nutzt, da z.B. die Luft sehr heiß ist oder der Körper, so dass das Wasser jedes Mal aufs Neue trocknet, wenn man die rituelle Waschung vollzieht, so kann man in diesem Fall neues Wasser nehmen. Allerdings ist es als Vorsichtsmaßnahme erwünscht ist, erstmal mit der trockenen Hand zu streichen, und erst dann neues Wasser zu nehmen und daraufhin Tayammum zu vollziehen.

 

Bewegung:

Es muss so sein, dass beim Streichen, das Streichende sich über das Gestrichene bewegt. Wenn es umgekehrt geschieht, so reicht dies nicht aus. Wenn das Gestrichene sich aber nur ein wenig bzw. minimal bewegt, dann ist das nicht problematisch. (d.h. Hauptsache ist, dass man objektiv sagen kann, dass die Hand das Glied ist, das sich bewegt und somit streicht, und die anderen Glieder davon gestrichen werden.)

 

Stellung der Hand:

Es ist keine Pflicht beim Streichen über die Füße, die Finger über die Zehen zu setzen und dann diese bis hinauf zum Fußgelenk zu fahren. (Solche Einschränkungen gibt es nicht) Es reicht (z.B.) die Hand so zu setzen, dass sie den ganzen Bereich abdeckt und sie dann zu bewegen. Dann gilt der Fuß als gestrichen.

 

Streichen über Hindernisse:

Man darf über die Socken oder Masken o.ä. streichen, wenn die Situation es erzwingt, so dass es notwendig ist. Unter notwendig versteht man z.B. Taqiyya, Kälte, ein Raubtier, oder Feind. Immer dann, wenn man Angst hat, dieses Hindernis (d.h. die Socken) zu entfernen.

 

Allgemeines zum Streichen:

Über den Kopf und die Füße darf man nur mit den übrig gebliebenen Wasserresten nach dem Waschen der Hände streichen. Es muss mit dem Wudhu-Wasserresten geschehen, das heißt selbst wenige Tropfen auf dem Wasserhahn sollten nicht auf die Hand gelangen. Wenn dies doch geschieht, dann kann man diese Stellen schnell wieder trocknen, damit man in der Lage ist, allein mit dem Wasser des Wudhus über den Fuß zu streichen. Allgemein man muss dafür sorgen, dass man beim Streichen nur die Wasserreste des Wudhus benutzt.

 

Wudhu durch Eintauchen (Wudhu Irtimasi):

Es ist möglich Wudhu-Irtimasi zu verrichten (das ist ähnlich wie Ghusl-Irtimasi) damit ist Wudhu durch Eintauchen gemeint. Man muss aber auch hier von oben nach unten waschen. Man beabsichtigt aber, dass erst während des Rausnehmens der linken Hand, das Waschen der Hand, vollzogen wird. Das ist deswegen notwendig, weil man später beim Streichen, nur mit dem übriggebliebenen Wudhu-Wasser streichen darf, und nur auf diese erwähnte Weise, erreicht man das. Gleiches gilt für die rechte Hand, außer wenn es nach dem Eintauchen einen nicht gewaschenen Teil der linken Hand noch gibt, so dass man die linke Hand mit rechten Hand waschen kann. Damit wird das, was auf der rechten Hand bleibt zu Wudhu-Wasser (und damit kann man streichen)

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